In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • Welche Versicherungen für Feuerwehrleute im öffentlichen Dienst ratsam sind,
  • worin sich der Versicherungsbedarf von Beamtinnen und Beamten, Angestellten sowie Ehrenamtlichen unterscheidet,
  • wie Sie Versorgungslücken erkennen und schließen,
  • und wie Sie aus einer Auswahl von über 250 Partnergesellschaften die optimale Absicherung für Ihre persönliche Lebenssituation finden.

Feuerwehrleute tragen eine außergewöhnlich hohe Verantwortung – im Einsatz für Menschen, Tiere und Umwelt begegnen sie täglich besonderen beruflichen Risiken. Ob als Beamtin, Beamter, Angestellte oder ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr: Jede Statusgruppe hat ihren eigenen Versicherungsbedarf und steht vor unterschiedlichen Fragen, wenn es um den passenden Versicherungsschutz geht.

Insbesondere verbeamtete Feuerwehrleute profitieren von speziellen Regelungen wie Beihilfe, Heilfürsorge und besonderen Absicherungsmodellen bei Dienstunfähigkeit. Dennoch können für sie - ebenso wie für Angestellte oder freiwillig Engagierte - Versicherungslösungen sinnvoll sein, die zu ihrer individuellen Situation passen. Neben der Krankenversicherung gehören vor allem Diensthaftpflicht, Unfall- und Kfz-Versicherung zu den wichtigen Bausteinen für eine umfassende Absicherung im Feuerwehrdienst – denn ein Missgeschick oder ein Unfall kann schnell existenzbedrohende Folgen haben. Der beste Schutz beginnt bei der richtigen Police – individuell abgestimmt auf Beruf, Aufgabenfeld und persönliche Lebenssituation. 

Sind Feuerwehrleute Beamte?

Feuerwehr ist nicht gleich Feuerwehr. Die Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und Werkfeuerwehr wirken sich unmittelbar auf den Versicherungsschutz der einzelnen Feuerwehrleute aus:

  • Berufsfeuerwehr: In städtischen oder kommunalen Feuerwehren sind Einsatzkräfte meist als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst tätig – auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf. Es gibt aber auch angestellte Feuerwehrleute, die nach den Vorgaben des öffentlichen Dienstrechts beschäftigt sind.
  • Freiwillige Feuerwehr: Hier engagieren sich Ehrenamtliche – sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur jeweiligen Kommune, sind formal aber keine Angestellten oder Beamtinnen bzw. Beamten im klassischen Sinn.
  • Werkfeuerwehr: Werkfeuerwehren sichern in Industrieunternehmen den Brandschutz. Die Beschäftigten sind meist Angestellte des jeweiligen Betriebs und unterliegen nicht dem öffentlichen Dienst.

Der Status in der Feuerwehr entscheidet maßgeblich darüber, wie Sie krankenversichert sind, wer für Schäden haftet, ob Heilfürsorge oder Beihilfe greift und wie Sie gegen Dienstunfähigkeit abgesichert sind. Gerade für verbeamtete Feuerwehrleute gelten viele Sonderregelungen, während für Angestellte die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) maßgeblich ist.  

Wie können sich Feuerwehrleute versichern?

Der Umfang des Versicherungsschutzes, die Kosten und die Leistungen hängen maßgeblich vom beruflichen Status ab: Sind Sie verbeamtet, angestellt oder ehrenamtlich tätig? Im Folgenden erfahren Sie, welche Besonderheiten für die verschiedenen Gruppen gelten und worauf Sie bei der Auswahl der Krankenversicherung achten sollten.

Heilfürsorge und Beihilfe für Feuerwehrbeamte

In einigen Bundesländern (beispielsweise Bayern und NRW) profitieren Berufsfeuerwehrleute als Beamtinnen und Beamte von einer besonderen Form der Absicherung: der freien Heilfürsorge für Feuerwehren. Das bedeutet, dass der Dienstherr während der aktiven Dienstzeit im Regelfall alle notwendigen Krankheitskosten übernimmt. Im Gegensatz zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung müssen Sie als Beamtin oder Beamter bei der Feuerwehr in der Heilfürsorge keine monatlichen Beiträge entrichten. Die Heilfürsorge ist also vergleichbar mit einer Vollversicherung.

