Sie sind als Beamtin, Beamter bzw. als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann sind PKV, Diensthaftpflichtversicherung, DU-Versicherung u. v. m. für Sie Themen, zu denen wir Sie gerne beraten. Profitieren Sie von unserer produktübergreifenden Expertise und zahlreichen Tarifvergünstigungen. Im Rahmen unserer Kooperation mit dem dbb bieten wir Ihnen mit Swiss Life Best Select exklusive Vorteile – eine unschlagbare Kombination, die es nur bei uns gibt.

Öffentlicher Dienst – Beamtinnen und Beamte – Tarifbeschäftigte: kurze Begriffsdefinitionen 

Was ist eigentlich der öffentliche Dienst und wer arbeitet dort? Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte. 

Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst umfasst alle Beschäftigten, die bei öffentlichen Stellen wie Bund, Ländern oder Kommunen tätig sind. Dazu zählen sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Auch weitere Gruppen wie Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Mitarbeitende in öffentlichen Körperschaften und Anstalten (z. B. gesetzliche Krankenkassen, Unfallversicherungen, Rundfunkanstalten) gehören zum öffentlichen Dienst.

Ziel des öffentlichen Dienstes ist es, staatliche Aufgaben und die Daseinsvorsorge für die Gesellschaft sicherzustellen, etwa in Verwaltung, Bildung, Sicherheit und Infrastruktur.  

Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen, öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten, Stiftungen). Sie übernehmen insbesondere hoheitliche Aufgaben, etwa in Verwaltung, Polizei, Justiz, Ministerien oder Schulen. Beamtinnen und Beamte genießen einen besonderen Kündigungsschutz und haben spezielle Rechte (etwa das Beamtenpensionsrecht) und Pflichten – darunter das Streikverbot.  

Tarifbeschäftigte / Angestellte im öffentlichen Dienst

Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmende, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags nach Tarifrecht – z. B. TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder TV-L (Tarifvertrag der Länder) bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht und den jeweiligen Tarifverträgen.

Tarifbeschäftigte sind flexibler einsetzbar, können leichter den Arbeitsbereich wechseln und haben meist kürzere Arbeitszeiten (oft zwischen 38,5 und 39 Stunden pro Woche) als Beamtinnen und Beamte (oft 41 Stunden). Sie erhalten jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, ggf. Leistungs- bzw. Erfolgsprämien und in manchen Bereichen Urlaubsgeld oder weitere Zulagen.  

Sozial- und andere Versicherungen bei Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst

Ein Vergleich zeigt, warum Beamtinnen und Beamte und teils auch Tarifbeschäftigte spezielle Versicherungen benötigen, die Angestellte in der freien Wirtschaft nicht brauchen.  

 Beamtinnen und BeamteTarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Krankenversicherung
  • Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem 
  • Dienstherrn eine sogenannte Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt.
  • Für den Rest schließen sie eine private Krankenversicherung (PKV) ab, die speziell auf sie zugeschnitten ist. 
  • Die Beiträge sind meist günstig, weil sie nur den Teil absichern müssen, den die Beihilfe nicht übernimmt. 
  • Manche Beamtinnen und Beamte sind auch heilfürsorgeberechtigt, zum Beispiel hauptamtliche Feuerwehrleute. Dann übernimmt der Dienstherr die Kosten für ihre medizinische Versorgung vollständig, solange sie in einem entsprechenden Beruf tätig sind. 
  • Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
  • Wer bereits vor dem 31. Juli 1998 eingestellt wurde und noch nicht in Rente ist, hat noch einen Beihilfeanspruch für private Zusatzversicherungen, etwa für die Absicherung der Zahnarztkosten.
Rentenversicherung
  • Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Sie erhalten stattdessen ein Ruhegehalt, das der Staat direkt zahlt.
  • Diese Pension bemisst sich an den letzten Bezügen (max. 71,75 % bei 40 vollen Dienstjahren).  
  • Tarifbeschäftigte zahlen wie andere Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erhalten später eine gesetzliche Rente.
  • Zusätzlich gibt es für sie eine tariflich geregelte Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge, z. B. VBL), die aber meist niedriger ausfällt als die Pension der Beamten.  
Arbeitslosen-/Pflegeversicherung
  • Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Tarifbeschäftigte zahlen Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung
  • Beamtinnen und Beamte sind bei grob fahrlässigen Fehlern im Dienst persönlich haftbar und nicht automatisch über den Arbeitgeber abgesichert.
  • Daher ist eine Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung für sie unerlässlich. 
  • Auch Tarifbeschäftigte sind bei grob fahrlässigen Fehlern im Dienst persönlich haftbar.
  • Deshalb ist es auch für sie empfehlenswert, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.  

