Zeit für die Enkelkinder haben, um die Welt reisen, ehrenamtlich tätig werden oder noch mal studieren – wie sieht Ihr Traum vom Ruhestand aus? Was auch immer Sie vorhaben: Sich über die Finanzen sorgen gehört sicherlich nicht dazu. Daher gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten können, damit Sie Ihren wohlverdienten Lebensabend auch wirklich genießen können.

1. Bestandsaufnahme und Zielsetzung

Fest steht: Die gesetzliche Rente wird bei den meisten Menschen voraussichtlich nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Um sich darüber hinaus auch kleinere und größere Wünsche ermöglichen zu können, bedarf es daher einer Vorsorge, die zu Ihnen und Ihrem selbstbestimmten Leben passt. Wie bei anderen Projekten auch gilt es zum Start Ihrer Ruhestandsplanung erst einmal, Ihre Ist-Situation unter die Lupe zu nehmen. Dabei können Ihnen unter anderem folgende Fragen helfen:

  • Wie hoch wird Ihr finanzieller Bedarf im Alter voraussichtlich sein? Stellen Sie hierfür Ihr „Einkommen“ (bspw. durch Mieteinnahmen oder die voraussichtliche gesetzliche Rente) Ihren voraussichtlichen Ausgaben gegenüber. Vielleicht benötigen Sie weniger Geld als während Ihrer Berufstätigkeit, doch möglicherweise werden vermeintliche Einsparungen durch andere Ausgaben wieder zunichtegemacht. Außerdem gibt es den Brutto-netto-Effekt auch in der Rente. Bedenken Sie bei Ihrer Rechnung daher auch Steuern und Sozialabgaben, die zwar in der Regel für Menschen im Ruhestand geringer ausfallen als für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber dennoch nicht zu vernachlässigen sind.
  • Haben Sie die Inflation berücksichtigt? Die hohe Inflation im Jahr 2022 sowie ihre Volatilität in den vorangegangenen Jahren zeigen: Die Inflation lässt sich kaum vorhersagen. Daher sollten Sie eine gewisse Inflation in Ihrer Planung berücksichtigen, damit sie am Ende nicht Ihre Rente auffrisst.
  • Welche Vorkehrungen haben Sie bereits getroffen und reichen diese aus? Vielleicht haben Sie bereits über eine private oder betriebliche Altersvorsorge Ihre Rente finanziell zumindest ein Stück weit abgesichert oder ein passives Nebeneinkommen aufgebaut, beispielsweise durch Immobilien als Kapitalanlage, indem sie von Mieteinnahmen profitieren. Doch auch hier gilt es, immer wieder Ihren Vermögensaufbau auf den Prüfstand zu stellen und zu schauen, ob eventuell Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden müssen, um Ihren sich eventuell verändernden Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Wo haben Sie noch Vorsorgelücken oder wichtige Dinge noch nicht geregelt? Bei der Altersvorsorge gilt: Legen Sie nicht alle Eier in einen Korb. Nutzen Sie möglichst mehrere Möglichkeiten aus den verschiedenen Schichten der Altersvorsorge, um stabil aufgestellt zu sein. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wichtige Dokumente und Vollmachten zählen zur Ruhestandsplanung, um im Ernstfall abgesichert und vorbereitet zu sein.
  • Welche Ziele und Wünsche möchten Sie sich im Alter erfüllen? Zum Träumen ist man nie zu alt – und warum den Lebensabend nicht nutzen, um sich diese zu erfüllen. Egal, ob Sie schon immer einmal nach Afrika reisen, Ihr Haus renovieren oder endlich einen Pool im Garten haben wollten: Mit einer cleveren Ruhestandsplanung können Sie diese Träume Wirklichkeit werden lassen.

Haben Sie unter anderem diese Fragen geklärt, geht es ans Eingemachte: die eigentliche Planung für Ihren finanziell selbstbestimmten Ruhestand.

2. Vermögensaufbau

Vermögensaufbau funktioniert nur, wenn Sie früh anfangen? Von wegen! Es ist fast nie zu spät, das eigene Geld für sich arbeiten zu lassen. Die Annahme, man müsse früh anfangen, ist zwar grundsätzlich richtig, aber auch wenn Sie älter sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie Ihr Geld für den Ruhestand noch vermehren können und sich somit mehr finanzielle Selbstbestimmung für das Alter verschaffen.
Welche sich konkret für Sie persönlich eignen, kann beispielsweise eine Finanzberaterin oder ein Finanzberater im Gespräch mit Ihnen herausfinden. Ein paar Tipps haben wir an dieser Stelle dennoch für Sie.