Allerdings endet dieser umfassende Schutz mit dem Eintritt in den Ruhestand. Dann erfolgt in der Regel ein Wechsel in das Beihilfe-System des jeweiligen Bundeslandes: Der Dienstherr zahlt ab diesem Zeitpunkt einen Großteil der Krankheitskosten (70 Prozent), während Sie die verbleibenden 30 Prozent privat absichern müssen. Dafür schließen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ab.

  • Anwartschaftsversicherung: Für verbeamtete Mitglieder der Feuerwehr empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Damit gelingt der spätere Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese sichert Ihnen den Anspruch auf private Krankenversicherung zu den aktuellen Konditionen – ein wichtiger Vorteil, falls sich Ihr Gesundheitszustand verändert.  
Wichtige Hinweise:

• Prüfen Sie, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Die Heilfürsorge wird nicht überall gewährt.

• Achten Sie auf den rechtzeitigen Abschluss einer Anwartschaft und informieren Sie sich über die Leistungen der Beihilfe im Ruhestand.

• Manche Leistungen (z. B. Zahnersatz, Brillen) werden nur anteilig oder gar nicht übernommen – eine ergänzende private Krankenversicherung kann im Einzelfall sinnvoll sein.

Private Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte

Nach dem Ende der Heilfürsorge der Feuerwehr – meist mit Eintritt in den Ruhestand – benötigen Beamtinnen und Beamte eine private Krankenversicherung (PKV), um die Restkosten abzudecken, die die Beihilfe nicht übernimmt. Die PKV für Feuerwehrleute lässt sich individuell gestalten und kann die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus
  • hochwertiger Zahnersatz
  • Erstattung alternativer Heilmethoden
  • weltweiter Krankenversicherungsschutz
Wichtige Hinweise:

• Die Beiträge zur PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang bei Vertragsabschluss. Ein frühzeitiger Abschluss oder eine Anwartschaft können also Kosten sparen.

• Wählen Sie den Tarif so, dass er optimal zu Ihren medizinischen Bedürfnissen passt.

• Achten Sie auf Nachversicherungsgarantien, Beitragsrückerstattungen und die Möglichkeit, bei geänderten Lebensumständen zu wechseln.

• Ein umfassender Vergleich der Angebote ist ratsam. Die persönliche Beratung hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.

Krankenversicherung für angestellte Feuerwehrleute

Angestellte – zum Beispiel bei der Werk- oder Berufsfeuerwehr – sind grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, der Kommune oder dem Unternehmen. Die GKV deckt das Standard-Leistungsspektrum ab, etwa Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen.

Sonderfall – Wechsel in die PKV:

Verdienen Sie mehr als die gesetzlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich als Angestellte oder Angestellter für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese kann erweiterte Leistungen im Vergleich zur GKV ermöglichen, bringt aber meist höhere und steigende Beiträge mit sich.

Ergänzende Absicherung:

Die GKV bietet einen guten Grundschutz, dennoch können spezielle Zusatzversicherungen sinnvoll sein, beispielsweise:

  • Zahnzusatzversicherung: für hochwertigen Zahnersatz
  • Krankenhauszusatzversicherung: für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
  • Krankentagegeldversicherung: als Ergänzung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit

Krankenversicherung für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr

Ehrenamtliche sind in ihrer Funktion nicht über die Feuerwehr krankenversichert. Sie behalten und nutzen ihre bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung bei. Das bedeutet:

  • Wer gesetzlich versichert ist, bleibt Mitglied der GKV.
  • Privatversicherte behalten ihren bestehenden PKV-Schutz.

Versicherungsschutz während des Einsatzes für die Feuerwehr:

Bei Unfällen im Rahmen des Feuerwehrdienstes sichert die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse / kommunale Unfallkasse) Freiwillige Feuerwehrleute gemäß SGB VII ab. Dieser Schutz umfasst medizinische Behandlungskosten nach Dienstunfällen, Rehabilitationsleistungen und – im Extremfall – Rentenzahlungen bei dauerhafter Erwerbsminderung. Ergänzende private Unfall- oder Krankenversicherungen können Lücken schließen, etwa bei Invalidität, längerer Krankheit oder dem Wunsch nach besonderen medizinischen Leistungen. 

Sie möchten sich zu Versicherungen für Feuerwehrleute beraten lassen?

Eine persönliche Beratung bezieht alle privaten und beruflichen Faktoren ein. Sie hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen, damit Sie sich auf Ihren wichtigen Dienst für die Gemeinschaft konzentrieren können.

