Sie sind als Beamtin, Beamter bzw. als Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann sind PKV, Diensthaftpflichtversicherung, DU-Versicherung u. v. m. für Sie Themen, zu denen wir Sie gerne beraten. Profitieren Sie von unserer produktübergreifenden Expertise und zahlreichen Tarifvergünstigungen. Im Rahmen unserer Kooperation mit dem dbb bieten wir Ihnen mit Swiss Life Best Select exklusive Vorteile – eine unschlagbare Kombination, die es nur bei uns gibt.
Öffentlicher Dienst – Beamtinnen und Beamte – Tarifbeschäftigte: kurze Begriffsdefinitionen
Was ist eigentlich der öffentliche Dienst und wer arbeitet dort? Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte.
Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst umfasst alle Beschäftigten, die bei öffentlichen Stellen wie Bund, Ländern oder Kommunen tätig sind. Dazu zählen sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Auch weitere Gruppen wie Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Mitarbeitende in öffentlichen Körperschaften und Anstalten (z. B. gesetzliche Krankenkassen, Unfallversicherungen, Rundfunkanstalten) gehören zum öffentlichen Dienst.
Ziel des öffentlichen Dienstes ist es, staatliche Aufgaben und die Daseinsvorsorge für die Gesellschaft sicherzustellen, etwa in Verwaltung, Bildung, Sicherheit und Infrastruktur.
Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen, öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten, Stiftungen). Sie übernehmen insbesondere hoheitliche Aufgaben, etwa in Verwaltung, Polizei, Justiz, Ministerien oder Schulen. Beamtinnen und Beamte genießen einen besonderen Kündigungsschutz und haben spezielle Rechte (etwa das Beamtenpensionsrecht) und Pflichten – darunter das Streikverbot.
Tarifbeschäftigte / Angestellte im öffentlichen Dienst
Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmende, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags nach Tarifrecht – z. B. TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder TV-L (Tarifvertrag der Länder) bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht und den jeweiligen Tarifverträgen.
Tarifbeschäftigte sind flexibler einsetzbar, können leichter den Arbeitsbereich wechseln und haben meist kürzere Arbeitszeiten (oft zwischen 38,5 und 39 Stunden pro Woche) als Beamtinnen und Beamte (oft 41 Stunden). Sie erhalten jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, ggf. Leistungs- bzw. Erfolgsprämien und in manchen Bereichen Urlaubsgeld oder weitere Zulagen.
Sozial- und andere Versicherungen bei Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst
Ein Vergleich zeigt, warum Beamtinnen und Beamte und teils auch Tarifbeschäftigte spezielle Versicherungen benötigen, die Angestellte in der freien Wirtschaft nicht brauchen.
| Beamtinnen und Beamte | Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst | |
| Krankenversicherung |
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| Rentenversicherung |
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| Arbeitslosen-/Pflegeversicherung |
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| Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung |
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Welche speziellen Privatversicherungen benötigen Beamte, Beamtinnen und Tarifbeschäftigte?
Die folgenden Versicherungen sind für Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes empfehlenswert, um sich vor Schäden zu schützen.
Beamtenversicherung: Private Krankenversicherung (PKV) für Beamtinnen und Beamte
Die Beihilfe des Dienstherrn deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, meist zwischen 50 und 90 Prozent. Die genaue Höhe hängt vom Familienstand (z. B. ob Kinder vorhanden sind) und vom Bundesland ab, da die Beihilferegelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind.
Um die verbleibenden Krankheitskosten vollständig abzudecken, ist für Beamtinnen und Beamte eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung zu empfehlen, die oft auch als Beamtenversicherung oder private Restkostenversicherung bezeichnet wird. Ein wichtiges Zusatzmodul ist hier der sogenannte Beihilfeergänzungstarif. Er kann dafür sorgen, dass auch Bereiche abgedeckt sind, in denen die Beihilfe keine oder nur teilweise Leistungen übernimmt (z. B. bei Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder Zahnersatz). Der Beihilfeergänzungstarif ist daher ideal, um möglichst eine volle Kostenerstattung zu erreichen und sich vor finanziellen Risiken durch Beihilfelücken zu schützen.
Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter gibt es Versicherungen mit besonders günstigen Anwärtertarifen. Diese sind deshalb günstig gestaltet, weil Beamtenanwärter und -anwärterinnen am Anfang ihrer Karriere oft ein geringeres Einkommen haben. Anwärtertarife bieten ihnen die Möglichkeit, schon früh eine günstige private Krankenversicherung abzuschließen, die sich dann stufenweise an die späteren Beihilfeansprüche anpassen lässt.
Praxistipp:
Vergleichen Sie die Leistungen der verschiedenen PKV-Anbieter genau und lassen Sie sich gerne von uns beraten: Viele Unterschiede bei den Leistungen sind vielleicht nicht auf Anhieb zu erkennen – dann helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater dabei, die PKV-Versicherung aus unserem Portfolio zu finden, die am besten zu Ihnen passt.
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Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) für Beamtinnen und Beamte
Das Beamtenrecht kennt keine klassische Berufsunfähigkeit, sondern den Begriff der Dienstunfähigkeit. Das bedeutet, eine Beamtin oder ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn sie oder er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, und keine Aussicht auf Besserung innerhalb eines Jahres besteht. Die Feststellung trifft keine Versicherung, sondern der Dienstherr aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens.
Da das Beamtenrecht keine klassische Berufsunfähigkeitsrente vorsieht, ist für Beamtinnen und Beamte eine eigens zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) besonders wichtig. Diese Versicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel, die explizit die finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit umfasst. Die DU-Versicherung zahlt eine vorher vereinbarte Rente aus, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell anerkennt.
Die Bedeutung dieser Versicherung ist besonders hoch für Beamtenanwärter und -anwärterinnen sowie Beamtinnen und Beamte auf Probe, da diese Gruppen keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben (Ausnahme: Dienstunfall nach § 38 BeamtVG).
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit haben erst nach mindestens fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Damit kann vor allem in den Anfangsjahren des Beamtenverhältnisses eine erhebliche Versorgungslücke entstehen, die Sie durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließen können.
Diensthaftpflichtversicherung für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte
Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes haften persönlich für grob fahrlässige Schäden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Die Abgrenzung von einfacher Fahrlässigkeit auf der einen und grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf der anderen Seite hängt von feinen rechtlichen Nuancen ab. Deshalb empfiehlt sich eine Diensthaftpflichtversicherung, um in Zweifelsfällen abgesichert zu sein.
Beispiele für Schadensszenarien, in denen eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamtinnen und Beamte greift:
| Berufsgruppe | Szenarium | Schaden |
| Polizei | Durch Schüsse aus der Dienstwaffe werden unbeteiligte Personen verletzt. | Personenschäden |
| Bundeswehr | Der Bundeswehrsoldat hält sich nicht an die Vorschriften zum Umgang mit Waffen und verletzt durch einen nicht gewollten Schuss einen Kameraden | Personen- und Sachschaden |
| Berufsfeuerwehr | Der Feuerwehrmann holt einen Schlauch vom Fahrzeug und beschädigt dabei einen parkenden PKW. | Sachschaden |
| Zoll | Der Zollbeamte hält zu Unrecht einen LKW zur Überprüfung fest. | Sachschaden |
Weitere sinnvolle Versicherungen für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte
Die folgenden Versicherungen können sinnvoll sein, um auch Privatleben und Freizeit abzusichern:
- Private Unfallversicherung: Da die gesetzliche Unfallversicherung nur für Dienstunfälle und Wegeunfälle greift, ist eine private Absicherung für Unfälle in der Freizeit ratsam.
- Private Haftpflichtversicherung: Eine private Haftpflichtversicherung ist generell sinnvoll, weil sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die man anderen Personen außerhalb des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses versehentlich zufügt.
- Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung ist sowohl für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis als auch für den privaten Bereich empfehlenswert.
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Dank dbb-Kooperation: Sichern Sie sich exklusive Rabatte und Leistungsvorteile bei Versicherungen für den öffentlichen Dienst!
Bereits seit September 2019 kooperieren wir erfolgreich mit dem dbb vorsorgewerk.