Rücklagen und Vermögensaufbau

Es ist also empfehlenswert, jeden Monat eine gewisse Summe beiseitezulegen, die Sie sparen können. Als Richtwert gelten 20 Prozent des Nettoeinkommens, die für Rücklagen, Investments oder Immobilien genutzt werden sollten, die Sie möglicherweise besparen wollen. Um Ihr gespartes Geld weiter zu vermehren, können Ihnen verschiedene Investments helfen – je nach Anlagehorizont, Risikoneigung und verfolgten Zielen sind einige Anlageklassen geeigneter als andere. Beispielsweise können dies sachwertorientierte Anlagen sein. Dazu zählen unter anderem Aktien, ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder Immobilien. Auch Gold oder Rohstoffe können eine Möglichkeit bieten. Wichtig ist, dass Sie Ihre Anlagen breit streuen und Geduld mitbringen, um eventuelle Schwankungen am Kapitalmarkt auszusitzen.

Tipps zu Rücklagen und Vermögensaufbau

Sie möchten wissen, wie Sie besser sparen und Ihr Geld für sich arbeiten lassen können? In unserem Blogartikel erklären wir Ihnen, welche Optionen Sie haben.

Die fondsgebundene Altersvorsorge

Die fondsgebundene Rente kann eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rente sein, denn sie bringt den Vorteil einer lebenslangen Privatrente durch eine Investition am Kapitalmarkt und bietet daher Renditechancen, da Ihr angespartes Geld in Investmentfonds investiert wird und somit in der Ansparphase für Sie arbeitet. So können Sie etwaige Risiken minimieren und die Chancen des Kapitalmarkts für den Aufbau Ihrer Rente nutzen. Über die verschiedenen Stufen der Beitragsgarantie können Sie individuell nach Ihrer Risikoneigung entscheiden, ob Sie Ihr Geld lieber sicherheitsorientiert, ausgewogen oder wachstumsorientiert anlegen möchten. Je breiter Sie die Fonds streuen, desto mehr können Sie Ihr Risiko minimieren. Auch eine lange Ansparphase wirkt sich in der Regel positiv auf Ihren Vermögensaufbau über die fondsgebundene Altersvorsorge aus. Außerdem können Sie bereits ab 25 Euro monatlich starten, wobei es empfehlenswert ist, zusammen mit einer Finanzexpertin oder einem Finanzexperten einen Blick auf Ihre persönliche Rentenlücke zu werfen. So kann konkret ermittelt werden, wie viel Sie investieren müssten, um Ihre Rentenlücke zu schließen.

Wenn gewünscht gibt es die Möglichkeit, die Investition in Fonds auch in der Rentenphase fortzuführen. So können Sie Ihre Vorsorge optional auch noch in der Rentenphase an Ihre persönliche Chancen-Risiko-Präferenz anpassen.

Besser spät als nie

Ihnen bleibt nicht mehr viel Zeit bis zum Ruhestand, aber Sie möchten dennoch mehr aus Ihrem Geld herausholen? Auch dann gibt es Optionen, mit denen Sie kurzfristig Ihr Vermögen vermehren können. Unterstützung können Sie jederzeit über eine Finanzberatung und ein damit einhergehendes Finanzkonzept erhalten. Denn am Ende gibt es nicht DIE eine Lösung, um Vermögen für die Rente aufzubauen. Faktoren wie Einkommen, Risikoneigung oder persönliche Bedürfnisse sind sehr individuell.

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3. Wichtige Versicherungen

Versicherungen begleiten uns ein Leben lang und sollten sich im besten Fall an die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Lebensabschnitte anpassen beziehungsweise angepasst werden. Ein regelmäßiger Versicherungscheck ist daher empfehlenswert. Diesen können Sie entweder selbst übernehmen oder Sie ziehen eine Finanzberaterin beziehungsweise einen Finanzberater zurate. So können Sie möglicherweise an der einen oder anderen Stelle Geld einsparen oder Leistungen erhalten, die besser zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen.

Welche Versicherungen für Ihren persönlichen Ruhestand sinnvoll sein können, ist ganz individuell und hängt von Ihren Bedürfnissen sowie Lebensumständen ab. Einige Versicherungen sind in diesem Lebensabschnitt ebenso wichtig wie in Ihrem Erwerbsleben. Wir geben Ihnen eine Übersicht.

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zusammen mit der Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen und ist daher auch im Alter weiterhin relevant, da sie die meisten Rentnerinnen und Rentner betrifft.

Im Rentenalter wird unterschieden zwischen pflichtversichert oder freiwillig versichert. Waren Sie neun Zehntel Ihrer zweiten Lebensarbeitshälfte gesetzlich versichert (freiwillig oder pflichtversichert), kommen Sie seit dem 01.04.2002 automatisch in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner).

Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner in der KVdR zahlen Beiträge aus

  1. der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  2. sonstigen Versorgungsbezügen (z. B. Betriebsrenten, Kapitalleistungen einer Direktversicherung) und
  3. gegebenenfalls dem Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Eine freiwillige Weiterversicherung im Rentenalter ist ebenfalls möglich, sollten Sie weniger als 90 Prozent Ihrer zweiten Lebensarbeitshälfte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. In diesem Fall zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus Ihrer Rente und Ihren Versorgungsbezügen. Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen (z. B. Direktversicherung) werden dabei mit einem 120stel über zehn Jahre verteilt beitragspflichtig.

