Die Wohngebäudeversicherung sollte ein Muss für jeden Hauseigentümer sein. Gerade die eigenen vier Wände sind nicht nur eine Investition fürs Leben, sondern ein Projekt, das Sie sicher noch lange Zeit Ihr Zuhause nennen wollen. Es reicht ein starker Sturm und Sie stehen wortwörtlich im Regen. Deswegen ist es wichtig, dass Ihre Immobilie – egal ob eigen- oder fremdgenutzt – mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert ist. Finden Sie mit unserem Online-Rechner aus dem Angebot unserer Produktpartner einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Tarif für Ihre Wohngebäudeversicherung.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Wohngebäudeversicherung kann Sie als Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens an den versicherten Sachen, wie z. B. am Gebäude oder an Nebengebäuden und Garagen schützen.
- Sie werden je nach Tarif beispielsweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm entschädigt. Bei Bedarf können Sie über Zusatzbausteine weitere Schäden, wie z. B. Elementarschäden, Schäden durch defekte Ableitungsrohre oder Schäden an Photovoltaikanlagen mitversichern.
- Die Höhe des Beitrages hängt von verschiedenen Faktoren (z. B. Lage, Baujahr, Bauart/Bauausführung, Schadensituation etc.) ab und wird individuell für Sie ermittelt.
Die Wohngebäudeversicherung hilft Ihnen bei ...
- Sturm, Blitz, Hagel
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Feuer
- Wasserschaden
- Glasbruch
- Überspannung der Leitungen
Wissenswertes
Darum ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig
- Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig für alle, die Eigentümer einer Immobilie sind.
- Es wird immer wieder darüber nachgedacht, eine Wohngebäudeversicherung gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell besteht allerdings keine Versicherungspflicht.
- Für die allermeisten Hauseigentümer ist eine Police unverzichtbar, weil sie Risiken abdeckt, die aus eigener Kraft nicht zu bewältigen sind.
- Aus diesem Grund setzen viele Banken den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für die Auszahlung von Immobilienfinanzierungen voraus.
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Checkliste Wohngebäudeversicherung
Darauf sollten Sie beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung u. a. achten:
✔ Angemessene Versicherungssumme:
In der Regel sind die Kosten des Wiederaufbaues (nach aktuellem Stand der Technik) Ihrer
Immobilie versichert. Oftmals ist es schwierig, diesen Wert zu bestimmen, da durch die Preisentwicklung die Gebäudewerte unterschiedlicher Jahrgänge schwer zu vergleichen und zu ermitteln sind. Um den Wert also richtig bestimmen zu können, wurde eine fiktive Berechnungsgröße eingeführt. Der Wert aus dem Jahr 1914, auch Wert 1914 genannt. Mit Hilfe dieses Wertes und dem jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex kann man den Wert des Gebäudes
ermitteln.
✔ Unterversicherungsverzicht:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Neubauwert Ihres Hauses höher ist als die angesetzte Versicherungssumme. Hierbei können schwerwiegende Probleme entstehen, da der Versicherer in einem Schadensfall die Leistung anteilig kürzen könnte und der Rest dann durch Sie getragen
werden müsste. Um dies zu vermeiden, bieten viele Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an.
Beispiel (vereinfacht/niedrigere Werte):
Die Versicherungssumme Ihrer Immobilie liegt bei 50.000 €, allerdings hat Ihr Haus einen Neubauwert in Höhe von 100.000 €. In diesem Fall liegt eine Unterversicherung vor. Wenn an Ihrem Haus nun ein Schaden verursacht wird, z.B. durch Unwetter, der Schaden bei 25.000 € liegt und eine Unterversicherung vorliegt, könnte Ihre Versicherung dazu berechtigt sein, die Versicherungssumme anteilig um 50 % zu kürzen, also um 12.500 €, da Ihre Versicherungssumme 50 % zu niedrig angesetzt ist.
✔ Übernahme im Schadensfall:
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, dann übernimmt Ihre Versicherung je nach Tarif Reparatur-, Wiederherstellungs-, Aufräum-, Abbau- und Schutzkosten.
✔ Risikofaktoren:
Es ist allgemein sehr wichtig, dass man bei den Angaben zu der Immobilie keine Risikofaktoren verschweigt. Diese Angaben sind in den meisten Fällen überprüfbar und man riskiert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz. Sollte sich im Verlauf des Versicherungsschutzes etwas ändern, so muss (Obliegenheit) dies ebenfalls dem Versicherer gemeldet werden.
Sie fragen – wir antworten.
Alle Eigentümer einer Immobilie sollten eine Gebäudeversicherung abschließen. Diese Immobilie kann selbst genutzt werden, vermietet und/oder verpachtet werden oder auch leer stehen. Mieter können diese Versicherung allerdings nicht abschließen.
Bei einer Wohngebäudeversicherung ist in der Regel sowohl das versicherte Gebäude, als auch Nebengebäude und Garagen mitversichert. Außerdem können Gebäudebestandteile wie z. B. Bodenbeläge oder Einbauküchen mitversichert werden.
Nein, diese Art von Versicherung kann nicht in der Steuererklärung angeben werden. Die Absicherung reiner Vermögenswerte ist aktuell nicht steuerlich absetzbar.
Ja, Sie haben gegenüber der Versicherung u.a. eine sogenannte Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung darüber informieren müssen, wenn Sie an Ihrem Gebäude einen An- oder Umbau vorgenommen haben oder ob Sie in Ihrem Haus ein Gewerbe betreiben. Außerdem müssen Sie gesetzliche oder behördliche Bauvorschriften einhalten. Auch Risikoänderungen in der Nachbarschaft (z. B. Eröffnung eines Imbisses nebenan o. A.) sind dem Versicherer zu melden.
Zuallererst bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Dann versuchen Sie, die Schadenquelle – soweit für Sie gefahrlos möglich - zu minimieren (bei einem Wasserschaden also z. B. das Wasser abzudrehen). Anschließend informieren Sie andere Betroffene (z. B. Nachbarn, wenn es brennt) und kontaktieren dann Ihren Versicherer. Am besten dokumentieren Sie den Schadensfall, z. B. durch Fotos oder andere Beweismittel.
Der Erwerb von Eigentum ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung Ihres Lebens. Hier sollte in erster Linie der optimale Schutz und nicht der Preis in den Vordergrund gestellt werden, da wir im Schadensfall nicht von Summen sprechen, die mit anderen Neuanschaffungen (z. B. die eines neuen Smartphones) vergleichbar sind.
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Zentrales Schadenmanagement
Im Schadensfall sind wir rund um die Uhr für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen – schnell, kompetent und unbürokratisch. Sie können uns Ihren Schadensfall telefonisch, per Fax oder über unsere Onlineformulare zur Weiterleitung an unsere Produktpartner melden.