Weitere wichtige Versicherungen für Beamte im Dienst der Feuerwehr

Dienstunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht jeder Feuerwehrbeamte kann den Dienst bis zur Pension ausüben: Psychische und körperliche Belastungen, Unfälle oder Krankheiten können dazu führen, dass die Ausübung des Berufs dauerhaft nicht mehr möglich ist. Für Beamtinnen und Beamte greift die sogenannte Dienstunfähigkeit: Wird die Dienstfähigkeit dauerhaft aufgehoben, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Doch Achtung: Gerade in den ersten Dienstjahren (beispielsweise als Feuerwehranwärterin oder -anwärter) ist der Anspruch auf Versorgung oft so gering, dass sie die existenziellen Kosten nicht deckt. Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte schließen Sie diese Versorgungslücke und sichern so Ihre Existenz, sollte der Ernstfall eintreten. Achten Sie darauf, dass die Police eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die den beamtenrechtlichen Begriff eindeutig anerkennt.

Angestellte Feuerwehrleute haben Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – diese reicht im Ernstfall aber häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihnen eine monatliche Rente zu, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Diensthaftpflicht- und Amtshaftpflichtversicherung

Ob beim Einsatz im Brandfall, bei technischer Hilfeleistung oder im Alltag auf der Wache: Schon kleine Unachtsamkeiten können große Folgen haben. Zwar übernimmt der Dienstherr in vielen Fällen die Haftung, doch bei Pflichtverletzungen oder grober Fahrlässigkeit kann er Regress fordern.

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Feuerwehrleute vor den finanziellen Folgen, wenn sie im Dienst Dritten einen Schaden zufügen oder Ausrüstungsgegenstände beschädigen und dafür persönlich haften müssen. Sie ist daher ein wichtiger Basisschutz – besonders für verbeamtete Kräfte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst. Für Feuerwehrleute gibt es häufig speziell angepasste, günstige Versicherungstarife.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit meist nicht oder nur eingeschränkt versichert sind. In solchen Fällen kann schnell Streit darüber entstehen, ob ein Verhalten als fahrlässig oder grob fahrlässig zu werten ist. Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung kann hier wertvolle Unterstützung leisten, um rechtliche Fragen zu klären und die eigenen Interessen zu wahren.

Ehrenamtlich Tätige sollten außerdem prüfen, ob und in welchem Umfang die Kommune bereits entsprechenden Versicherungsschutz bereitstellt.  

Unfallversicherung, Altersvorsorge und Zusatzversicherungen

  • Unfallversicherung: Alle Feuerwehrleute sind während ihres Dienstes und auf dem Arbeitsweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie leistet im Fall von Arbeits- oder Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die Leistungen umfassen Verletztengeld, Unfallrente, medizinische Rehabilitation und Hinterbliebenenversorgung.
  • Private Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, da sie auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt oder auf Reisen greift und zusätzliche Einmalzahlungen bei Invalidität oder Unfalltod bietet.
  • Altersvorsorge: Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Pension, Angestellte auf gesetzliche Rente. Da beide Systeme Lücken aufweisen können (beispielsweise bei Dienstunfähigkeit oder in Teilzeit), ist eine private Altersvorsorge ratsam – etwa über eine betriebliche Altersvorsorge oder individuelle Rentenversicherungen. Die private Altersvorsorge hilft, finanzielle Lücken im Ruhestand zu vermeiden.
  • Krankentagegeldversicherung: Wenn die Lohnfortzahlung bei einer Erkrankung endet, ist eine Versicherung ratsam, die Ihr Einkommen absichert.
  • Rechtsschutzversicherung: Diese hilft bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn, Behörden oder Dritten – etwa nach Einsätzen oder im Rahmen der Dienstpflichten.
  • Hausrat- und Risikolebensversicherung: Durch diese Versicherungen schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Familie.

Kfz- und Haftpflichtversicherung für Feuerwehrleute

Kfz-Versicherung für Feuerwehrleute und Sonderkonditionen

Viele Versicherungsunternehmen honorieren die Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit besonderen Tarifen für die Kfz-Versicherung – für Beamte, Angestellte und oft auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Günstige Prämien, Rabatte und spezielle Leistungen sind möglich – fragen Sie gezielt nach einer „Feuerwehr Kfz-Versicherung“. Die Kommune ist für die rechtliche Absicherung der Einsatzfahrzeuge zuständig. Ihr privates Fahrzeug müssen Sie jedoch selbst versichern.