Der Beitragssatz für die GKV richtet sich dann nach Ihrer „gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“:

  1. Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeiner Beitragssatz in voller Höhe)
  2. Sonstige Versorgungsbezüge wie bspw. Pensionen oder Betriebsrenten (allgemeiner Beitragssatz in voller Höhe)
  3. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (ermäßigter Beitragssatz in voller Höhe)
  4. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen (ermäßigter Beitragssatz in voller Höhe)
  5. Alle sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt (ermäßigter Beitragssatz in voller Höhe)

Darüber hinaus zahlen Rentnerinnen und Rentner auf sämtliche Einnahmen gegebenenfalls noch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser wird als Prozentsatz auf die beitragspflichtigen Einnahmen erhoben.

Zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung wird zudem der volle Beitragssatz (derzeit 3,4 Prozent) für die Pflegeversicherung erhoben. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner müssen außerdem mit einem Beitragszuschlag von 0,6 Prozent rechnen.

Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie je nach versicherten Risiken monatlich einkommensunabhängig Beiträge, wobei das Krankentagegeld wegfällt. Außerdem können Arbeitnehmende einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten, wenn sie Ansprüche aus der Rentenversicherung haben.

Achtung: Im Rentenbezug erhalten Sie keine Lohnfortzahlung, sondern nur eine Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen bei Vorliegen der Voraussetzungen. Sollten Sie als Rentnerin oder Rentner eine Vollrente beziehen und nebenher in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist nach diesen sechs Wochen Schluss und Sie erhalten kein Krankengeld. Sind Sie auf Ihre Einkünfte angewiesen, kann dieser Einkommensverlust unter Umständen zu Altersarmut führen.

Tipp: Sind Sie privat krankenversichert, empfiehlt es sich in der Regel, eventuell zuvor abgeschlossene Zusatztarife weiterhin bestehen zu lassen, denn vor allem im Alter können Sie auf diese angewiesen sein.

Für privat versicherte Personen besteht zudem die Möglichkeit, in einen anderen Tarif zu wechseln, Leistungen zu kürzen oder sogar in den Basistarif zu wechseln, wenn der Beitrag zu hoch ist. Doch es gibt noch viele andere Möglichkeiten, den Beitrag im Alter weniger hoch ausfallen zu lassen. Zum Beispiel können Sie frühzeitig einen Beitragsentlastungstarif abschließen, damit im Alter der Beitrag nicht zu sehr steigt.
Zudem können sowohl privat als auch freiwillig krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dies muss aktiv über das Formular R0820 „Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung“ der Deutschen Rentenversicherung geschehen – im Idealfall gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) zur Rente, von dem die Hälfte bezuschusst werden kann, sowie der Hälfte des Zusatzbeitrags (durchschnittlich 1,6 Prozent, Stand 2023). Dies ergibt eine Bezuschussung von insgesamt 8,1 Prozent.

Auch im Alter besteht die Möglichkeit, dass Sie anderen einen Schaden zufügen, weshalb eine Haftpflichtversicherung in diesem Lebensabschnitt unverzichtbar bleibt. Die Versicherung kommt im Allgemeinen für alle Schäden auf, die Sie einer dritten Person fahrlässig oder sogar grob fahrlässig zufügen. Ohne Haftpflichtversicherung müssten Sie bei solchen Schäden die Schadensersatzleistungen in unbegrenzter Höhe selbst tragen. Vorsätzliche Schäden sind jedoch nicht abgedeckt.

Tipp: Sind Sie in Rente, kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung zu wählen, die Deliktunfähigkeit einschließt und somit unter anderem bei Schäden zahlen kann, die aufgrund von Demenz verursacht werden.

Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das Auto meist, dass sie sich ein Stück Unabhängigkeit bewahren. Es wird zum Einkaufen genutzt, um die Enkelkinder abzuholen oder für einen Ausflug ins Grüne. Da darf eine gute Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich nicht fehlen, die für Schäden aufkommt, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen – zumal es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung handelt.

Tipp: Gehen Sie in Rente, kann es sich lohnen, Ihren Kilometerstand zu überprüfen. Eventuell ist Ihre jährliche Fahrleistung nun geringer und Sie können bei der Prämie sparen. Eine Vollkasko-Deckung ist zudem empfehlenswert, da über diese auch selbstverschuldete Unfälle und Schäden durch Vandalismus abgesichert werden können.

Während Sie sich für Ihre erste Wohnung vielleicht aufgrund eines knappen Budgets eher sparsam mit Möbeln „von der Stange“ eingerichtet haben, ist Ihr Anspruch möglicherweise im Laufe der Jahre gestiegen und das eine oder andere kostspieligere Einrichtungsstück ist dazugekommen oder hat ein altes ersetzt. Das kann beispielsweise eine Designercouch sein, ein kostbares Gemälde oder ein hochpreisiges Surroundsystem. Sollte etwas davon zu Schaden kommen oder gestohlen werden, kann eine Hausratversicherung Ihr Eigentum zum Neuwert ersetzen. Vermeiden Sie dabei eine Unterversicherung, indem Sie eine angemessene Versicherungssumme festlegen.