Das dbb vorsorgewerk ist eine Serviceeinrichtung von dbb beamtenbund und tarifunion. Es bietet den Mitgliedern der 40 Mitgliedsgewerkschaften und der 16 Landesbünde, die unter dem Dach des dbb zusammengeschlossen sind, besonders günstige und attraktive Mehrwertangebote.
Im Rahmen dieser Kooperation stellen wir den Beschäftigten im öffentlichen Dienst alle Vorteile vor, die das dbb vorsorgewerk mit seinen Partnerunternehmen vereinbart hat – aus einer Hand.
Alle Vorteile einer dbb-Mitgliedschaft auf einen Blick:
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Drei Beispiele, wie sich eine dbb-Mitgliedschaft lohnen kann
Stefan ist Polizeianwärter und möchte frühzeitig für sein Alter vorsorgen und sich finanziell absichern. Von Kollegen hat er den Tipp bekommen, der DPolG beizutreten und sich somit finanzielle Vorteile zu sichern. Auf diese Weise könnte er bis zu seinem Laufbahnende eine beträchtliche Summe einsparen – und seine Lebenspartnerin profitiert sogar gleich mit!
Leon ist seit Kurzem Familienvater und möchte sich und seine Familie finanziell absichern. Da er Mitglied der komba gewerkschaft (Fachgewerkschaft des dbb vorsorgewerks) ist, profitiert er von exklusiven Tarifvergünstigungen und kann bis zum vereinbarten Endzeitpunkt seiner Vorsorgeprodukte eine beachtliche Summe einsparen. Und das Beste: Die Rabatte gelten auch für seine Familie!
Als Brandmeisterin und Mitglied bei der komba Gewerkschaft profitiert Hanna von exklusiven Vorteilen: Sie kann sich finanziell absichern und ist bestmöglich bei Feuerwehreinsätzen geschützt.
Je nach Gewerkschaft können Stefan, Leon und Hanna von vielen weiteren Mitgliedsvorteilen profitieren:
✔ Beitragsersparnisse bei Unfall- und Sachversicherungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung etc.)
✔ ½ Abschlussgebühr beim Bausparvertrag
✔ Vergünstigungen bei Baufinanzierungen und Privatkrediten
✔ Girokonto mit Startguthaben
✔ Rabatte beim Online-Shopping im Rahmen der dbb vorteilswelt
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Häufig gestellte Fragen zur Versicherung im öffentlichen Dienst
Die meisten Beamtinnen und Beamten sind privat versichert, aber sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet: Sie haben die freie Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Wahl zwischen PKV und GKV hängt von den individuellen Lebensumständen, der familiären Situation und den persönlichen Präferenzen ab.
Die meisten Beamtinnen und Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, weil sie durch die staatliche Beihilfe einen Großteil ihrer Krankheitskosten (meist 50–90 Prozent) erstattet bekommen. Die PKV deckt dann nur den verbleibenden Rest ab, was die Beiträge oft günstiger macht als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Beamtin oder Beamter können Sie sich auch gesetzlich versichern. Sie müssen dann aber – außer in bestimmten Bundesländern mit pauschaler Beihilfe – den vollen Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) selbst zahlen und erhalten keine individuelle Beihilfe. Deshalb wechseln Beamte und Beamtinnen eher selten von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Sie verbeamtet sind, mehr verdienen als Ihr/-e gesetzlich versicherte/-r Lebenspartner/-in und zudem mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen Sie Ihr Kind zwingend privat versichern. Verdienen Sie trotz Verbeamtung weniger als der oder die gesetzlich versicherte Partner/-in, kann das Kind auch in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert werden.
Die private Krankenversicherung kostet Beamte und Beamtinnen in der Regel zwischen 220 und 295 Euro pro Monat, abhängig vom gewählten Tarif, dem Alter und dem Familienstand. Für Beamtenanwärter und junge Beamtinnen und Beamte sind die Beiträge noch günstiger und liegen meist zwischen 74 und 150 Euro pro Monat. Eine Beratung hilft Ihnen, den für Sie richtigen Tarif zu finden.
Beamte auf Widerruf – also Beamtenanwärter und -anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen – sind meist privat krankenversichert und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Eine Minderheit bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, was nur unter bestimmten Umständen wirtschaftlich und leistungstechnisch sinnvoll ist.
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