Welche speziellen Privatversicherungen benötigen Beamte, Beamtinnen und Tarifbeschäftigte?

Die folgenden Versicherungen sind für Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes empfehlenswert, um sich vor Schäden zu schützen.

Beamtenversicherung: Private Krankenversicherung (PKV) für Beamtinnen und Beamte

Die Beihilfe des Dienstherrn deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, meist zwischen 50 und 90 Prozent. Die genaue Höhe hängt vom Familienstand (z. B. ob Kinder vorhanden sind) und vom Bundesland ab, da die Beihilferegelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind.

Um die verbleibenden Krankheitskosten vollständig abzudecken, ist für Beamtinnen und Beamte eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung zu empfehlen, die oft auch als Beamtenversicherung oder private Restkostenversicherung bezeichnet wird. Ein wichtiges Zusatzmodul ist hier der sogenannte Beihilfeergänzungstarif. Er kann dafür sorgen, dass auch Bereiche abgedeckt sind, in denen die Beihilfe keine oder nur teilweise Leistungen übernimmt (z. B. bei Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder Zahnersatz). Der Beihilfeergänzungstarif ist daher ideal, um möglichst eine volle Kostenerstattung zu erreichen und sich vor finanziellen Risiken durch Beihilfelücken zu schützen.

Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter gibt es Versicherungen mit besonders günstigen Anwärtertarifen. Diese sind deshalb günstig gestaltet, weil Beamtenanwärter und -anwärterinnen am Anfang ihrer Karriere oft ein geringeres Einkommen haben. Anwärtertarife bieten ihnen die Möglichkeit, schon früh eine günstige private Krankenversicherung abzuschließen, die sich dann stufenweise an die späteren Beihilfeansprüche anpassen lässt.  

Praxistipp:

Vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen PKV-Anbieter genau und lassen Sie sich gerne von uns beraten: Viele Unterschiede bei den Leistungen sind vielleicht nicht auf Anhieb zu erkennen – dann helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater dabei, die PKV-Versicherung aus unserem Portfolio zu finden, die am besten zu Ihnen passt.

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Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) für Beamtinnen und Beamte

Das Beamtenrecht kennt keine klassische Berufsunfähigkeit, sondern den Begriff der Dienstunfähigkeit. Das bedeutet, eine Beamtin oder ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn sie oder er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, und keine Aussicht auf Besserung innerhalb eines Jahres besteht. Die Feststellung trifft keine Versicherung, sondern der Dienstherr aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens.

Da das Beamtenrecht keine klassische Berufsunfähigkeitsrente vorsieht, ist für Beamtinnen und Beamte eine eigens zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) besonders wichtig. Diese Versicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel, die explizit die finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit umfasst. Die DU-Versicherung zahlt eine vorher vereinbarte Rente aus, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell anerkennt.

Die Bedeutung dieser Versicherung ist besonders hoch für Beamtenanwärter und -anwärterinnen sowie Beamtinnen und Beamte auf Probe, da diese Gruppen keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben (Ausnahme: Dienstunfall nach § 38 BeamtVG).

Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit haben erst nach mindestens fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Damit kann vor allem in den Anfangsjahren des Beamtenverhältnisses eine erhebliche Versorgungslücke entstehen, die Sie durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließen können.  