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, kann Ihnen eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht helfen, mit dem die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vom Versicherer pauschal festgelegt wird. Als Richtwert gelten 600 bis 700 Euro je Quadratmeter.

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Vielleicht haben Sie sich den Traum erfüllt? Dann ist eine Wohngebäudeversicherung zwar keine Pflicht, aber wichtig, da sie Risiken abdeckt, die in der Regel aus eigener Kraft nicht zu bewältigen sind. Nicht umsonst ist bei Banken der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen Voraussetzung für die Auszahlung von Immobilienfinanzierungen. Die Versicherung kann Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens an den versicherten Sachen schützen, wie zum Beispiel am Gebäude oder an Nebengebäuden und Garagen. Je nach Tarif kommt sie beispielsweise für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm auf. Versichert ist in der Regel der gleitende Neuwert, also das, was es nach heutigem Stand kosten würde, die Immobilie in gleicher Art und Güte erneut aufzubauen.

Tipp: Extreme Wetterlagen nehmen durch den Klimawandel laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) voraussichtlich weiter zu, wodurch Starkregen, Hagel und Stürme künftig wohl häufiger unsere Häuser und Wohnungen gefährden. Über Zusatzbausteine können weitere Schäden, wie Elementarschäden, Schäden durch defekte Ableitungsrohre oder Schäden an Fotovoltaikanlagen, mitversichert werden. Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren (zum Beispiel Lage, Baujahr, Bauart/Bauausführung, Vorschadensituation) ab und wird individuell ermittelt.

Dass Stürze im Alter zunehmen, ist kein Geheimnis. Die Muskeln und Knochen sind nicht mehr so stark wie in jungen Jahren, die Sehkraft lässt nach und auch die kognitiven Fähigkeiten nehmen ab. Zudem können Medikamente wie Blutdrucksenker die Sturzgefahr zusätzlich erhöhen. Ein Krankenhausaufenthalt oder bleibende Schäden sind dann keine Seltenheit und schnell entstehen Kosten durch notwendige Umbaumaßnahmen, zusätzliche Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Pflegeleistungen. Eine Unfallversicherung, die im Fall einer unfallbedingten Invalidität diesen Kapitalbedarf abdeckt, kann somit schnell wichtig für die eigene Selbstbestimmung werden. Dabei zahlt die Unfallversicherung in der Regel nur bei einer langfristigen Invalidität. Soll die Versicherung auch für Unfälle ohne bleibende Einschränkungen Leistungen erbringen, lässt sich dies nur über gewisse Bausteine wie das Gipsgeld, Schmerzensgeld oder Assistance-Leistungen ermöglichen.

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, kann eine Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unfalls abfedern und umfasst sowohl akute medizinische Notfälle als auch längerfristige Schäden bis hin zum Tod. Kern der Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung – eine Einmalzahlung über einen bestimmten Betrag, die von der vereinbarten Ver¬si¬che¬rungs¬sum¬me und dem Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängt. Auch bei den Kosten notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen kann sie unterstützen.

Tipp: In der Regel enden auch die gesetzlichen Unfallversicherungsansprüche mit dem Austritt aus dem Erwerbsleben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unfallversicherung nicht ab einem bestimmten Alter endet und in Ihrem Vertrag ein ausreichend hoher Mitwirkungsanteil vereinbart ist, damit mitwirkende Vorerkrankungen oder Gebrechen nicht zu einer eklatanten Leistungskürzung führen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie auch im Alter bei privaten rechtlichen Differenzen und vertraglichen Streitigkeiten schützen. Zudem kann sie Sie vor hohen Prozess- sowie Anwaltskosten bewahren. Dabei muss es nicht immer zu einem Gerichtsverfahren kommen, denn auch vor- oder außergerichtliche Anwaltskosten können übernommen werden. Welche Lebensbereiche (z. B. Privat-, Berufs-, Verkehrs- und/oder Wohnungs- bzw. Immobilienrechtsschutz) Sie abdecken möchten, entscheiden Sie selbst. Entsprechend den Leistungen kann Ihre Rechtsschutzversicherung beispielsweise bei Streitigkeiten mit Ihrem Reiseveranstalter, im Straßenverkehr, rund um Ihren Nachlass oder um Ihre Pflegeeinstufung einspringen – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Tipp: Erkundigen Sie sich hinsichtlich spezieller Seniorentarife. Diese sind für Personen über 65 Jahre meist deutlich günstiger, da beispielsweise das Risiko des Arbeitsrechtsschutzes wegfällt.

