Was wäre, wenn Sie Ihre Altersvorsorgelücke weiter schließen könnten, ohne am Ende weniger Geld auf dem Konto zu haben? Die Soli-Abschaffung macht es möglich. Doch was genau ist der Soli, wie hoch ist er und was ändert sich 2021? Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Wichtige Fragen rund um den Solidaritätszuschlag

Was ist der Solidaritätszuschlag?
Bei dem Solidaritätszuschlag (kurz Soli) handelt es sich um einen Zuschlag auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt.

Wie hoch ist der Soli?
Der Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben und beträgt 5,5 Prozent von der Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer.

Seit wann gibt es den Soli?
Der Soli wurde 1991 als zeitlich befristet eingeführt, zwischen 1993 und 1994 wurde er nicht erhoben. Ab 1995 wurde der Soli dann unbefristet zur Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit wieder eingeführt.

Warum gibt es den Soli?
Er diente unter anderem als Finanzierungsquelle für die Herstellung der deutschen Einheit. Mit dem Aufbau Ost sollte eine Angleichung der Lebensverhältnisse der neuen Bundesländer an die des Westens der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden. Sowohl die teilweise überalterten Produktionsanlagen der ostdeutschen Betriebe als auch die in einigen Bereichen unproduktive und personalintensive Fertigung zu DDR-Zeiten erschwerten den Einigungsprozess. Die ostdeutsche Industrie brach weitgehend zusammen und bekam anhaltende Strukturprobleme. 83 % der Beschäftigungsverhältnisse* in Ostdeutschland gingen verloren und die Sanierungsbedürftigkeit der neuen Bundesländer wurde deutlich. Der Aufbau Ost sollte daher mit einer Reihe von Maßnahmen ein selbsttragendes Wirtschaftswachstum erreichen. Durch die angestrebte Stärkung der Einkommensangleichung sollte zudem die Abhängigkeit von Transferzahlungen reduziert, die hohe Arbeitslosigkeit abgebaut und die massive Abwanderung gestoppt werden. Doch auch die Mehrbelastungen durch den Golfkonflikt 1990 und durch strukturschwache Länder in Mittel-, Ost-, und Südeuropa sollten mit ihm ausgeglichen werden. Erst einige Jahre später rückt der Aufbau Ost in den Fokus. Damals stellte die Regierung fest, dass die Wiedervereinigung deutlich teurer sein würde als angenommen. Doch dass der Zuschlag komplett in den Aufbau Ost fließt, ist ein Mythos, denn das Geld ist nicht zweckgebunden und kann für Staatsausgaben sowohl in Ost- als auch in West-Deutschland eingesetzt werden – zum Straßenbau, für neue Schwimmbäder, Rüstung usw. Wie viel fließt nun wirklich in die ostdeutschen Länder? Nur etwas mehr als ein Drittel laut dem Bund der Steuerzahler. Letztendlich wandert der Solidaritätszuschlag in den großen Topf der Steuereinnahmen des Bundes und wird dadurch ein Teil des Haushaltsbudgets.

Wer zahlt den Soli?
Er wird in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gezahlt. Geringverdiener sind über den Grundfreibetrag von der Einkommensteuer befreit, so wird der Soli erst ab einem Überschreiten der Freigrenze von aktuell 972 € (Ehepaare: 1.944 €) fällig.

Warum wird der Soli abgeschafft?
Die Regierungskoalition hatte nach der Bundestagswahl 2017 in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode die Abschaffung vereinbart. Dabei ging es darum, untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 zu entlasten. Laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sei der Abbau möglich, weil die Deutsche Einheit bereits weit vorangekommen, es aber "auch ein Zeichen des Erfolges des Zusammenwachsens in Deutschland" sei.

Wie funktioniert die Abschaffung?
Ab 2021 wird der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler wegfallen.

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* Die Einkommensgrößen sind Näherungswerte, die gesetzliche Regelung setzt an der zu zahlenden Einkommensteuer an. Diese ermittelt sich für jeden Steuerpflichtigen individuell. Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html; Abruf am 20.01.2020

Was spare ich konkret?
Die Ersparnis aus dem Wegfall des Solis hängt von Ihrem Einkommen bzw. der Höhe Ihrer wirklich zu zahlenden Lohnsteuer, Ihrer Steuerklasse sowie Ihrem Familienstand ab. Unser Soli-Rechner hilft Ihnen, Ihre ungefähre jährliche Ersparnis zu berechnen.

Ja, ich will!

... im Alter auf nichts verzichten. Tschüss Soli. Hallo Rente.

Soli in die Altersvorsorge investieren?

Mit dem Wegfall des Soli bietet sich Ihnen eine großartige Gelegenheit, für das Alter vorzusorgen und Ihre Rentenlücke weiter zu schließen. Denn schließlich kommen Sie doch mit dem Geld, das aktuell monatlich auf Ihrem Konto landet auch gut aus, oder? Es würde sich also unterm Strich im nächsten Jahr finanziell wenig für Sie ändern, außer dass Sie den freigewordenen Soli-Beitrag sinnvoll für Ihre Altersvorsorge nutzen. So können Sie Ihre bisherige Vorsorge aufstocken oder weitere Möglichkeiten nutzen, um Ihre bisherige Altersvorsorge zu erweitern. Wir beraten Sie gern, welche Altersvorsorgemöglichkeiten am besten zu Ihren Zielen und Wünschen passen. So bieten wir Ihnen eine Beratung für die Riester- und Rürup-Rente sowie Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge oder der privaten Rentenversicherung. Hier reicht die Bandbreite der angebotenen Lösungen von klassischen Rentenversicherungen bis hin zu fondsgebundenen Produkten. Ob Sie sich für eine Garantie oder weitere Bausteine, die das bereits vorhandene Produkt abrunden, entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Ihr Berater entscheidet dann zusammen mit Ihnen, welche Lösungen zu Ihrem Leben passen.

Wie Sie den abgeschafften Soli sinnvoll in Ihre private Altersvorsorge investieren können und wie viel Ihnen diese Investition genau bringt, kann Ihnen Ihr persönlicher Berater ausrechnen. Sie haben noch keinen Berater bei Swiss Life Select? Macht nichts. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Formular und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Gern auch über unsere Videoberatung – einfach, bequem und sicher von zuhause aus!

Fragen rund um Ihre Altersvorsorge?

*Quelle: Pohlmann, Markus. (2005). Die Industriekrise in Ostdeutschland. Zur Rolle ökonomischer Eliten und ihrer Unternehmenspolitiken. Deutschland Archiv, 38(3), 417.