Diensthaftpflichtversicherung für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte

Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes haften persönlich für grob fahrlässige Schäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Die Abgrenzung von einfacher Fahrlässigkeit auf der einen und grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf der anderen Seite hängt von feinen rechtlichen Nuancen ab. Deshalb empfiehlt sich eine Diensthaftpflichtversicherung, um in Zweifelsfällen abgesichert zu sein.

Beispiele für Schadensszenarien, in denen eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamtinnen und Beamte greift:  

BerufsgruppeSzenariumSchaden
PolizeiDurch Schüsse aus der Dienstwaffe werden unbeteiligte Personen verletzt.Personenschäden
BundeswehrDer Bundeswehrsoldat hält sich nicht an die Vorschriften zum Umgang mit Waffen und verletzt durch einen nicht gewollten Schuss einen KameradenPersonen- und Sachschaden
BerufsfeuerwehrDer Feuerwehrmann holt einen Schlauch vom Fahrzeug und beschädigt dabei einen parkenden PKW.Sachschaden
ZollDer Zollbeamte hält zu Unrecht einen LKW zur Überprüfung fest.Sachschaden

Weitere sinnvolle Versicherungen für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte

Die folgenden Versicherungen können sinnvoll sein, um auch Privatleben und Freizeit abzusichern:

  • Private Unfallversicherung: Da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Dienstunfälle und Wegeunfälle greift, ist eine private Absicherung für Unfälle in der Freizeit ratsam.
  • Private Haftpflichtversicherung: Eine private Haftpflichtversicherung ist generell sinnvoll, weil sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die man anderen Personen außerhalb des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses versehentlich zufügt.
  • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung ist sowohl für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis als auch für den privaten Bereich empfehlenswert.  

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Dank dbb-Kooperation: Sichern Sie sich exklusive Rabatte und Leistungsvorteile bei Versicherungen für den öffentlichen Dienst!

Bereits seit September 2019 kooperieren wir erfolgreich mit dem dbb vorsorgewerk.

Das dbb vorsorgewerk ist eine Serviceeinrichtung von dbb beamtenbund und tarifunion. Es bietet den Mitgliedern der 40 Mitgliedsgewerkschaften und der 16 Landesbünde, die unter dem Dach des dbb zusammengeschlossen sind, besonders günstige und attraktive Mehrwertangebote.

Im Rahmen dieser Kooperation stellen wir den Beschäftigten im öffentlichen Dienst alle Vorteile vor, die das dbb vorsorgewerk mit  seinen Partnerunternehmen vereinbart hat – aus einer Hand.

Wir freuen uns sehr, mit Swiss Life Select einen Partner gefunden zu haben, der im Rahmen einer professionellen und produktübergreifenden Beratung stets auch die exklusiven Vorzüge einer Mitgliedschaft in den Verbänden bzw. Gewerkschaften unter dem Dach des dbb aufzeigt. Ausgewählte und speziell ausgebildete Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten für das dbb vorsorgewerk stehen allen dbb-Mitgliedern und ihren Angehörigen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Alle Vorteile einer dbb-Mitgliedschaft auf einen Blick:

  • Günstige Beiträge
  • Starke Leistungen
  • Exklusive Mitgliedsvorteile
  • Spezielle Tarife
  • Nur ein Ansprechpartner, der sich um alles kümmert

Sie möchten sich zu den Vorteilen einer dbb-Mitgliedschaft beraten lassen?

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Drei Beispiele, wie sich eine dbb-Mitgliedschaft lohnen kann

Stefan ist Polizeianwärter und möchte frühzeitig für sein Alter vorsorgen und sich finanziell absichern. Von Kollegen hat er den Tipp bekommen, der DPolG beizutreten und sich somit finanzielle Vorteile zu sichern. Auf diese Weise könnte er bis zu seinem Laufbahnende eine beträchtliche Summe einsparen – und seine Lebenspartnerin profitiert sogar gleich mit!