Sie träumen davon, im Alter die Welt zu bereisen? Dann vergessen Sie die Auslandsreisekrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung nicht. Denn mit steigendem Alter steigt auch das Risiko, vor oder in einem Urlaub zu erkranken, sodass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Damit Sie dann nicht auf den Reise- und/oder Behandlungskosten sitzen bleiben, empfiehlt sich eine entsprechende Absicherung. Welcher Versicherungsschutz für Sie der passende ist, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem bereits bestehenden Versicherungsschutz sowie Ihren Reiseplänen und Ihren Reisezielen ab. So können Sie beispielsweise eine Police für eine spezielle Reise oder auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Verreisen Sie öfter oder verbringen Sie längere Zeit im Ausland, kann eine Jahrespolice oder respektive Langzeitpolice günstiger sein. Ein Vergleich kann sich hier lohnen, zumal es Versicherer gibt, die den Beitrag bereits ab 50 Jahren erhöhen, andere erst ab 70 Jahren.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie noch einen Kredit abzahlen oder im Fall Ihres Ablebens hohe finanzielle Belastungen auf Ihre Familie zukommen sollten. Mit ihr sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab, die in Ihrem Todesfall die vorher vereinbarte Todesfallsumme erhalten. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherung aufzubauen: Entweder setzen Sie auf eine konstante Versicherungs¬summe oder die vereinbarte Versicherungssumme sinkt nach einem vereinbarten Plan während der Vertragslaufzeit.

Da bei der Risikolebensversicherung der Gesundheitszustand eine große Rolle spielt, gilt es, sie frühzeitig abzuschließen. Vor allem aber empfiehlt sie sich bei lebensverändernden Ereignissen wie einem Haus- bzw. Wohnungskauf. Aber auch bei der Geburt eines Kindes kann es sich lohnen, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. So können Sie sicherstellen, dass auch dann für Ihre Familie gesorgt ist, sollte Ihnen etwas zustoßen. Fragen Sie sich: Kommt Ihre Familie über die Runden, wenn Ihr Gehalt wegfällt?

Eine angemessene Betreuung im Pflegefall kann mehr als das Doppelte dessen kosten, was die gesetzliche Versicherung abdeckt. Es entsteht eine Pflegelücke, derer sich viele nicht bewusst sind. Durch die üblicherweise selbst zu tragenden Kosten im Pflegefall sind Rente und Rücklagen womöglich schnell aufgebraucht und im unglücklichsten Fall müssen Ihre Angehörigen die Lücke finanziell ausgleichen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann die Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und Ihrem tatsächlichen Bedarf gedeckt werden, damit Sie weiterhin ein finanziell selbstbestimmtes Leben führen können.

Im Leistungsfall richtet sich die private Pflegeversicherung nach der gewählten Absicherungshöhe. Je nach Gesellschaft und Tarif gibt es unterschiedliche Leistungshöhen je Pflegegrad, die individuell ausgewählt werden können. Zudem kann die private Pflegezusatzversicherung über sogenannte Assistance-Leistungen schnell Unterstützung bieten, zum Beispiel für die Betreuung von Angehörigen und die Vermittlung eines Pflegeplatzes.

Tipp: Bei der privaten Pflegeversicherung lohnt es sich, diese nicht zu spät abzuschließen. Denn eine gesetzlich festgelegte Grenze, bis zu welchem Alter der Eintritt in eine private Pflegeversicherung möglich ist, gibt es zwar nicht, allerdings lehnen viele Versicherer die Anträge älterer Personen ab. Hier liegt das Höchsteintrittsalter meist zwischen 70 und 75 Jahren.

Finanzlösungen passend zu Ihrer aktuellen Lebensphase

Egal, ob Sie sich bereits frühzeitig mit Ihrer Finanzplanung beschäftigen oder noch letzte Vorkehrungen für Ihren Ruhestand treffen wollen: Wir unterstützen Sie mit einer umfassenden Analyse Ihrer Finanz- und Vorsorgesituation, einer verständlichen Übersicht über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben, Sparpotenziale, Versorgungslücken und Renditechancen. Außerdem können wir Ihnen bedarfsgerechte Produktempfehlungen und eine flexible Anpassung an veränderte Lebenssituationen bieten. Möglich wird das durch unser hochwertiges Produktportfolio von über 250 namhaften und vorab geprüften Partnergesellschaften.

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4. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Wir wissen nie, was die Zukunft bringt, und daher ist es wichtig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. So können Sie selbst bestimmen, was im Ernstfall mit Ihnen und Ihrem Nachlass passiert. Folgende Dokumente sollten Sie daher vorbereiten (lassen) und in einem Notfallordner für die Person(en) Ihres Vertrauens gut zugänglich aufbewahren.

Das Testament

Das Aufsetzen eines Testaments ist ein emotionales, aber wichtiges Anliegen. Darüber regeln Sie, was mit Ihrem Besitzt und Eigentum im Todesfall passiert, und es kann Streitigkeiten rund um das Erbe vorbeugen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Denn ohne Testament oder Erbvertrag wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen und der entsprechenden Erbfolge verteilt. Ein Testament überlagert diese Vorschriften. So erben also nur die Personen, die auch im Testament genannt werden. Allerdings gibt es immer einen sogenannten Pflichtteil, mit dem der Gesetzgeber den überlebenden Eltern, der Ehepartnerin oder dem Ehepartner sowie Kindern und Enkelkindern einen Teil des Erbes zusichert. Dieser Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden. Beispielsweise, wenn sich der oder die Erbende eines Verbrechens gegen den Erblasser schuldig macht. Damit ein Testament gültig ist und vollstreckt werden kann, muss es handschriftlich und von der Erblasserin oder dem Erblasser unterschrieben vorliegen.

