Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Definition von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) die - wenn sie eintreten - wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben oder haben können.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken

  • Umwelt: Hitzewellen, Trockenperioden oder Überflutungen sind Umweltrisiken, die durch den Klimawandel hervorgerufen werden und wesentliche negative Auswirkungen haben können. Darüber hinaus können auch politische Maßnahmen oder neue Technologien, z.B. im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft ein zusätzliches Risiko für die Investition bedeuten.
  • Soziales: Menschenrechtsverletzungen und Ungleichberechtigung können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist.
  • Governance: Nicht gewährleistete Arbeitnehmerrechte oder fehlende Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption sind Unternehmensführungsrisiken die negativen Auswirkungen für das Unternehmen bedeuten können.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Zuge unseres Produktprüfprozesses berücksichtigen wir, dass die von uns zu vermittelnden Produkte Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken enthalten. Ggf. werden bei einer nicht ausreichenden Strategie die Produkte des Produktpartners nicht (mehr) angeboten.

Des Weiteren kontrollieren wir die produktspezifischen Zielmärkte, welche nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zu einem Produkt formuliert werden müssen. Hierbei prüfen wir, dass etwaige Nachhaltigkeitsaussagen zu den Zielmärkten produktseitig erfüllbar sind.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlungstätigkeit

Die Berücksichtigung von Chancen und Risiken bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Dienstleistung.

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, um daraufhin passende Altersvorsorgeprodukte u.a. zu der persönlichen Chancen-Risiko-Neigung der Kundinnen und Kunden anzubieten.

Die Renditeerwartung einer Investition hängt von verschiedenen Parametern und Gegebenheiten ab. Hierzu zählen neben der Chancen-Risiko-Klasse, der individuellen Fondsauswahl, dem ggf. vereinbarten Garantieniveau, dem Algorithmus zur Darstellung der ggf. vereinbarten Garantie und etwaigen automatisierten und manuellen Sicherungsmechanismen auch Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltigkeitsrisiken bilden nach unserer Ansicht jedoch keine separate Risikokategorie, sondern können sich im Wesentlichen im Rahmen der allgemeinen Kapitalmarktrisiken realisieren.

Gerade bei einer höheren Risiko-Neigung können sich durch kapitalmarktbedingte Kursschwankungen negative Auswirkung auf den Wert der Investition ergeben. Über die mit den vermittelten Produkten verbundenen Risiken klären wir unsere Kundinnen und Kunden im Rahmen der Beratung auf.

Demgegenüber sind direkte Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite eines Produktes Stand heute für uns nicht erkennbar.

Über mögliche mit einem Versicherungsanlageprodukt verbundene Nachhaltigkeitsrisiken informiert der jeweilige Produktpartner im Rahmen seiner vorvertraglichen Informationen, die den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden. Hierbei werden auch sich ggf. erkennbar auf die Investitionsentscheidung auswirkende Vor- oder Nachteile dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich – ebenso wie die weiteren Risiken einer Investitionsentscheidung – grundsätzlich durch eine ausgewogene Streuung in verschiedene Altersvorsorgeprodukte sowie der darin enthaltenen Anlageauswahl, z.B. spezielle ESG-Fonds, reduzieren (Risikodiversifikation).

Einbindung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Versicherungsvermittlung zu Versicherungsanlageprodukten

Seit dem 02.08.2022 berücksichtigen wir in unserem Vermittlungsprozess auf Wunsch Nachhaltigkeitspräferenzen. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte.

Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Versicherungsprodukte die, von den Kundinnen und Kunden benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Berücksichtigung von Chancen und Risiken bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Dienstleistung. 

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, um daraufhin Ihnen passende Investmentprodukte u.a. zu Ihrer persönlichen Chancen-Risiko-Neigung anzubieten.  

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet eine Zielmarktprüfung vorzunehmen, um daraufhin das passende Investmentprodukt zu der persönlichen Risikoneigung, Anlagehorizont und Anlagesumme anzubieten. Gerade bei einer höheren Risikoaffinität kann sich durch Kursschwankungen eine negative Auswirkung auf den Wert der Investition ergeben. Diese negative Entwicklung muss dabei nicht ursächlich mit dem Nachhaltigkeitsrisiko in Verbindung stehen.

Die Renditeerwartung einer Investition hängt von verschiedenen Parametern und Gegebenheiten ab. Hierzu zählen neben der Chancen-Risiko-Klasse, der Haltedauer und der individuellen Fondsauswahl auch Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltigkeitsrisiken bilden nach unserer Ansicht jedoch keine separate Risikokategorie, sondern können sich im Wesentlichen im Rahmen der allgemeinen Kapitalmarktrisiken realisieren.

Gerade bei einer höheren Risiko-Neigung können sich durch kapitalmarktbedingte Kursschwankungen negative Auswirkung auf den Wert der Investition ergeben. Über die mit den vermittelten Produkten verbundenen Risiken klären wir Sie im Rahmen der Beratung auf.