Polizist Stefan (22), kann 19.056 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk
Polizist Stefan (22), kann 19.056 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk

Leon ist seit Kurzem Familienvater und möchte sich und seine Familie finanziell absichern. Da er Mitglied der komba gewerkschaft (Fachgewerkschaft des dbb vorsorgewerks) ist, profitiert er von exklusiven Tarifvergünstigungen und kann bis zum vereinbarten Endzeitpunkt seiner Vorsorgeprodukte eine beachtliche Summe einsparen. Und das Beste: Die Rabatte gelten auch für seine Familie!

Leon (27), Verwaltungsfachangestellter, kann ca. 12.000 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk
Leon (27), Verwaltungsfachangestellter, kann ca. 12.000 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk

Als Brandmeisterin und Mitglied bei der komba Gewerkschaft profitiert Hanna von exklusiven Vorteilen: Sie kann sich finanziell absichern und ist bestmöglich bei Feuerwehreinsätzen geschützt. 

Hanna (22), Brandmeisterin, kann ca. 16.000 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk
Hanna (22), Brandmeisterin, kann ca. 16.000 Euro sparen durch das dbb Vorsorgewerk

Je nach Gewerkschaft können Stefan, Leon und Hanna von vielen weiteren Mitgliedsvorteilen profitieren:

 Beitragsersparnisse bei Unfall- und Sachversicherungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung etc.)
½ Abschlussgebühr beim Bausparvertrag
Vergünstigungen bei Baufinanzierungen und Privatkrediten
Girokonto mit Startguthaben
Rabatte beim Online-Shopping im Rahmen der dbb vorteilswelt
Wechselpilot: automatisierter Wechselservice für Strom- und Gas-Tarife
dbb autoabo: zu einer attraktiven „All Inclusive“-Monatsrate sorgenfrei fahren
u. v. m.

Jetzt dreifach profitieren!

Sie möchten ganzheitlich über alle dbb-Mitgliedsvorteile und Rabatte für Sie und Ihre Familie informiert werden? Wir beraten Sie gerne – per Video-Chat, am Telefon oder persönlich vor Ort.

Häufig gestellte Fragen zur Versicherung im öffentlichen Dienst

Die meisten Beamtinnen und Beamten sind privat versichert, aber sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet: Sie haben die freie Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Wahl zwischen PKV und GKV hängt von den individuellen Lebensumständen, der familiären Situation und den persönlichen Präferenzen ab. 

Die meisten Beamtinnen und Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, weil sie durch die staatliche Beihilfe einen Großteil ihrer Krankheitskosten (meist 50–90 Prozent) erstattet bekommen. Die PKV deckt dann nur den verbleibenden Rest ab, was die Beiträge oft günstiger macht als in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Als Beamtin oder Beamter können Sie sich auch gesetzlich versichern. Sie müssen dann aber – außer in bestimmten Bundesländern mit pauschaler Beihilfe – den vollen Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) selbst zahlen und erhalten keine individuelle Beihilfe. Deshalb wechseln Beamte und Beamtinnen eher selten von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.  

Wenn Sie verbeamtet sind, mehr verdienen als Ihr/-e gesetzlich versicherte/-r Lebenspartner/-in und zudem mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen Sie Ihr Kind zwingend privat versichern. Verdienen Sie trotz Verbeamtung weniger als der oder die gesetzlich versicherte Partner/-in, kann das Kind auch in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert werden.  

Die private Krankenversicherung kostet Beamte und Beamtinnen in der Regel zwischen 220 und 295 Euro pro Monat, abhängig vom gewählten Tarif, dem Alter und dem Familienstand. Für Beamtenanwärter und junge Beamtinnen und Beamte sind die Beiträge noch günstiger und liegen meist zwischen 74 und 150 Euro pro Monat. Eine Beratung hilft Ihnen, den für Sie richtigen Tarif zu finden. 

Beamte auf Widerruf – also Beamtenanwärter und -anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen – sind meist privat krankenversichert und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Eine Minderheit bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, was nur unter bestimmten Umständen wirtschaftlich und leistungstechnisch sinnvoll ist. 

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