Schon gewusst? Zum Vermögen zählt heutzutage auch der „digitale Nachlass“, wie zum Beispiel Social-Media-Accounts.

Tipp: Ein Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Dennoch kann der Gang zur Notarin oder zum Notar sinnvoll sein, da es bei unklaren Formulierungen zum Erbstreit kommen kann. Zudem können Sie so sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch rechtssicher aufgesetzt wird. Das notariell beglaubigte Testament wird im Anschluss an die Beurkundung von der Notarin oder dem Notar unverzüglich beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und beim Amtsgericht verwahrt, sodass es im Erbfall unkompliziert aufgefunden werden kann. Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.


Die Vorsorgevollmacht

Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Entscheidungen nicht mehr selbstbestimmt treffen können? Für diesen Fall gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht. Mit dieser wird die Entscheidungsgewalt für den Ernstfall auf eine andere Person übertragen. Wer diese Person ist, können Sie individuell bestimmen. Die Vollmacht kann dabei Unterschiedliches regeln, wie beispielsweise die Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten, ärztliche Maßnahmen oder den Einzug in ein Pflegeheim. Liegt sie nicht vor, können Angehörige wie Ehepartnerinnen oder -partner sowie Kinder nicht automatisch für die betroffene Person entscheiden. In diesem Fall wird eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer vom Amtsgericht angefordert. Diese Person trifft dann im Namen der Patientin oder des Patienten Entscheidungen und nicht die Ehefrau oder der Ehemann.

Schon gewusst? Liegt die Vorsorgevollmacht im Notfall nicht vor, haben Angehörige zudem keinen Zugriff auf Bankkonten, Social-Media- und E-Mail-Accounts sowie Geldauszahlungen, wie beispielsweise durch die Versicherungen der Patientin oder des Patienten. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Vollmachten grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers enden. Wenn Ihre Angehörigen also auch nach Ihrem Tod Zugriff auf Bankkonten etc. haben sollen, benötigen Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Tipp: Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht können Sie auch über eine Betreuungsvollmacht eine oder mehrere Personen benennen, die Sie vertreten sollen, sollten Sie selbst dazu nicht mehr imstande sein. Bei der Betreuungsvollmacht bestimmt ein Gericht, wenn und wann dieser Fall eintritt. Sie bestimmen dabei die Betreuerin oder den Betreuer, wobei diese Person vom Gericht kontrolliert wird. Die bevollmächtigte Person, die mit der Vorsorgevollmacht bestimmt wird, wird dagegen nicht kontrolliert. Welche Vollmacht für Sie am besten ist, hängt daher maßgeblich davon ab, wie sehr Sie der bevollmächtigten Person trauen.


Die Patientenverfügung

Wie bei der Vorsorgevollmacht auch, kann mit einer Patientenverfügung im Ernstfall gewährleistet werden, dass Ihr eigener Wille berücksichtigt wird. Sie regelt, welche ärztlichen Maßnahmen bei der medizinischen Versorgung durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Sollten Sie beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, bleibt das Selbstbestimmungsrecht mit dieser Verfügung erhalten. Damit Ihre Patientenverfügung anerkannt wird, muss diese schriftlich vorliegen und bestimmte Fragen, wie beispielsweise die Bereitschaft für eine Organspende, beantworten.

Tipp: Um Ihre Patientenverfügung im Ernstfall parat zu haben, empfiehlt es sich, eine Kopie zu erstellen und diese Angehörigen oder der Hausärztin bzw. dem Hausarzt auszuhändigen oder sie in einem zentralen Register zu hinterlegen.


Die Unternehmervollmacht

Sind Sie Unternehmerin oder Unternehmer, verantworten Sie nicht nur Ihre private Absicherung, sondern auch die unternehmerische Vorsorge. Denn Ehepartnerinnen oder Ehepartner sowie Verwandte oder Familienangehörige haben keine automatische Vertretungsberechtigung. Sollten Sie also die Führung Ihres eigenen Unternehmens beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr übernehmen können, lässt sich über eine Unternehmervollmacht gewährleisten, dass Entscheidungen für Ihr Unternehmen auch in Ihrem Sinne getroffen werden. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Person für den Ernstfall, stellvertretend für Sie Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen. Eine Unternehmervollmacht ist daher eine Ergänzung zur Vorsorgevollmacht, die es Ihnen ermöglicht, zusätzlich bestimmte Handlungsweisen für Ihr Unternehmen zu erteilen. Zudem regelt sie unter anderem, wer im Ernstfall die Leitung des Unternehmens übernimmt.