Demgegenüber sind direkte Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite eines Produktes Stand heute für uns nicht erkennbar.

Über mögliche mit einem Investmentprodukt verbundene Nachhaltigkeitsrisiken informiert der jeweilige Produktpartner im Rahmen seiner vorvertraglichen Informationen, die den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden. Hierbei werden auch, sich ggf. erkennbar auf die Investitionsentscheidung auswirkende Vor- oder Nachteile dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich – ebenso wie die weiteren Risiken einer Investitionsentscheidung – grundsätzlich durch eine ausgewogene Streuung in verschiedene Investmentprodukte reduzieren (Risikodiversifikation).

Einbindung von Nachhaltigkeitseigenschaften in der Anlageberatung

Auf Kundenanfrage werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Aufgrund der Weiterentwicklung der Strategien erfolgt eine Anpassung der bisherigen Aussagen vom 10.03.2021.

Hier finden Sie Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor – Transparenzverordnung (Stand 10.03.2021)

"Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.

Auf Anfrage der Kundinnen und Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlage- und Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Handelsvertreter zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.“

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Art. 2 Abs. 24 der Offenlegungsverordnung). Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden mittels Nachhaltigkeitsindikatoren bewertet und überwacht.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden priorisiert in sogenannte „wesentliche nachteilige (Nachhaltigkeits-) Auswirkungen“ („Principal Adverse (Sustainability) Impacts / PAIs“), Negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind somit Investitionen, die die Schlüsselindikatoren der PAI negativ beeinflussen, z.B. Investitionen in Unternehmen, die hohe Treibhausgasemissionen aufweisen.

Eine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat zum Ziel „Schäden zu vermeiden“. Wir bei Swiss Life Select sind uns bewusst, dass sich Investitionen möglicherweise nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken können.

Die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren werden in fünf übergeordnete Kategorien eingeteilt:

  • Treibhausgasemissionen
  • Artenvielfalt
  • Wasser
  • Abfall
  • Soziales und Arbeitnehmerbelange

Produktpartner, die sich bei ihrer Kapitalanlage zur Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitsfaktoren verpflichten, tragen zu einer Reduzierung oder Milderung der negativen Auswirkungen auf eben diese bei.

Bei unserer Versicherungsvermittlung legen wir Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Wir fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitspräferenzbefragung der Kundinnen und Kunden daher konkret, ob bei den individuell wählbaren Kapitalanlageentscheidungen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Es werden dann den Kundinnen und Kunden ausschließlich Produkte und die darin enthaltenen individuell wählbaren Kapitalanlagen angeboten, die den persönlichen Präferenzen entsprechen.

Hierbei stellen wir sicher, dass ausgewählte Anlagen innerhalb der Versicherungsanlageprodukte den Grundsatz der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen in ihren Investitionen verankert haben. Die Informationen dazu entnehmen wir dem Europäischen ESG Template (kurz EET), welches in komprimierter Form, die von unseren Produktpartnern nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichenden Daten zu jeder einzelnen Kapitalanlage beinhaltet und uns von diesen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Einstufung und Auswahl der von uns vermittelten Finanzprodukte auf Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 mit technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung erfolgt vorerst nicht. Der Hintergrund ist, dass die wesentlichen Informationen, die an dieser Stelle von Produktgebern hinterlegt werden sollen, noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sobald die entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen und geprüft worden sind, beabsichtigen wir, diese in den Produktauswahlprozess und unsere Versicherungsberatung zu integrieren.

Seit dem 02.08.2022 berücksichtigen wir in unserem Vermittlungsprozess auf Wunsch Nachhaltigkeitspräferenzen. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte.

Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Versicherungsprodukte die von den Kundinnen und Kunden benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei der Anlageberatung derzeit von uns noch nicht berücksichtigt. Der Grund hierfür ist zum einen, dass die bislang gültige Fassung der FinanzanlagenvermittlerVerordnung (FinVermV) eine Verpflichtung für Finanzanlagenvermittler, Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu berücksichtigen, nicht enthält. Zum anderen stehen uns bislang die für eine angemessene Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erforderlichen Daten von Seiten der Produktgeber noch nicht zur Verfügung. Diese werden von den Produktgebern überwiegend erst nach dem Erstanwendungszeitpunkt der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gemäß Art. 7 Offenlegungsverordnung ab dem 01.01.2023 sukzessive veröffentlicht.

Wir beabsichtigen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ab dem erwarteten Inkrafttreten der Änderungen der Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV) in unserer Anlageberatung zu berücksichtigen. Das Datum des Inkrafttretens der geänderten FinVermV ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Offenlegung noch nicht bekannt.

Vergütungspolitik

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird. Die Vergütungspolitik setzt keinerlei Anreize, übermäßige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.