Haftpflichtversicherung (privat & dienstlich)

Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle, insbesondere Feuerwehrleute, empfehlenswert. Sie deckt Schäden im Privatleben ab, die nicht im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst stehen. Die dienstliche Haftpflicht ergänzt den Schutz bei Schäden während der Berufsausübung. Insbesondere in verantwortungsvollen Positionen, beispielsweise als Einsatzleitung oder Gerätewart, ist diese Versicherung unerlässlich, um Ihre persönlichen Risiken so gering wie möglich zu halten.

Besonderheiten für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

Gesetzlicher Versicherungsschutz bei Einsätzen und Übungen

Freiwillige Feuerwehrleute sind während aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Feuerwehr – also Einsätzen, Übungen, Ausbildung sowie auf den Wegen dorthin und zurück – gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII). Die Unfallkasse übernimmt Behandlungskosten, Verletztengeld, Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung.

Freiwillige Feuerwehrleute sollten:

  • prüfen, ob der Unfallversicherungsschutz seitens der Kommune ausreichend ist,
  • eine Zusatz-Unfallversicherung abschließen, um Invaliditäts- oder Todesfallleistungen zu erhöhen,
  • eine Rechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ehrenamt.

Auch für Ehrenamtliche gibt es bei einigen Versicherern Sondertarife bei Kfz-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Ein Nachweis über die Mitgliedschaft genügt meist.
 

Sie möchten sich zu Versicherungen für Feuerwehrleute beraten lassen?

Eine persönliche Beratung bezieht alle privaten und beruflichen Faktoren ein. Sie hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen, damit Sie sich auf Ihren wichtigen Dienst für die Gemeinschaft konzentrieren können.

Dank dbb-Kooperation: Sichern Sie sich exklusive Rabatte und Leistungsvorteile bei Versicherungen für Feuerwehr und Rettungsdienst!

Bereits seit September 2019 kooperieren wir erfolgreich mit dem dbb vorsorgewerk, dem auch die komba Gewerkschaft als Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion angehört.

Das dbb vorsorgewerk ist eine Serviceeinrichtung von dbb beamtenbund und tarifunion. Es bietet den Mitgliedern der 40 Mitgliedsgewerkschaften und der 16 Landesbünde, die unter dem Dach des dbb zusammengeschlossen sind, besonders günstige und attraktive Mehrwertangebote. Die komba Gewerkschaft vertritt dabei speziell die Interessen von Beteiligten bei Feuerwehren, im Rettungsdienst, in der Justiz und anderen kommunalen Bereichen.

Im Rahmen dieser Kooperation stellen wir den Feuerwehrleuten und anderen Beschäftigten im kommunalen Bereich alle Vorteile vor, die das dbb vorsorgewerk mit seinen Partnerunternehmen vereinbart hat – aus einer Hand.

Wir freuen uns sehr, mit Swiss Life Select einen Partner gefunden zu haben, der im Rahmen einer professionellen und produktübergreifenden Beratung stets auch die exklusiven Vorzüge einer Mitgliedschaft in den Verbänden bzw. Gewerkschaften unter dem Dach des dbb aufzeigt. Ausgewählte und speziell ausgebildete Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten für das dbb vorsorgewerk stehen allen dbb-Mitgliedern und ihren Angehörigen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Alle Vorteile einer dbb-Mitgliedschaft auf einen Blick:

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Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für Angehörige der Feuerwehren

Nein, je nach Tätigkeit und Dienstherr sind Berufsfeuerwehrleute Beamte oder Angestellte. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind Ehrenamtliche und keine Beschäftigten.

Im aktiven Dienst greift häufig Heilfürsorge. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gibt es eine Beihilfe (70 Prozent). Den Rest müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.

Im Dienst sind Feuerwehrleute in aller Regel über eine Diensthaftpflicht oder direkt über die Kommune versichert. Eine private Haftpflicht deckt zusätzlich Schäden im Privatleben ab. Für den Fall von grober Fahrlässigkeit kann eine eigene Diensthaftpflicht nötig und sinnvoll sein.

Viele Versicherer bieten vergünstigte „Feuerwehr Kfz-Versicherung“-Tarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Ehrenamtliche an. Diese greifen für das eigene Fahrzeug, auch außerhalb des Einsatzes.

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