5. Weitere Tipps für den Ruhestand

Mit den obigen Informationen können Sie sich bereits gut auf Ihre Rentenzeit vorbereiten. Ein paar weitere Tipps haben wir dennoch für Sie:

Erbschaft und Schenkung

Je nachdem, wo Sie im Leben stehen, beschäftigt Sie möglicherweise über kurz oder lang die Frage nach der Vermögensübertragung an Ihre Nachkommen. Dieses Anliegen bereits frühzeitig zu klären, ist durchaus empfehlenswert. Es kann helfen, Missverständnissen und Konflikten vorzubeugen. Denn wenn die gesetzliche Erbfolge greift, ist das oft weder im Sinne der verstorbenen Person noch im Interesse der nächsten Angehörigen. Eine strategische Planung der Vermögensübertragung kann hier Abhilfe schaffen, sodass Sie selbstbestimmt über Ihre Finanzen entscheiden können.

Eine wichtige Frage, die es bei der Vermögensübertragung zu klären gilt, ist der Weg der Übertragung. Möglich sind hier sowohl die Vererbung als auch die Schenkung: Während die Vererbung erst nach dem Tod erfolgt, findet die Schenkung bereits zu Lebzeiten statt. Ausnahme: die Schenkung im Todesfall. Hier wird das Schenkungsversprechen an die Bedingung geknüpft, dass die beschenkte Person die Schenkende oder den Schenkenden überlebt.

Diese Tipps können Ihnen bei der Entscheidung der Übertragung helfen:

  • Machen Sie sich klar, was Sie wem vererben möchten und in welcher Form. Unter den vielen verschiedenen Möglichkeiten, Vermögen zu übertragen, kann es erhebliche steuerliche Unterschiede und Vorteile geben. So können Sie beispielsweise eine Lebensversicherung oder andere Anlageprodukte zugunsten Ihrer künftigen Erbinnen bzw. Erben abschließen. Zahlen Sie den zu vererbenden Betrag dort als Kapital ein, hat das Geld bis zum letzten Moment die Chance, weiterzuarbeiten.
  • Ist Ihr Vermögen liquidierbar, ist es für die erbberechtigten Personen einfacher, dieses aufzuteilen.
  • Sollten Sie mehrere Immobilien besitzen, ist ein Gutachten ratsam. Dadurch stellen Sie den familiären Frieden sicher, da frühzeitig ein Ausgleich zwischen den künftigen Erben stattfinden kann, sollten die Objekte unterschiedlichen Wert haben.
  • Überschreiben Sie Immobilien bereits zu Lebzeiten, empfiehlt es sich, ein Nießbrauchrecht für sich selbst einzuräumen. Damit können Sie sicherstellen, dass die Immobilie bis zu Ihrem Lebensende nutzen und gegebenenfalls Mieteinnahmen vereinnahmen können.
  • Gibt es bei Gesprächen rund um das Erbe Schwierigkeiten, können Sie eine unparteiische dritte Person hinzuziehen, um Ihre Situation neutral zu beurteilen und entsprechend sachlich zu argumentieren.

Finanzplanung überwachen und anpassen

Eine gute Finanzplanung ist flexibel und passt sich an Ihr Leben an. Das können Sie zum einen selbst sicherstellen, indem Sie Ihre Verträge regelmäßig mit Ihren Bedürfnissen abgleichen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Zum anderen können Sie diese Aufgabe an eine Finanzberaterin oder einen Finanzberater übertragen. So können Sie Veränderungen in Ihrem Leben unkompliziert melden, damit Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüfen kann, ob Anpassungen sinnvoll sind. Mit der Swiss Life Select Betreuungs-Garantie werden Sie gegebenenfalls proaktiv kontaktiert, um in einem gemeinsamen Termin zu checken, wo Ihre Absicherung und Vorsorge optimiert werden können. Vielleicht können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen, möchten die Rentenhöhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen, benötigen für den Kauf einer Immobilie eine Wohngebäudeversicherung oder wollen Ihre Rentenlücke schließen. Eine fundierte Beratung kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, an die Sie vielleicht selbst noch nicht gedacht haben, und die Optionen für Sie herausarbeiten, die am besten zu Ihnen, Ihren Bedürfnissen, Zielen und Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.


Kindervorsorge

Ihre persönliche finanzielle Situation ist gesichert, doch Eltern wünschen auch ihren Kindern oder Enkelkindern eine glückliche und selbstbestimmte Zukunft. Ein Stück weit können sie diesem Glück auf die Sprünge helfen, indem sie sich um eine passende Absicherung und Geldanlage für ihre Kinder oder Enkelkinder bemühen.

So können Sie für Ihre Nachkommen bereits frühzeitig private Altersvorsorgeverträge einrichten, damit diese möglichst lange bespart werden können. Denn je früher solche Verträge starten, desto wirkungsvoller kann der Zinseszinseffekt sein.

Zinseszinseffekt Beispielrechnung
Zinseszinseffekt Beispielrechnung

Auch eine früh abgeschlossene Arbeitskraftabsicherung ist durchaus sinnvoll. Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kann bereits für Kinder ab zehn Jahren abgeschlossen werden und ist meist günstiger. Zudem weist die Gesundheitsakte zu diesem Zeitpunkt meist noch keine oder nur wenige Vorerkrankungen auf, was den Abschluss deutlich erleichtert. Ergreift Ihr Nachwuchs später einen risikoreicheren Beruf, bleiben die Beiträge günstig und Sie müssen sich nicht sorgen, dass Ihr Kind oder Enkelkind eventuell keine Absicherung erhält.

Sparpläne in ETFs oder aktiv gemanagte Fonds sind trotz der damit einhergehenden Risiken unter anderem Möglichkeiten, für die eigenen Kinder finanziell vorzusorgen. So kann ein ETF-Sparplan Eltern die Möglichkeit geben, einen festen monatlichen Betrag von ihrem Einkommenskonto automatisch in ein Bankdepot überführen zu lassen. Ein ETF bildet einen Index passiv nach, gibt die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Markts also nahezu identisch wieder und kann in viele Hunderte Firmenaktien gleichzeitig investieren. Das bringt den Vorteil mit sich, dass es nicht sonderlich ins Gewicht fällt, wenn ein paar wenige der vertretenen Unternehmen schwächeln – die Vielzahl gesunder Firmen im ETF fängt in solch einem Fall für gewöhnlich den Verlust auf. Manche Banken bieten ETF-Sparpläne für Kinder gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenfrei an. Hier kann auch bestimmt werden, welche Zugriffsrechte die Kinder bekommen sollen. Über die Höhe des monatlichen Betrags kann frei entschieden werden, los geht es für gewöhnlich ab 25 Euro pro Monat.

Bei aktiv gemanagten Investmentfonds investiert eine Investmentmanagerin oder ein Investmentmanager – wie der Name schon sagt – aktiv, dem individuellen Risikoprofil entsprechend, in verschiedene Instrumente am Finanzmarkt. Dabei können Kundinnen und Kunden selbst vorgeben, in welche Anlageklasse investiert werden soll: beispielsweise in deutsche Unternehmen, aufstrebende Märkte im Ausland, die Immobilienbranche, die IT- oder auch die Gesundheitsbranche. Ihnen ist Nachhaltigkeit wichtig? Dann gibt es speziell darauf ausgerichtete Fonds, die Sie wählen können. Sowohl ETFs als auch aktiv gemanagte Fonds können monatlich per Sparplan bespart werden.

Fazit

Mit der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie eine grundlegende Basis für Ihren Ruhestand, die allerdings oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Vielleicht haben Sie die gesetzliche Rentenversicherung aber durch eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rentenversicherung aufgestockt, um Ihre Rentenlücke zu schließen? Wir fassen noch einmal zusammen, wie Sie Ihren Lebensabend finanziell durchdacht vorbereiten können:

  1. Bestandsaufnahme und offenen Bedarf identifizieren: Stellen Sie einen Plan mit wichtigen Infos rund um Einnahmen, Finanzbedarf und Ihre aktuelle Vorsorgesituation auf. Decken Sie mögliche Vorsorgelücken und To-dos auf.
  2. Vermögen clever aufbauen: Lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – auch wenn Sie es irgendwann nicht mehr tun. Eine breite Streuung gibt Ihnen mehr Sicherheit.
  3. Relevante Versicherungen abschließen: Prüfen Sie, welcher Versicherungsschutz bereits vorhanden und welcher eventuell überflüssig ist beziehungsweise Ihnen noch fehlt, um Ihre selbstbestimmte Zukunft abzusichern.
  4. Vollmachten und Co. aufsetzen: Stellen Sie sicher, dass Sie wichtige Dokumente aufgesetzt haben, die Ihre Interessen auch im Ernstfall vertreten.
  5. Erbschaften und Schenkungen planen, die Finanzplanung flexibel gestalten und Kinder oder Enkelkinder finanziell absichern: Seien Sie sich im Klaren, was Sie an wen vererben oder verschenken wollen. Ein regelmäßiger Blick auf Ihre Finanzplanung stellt sicher, dass diese noch Ihren Bedürfnissen entspricht, und kümmern Sie sich frühzeitig um die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder oder Enkelkinder.

Sie haben Fragen rund um Ihre finanzielle Ruhestandsplanung?

Wir unterstützen Sie gerne für Ihre finanziell selbstbestimmte Zukunft. Mit unserer Finanzplanung begleiten wir Sie ein Leben lang und passen diese auf Wunsch flexibel an Veränderungen an. Unser Lebensphasen-Check gibt Ihnen einen ersten Überblick, welche Finanzlösungen für Sie aktuell relevant sein können.

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Altersvorsorge

Sorglos alt werden mit der passenden Altersvorsorge

Die Menschen leben immer länger. Die Rentenzeit gilt nicht mehr als „Ruhestand“ oder „Lebensabend“, sondern als neuer Abschnitt, den viele aktiv und nach den eigenen Wünschen gestalten möchten. Wer heute jung ist, sollte jedoch rechtzeitig vorsorgen, um sich im Alter eigene Träume selbstbestimmt erfüllen zu können.

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