Das Wichtigste zur Rürup-Rente in Kürze

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist seit 2005 ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie richtet sich insbesondere an:

  • Selbstständige
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler 
  • Gutverdienende, die keine oder nur eingeschränkte Ansprüche auf die gesetzliche Rente haben

Der Grund dafür: Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Selbstständige und viele Freiberuflerinnen und Freiberufler in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen daher häufig keine Beiträge ein.

Steuerliche Förderung

Steuerlich gefördert durch nachgelagerte Besteuerung

Lebenslange Rente

Lebenslange, monatliche Rentenzahlung, keine Kapitalauszahlung

Vermögensschutz

Höchster Schutz bei Insolvenz und beim Bürgergeldbezug

Passgenaue Lösungen

Individuelle Beratung und Tarifwahl sind entscheidend

Wer darüber hinaus ein hohes Einkommen erzielt oder einen höheren Lebensstandard im Ruhestand anstrebt, ist auf ergänzende Vorsorgemöglichkeiten angewiesen. Genau hier setzt die Rürup-Rente an: Sie ermöglicht es, individuell und steueroptimiert für das Alter vorzusorgen – mit dem Ziel, im Ruhestand finanziell unabhängig zu bleiben.

Wie die gesetzliche Rente zahlt auch die Rürup-Rente eine lebenslange, monatliche Altersrente aus und bietet Sicherheit bis ans Lebensende. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung durch Kündigung oder zum Rentenbeginn ist wie bei der gesetzlichen Rente nicht vorgesehen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie auf eine fundierte, individuelle Beratung setzen, um Ihre persönlichen Ziele, steuerlichen Möglichkeiten und Tarifmerkmale abzuwägen. Die Wahl des passenden Tarifs und Anbieters beeinflusst die Rentenhöhe, die Flexibilität in der Ansparphase und die Sicherheit der Vorsorge maßgeblich.
 

Was ist die Rürup-Rente?

alt="Grafik zeigt das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge mit der Basisvorsorge in der 1.Schicht, der geförderten Zusatzvorsorge in der 2-Schicht und der privaten Zusatzvorsorge in der 3.Schicht"
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Die Rürup-Rente – offiziell Basisrente – ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, benannt nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Sie ist bei der Altersvorsorge der sogenannten ersten Schicht des Drei-Schichten-Modells zugeordnet und steht damit auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rente.

Die Grafik zeigt das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge, bestehend aus der Basisvorsorge als erste Schicht, der geförderten Zusatzvorsorge als zweite Schicht und der privaten Zusatzvorsorge als dritte Schicht.

Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen profitieren Sparerinnen und Sparer bei der Rürup-Rente von besonderen steuerlichen Vergünstigungen: Sie können die Beiträge bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zum Rentenbeginn erfolgt eine lebenslange, monatliche Auszahlung als Bruttorente. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Die Rürup-Rente zeichnet sich durch steuerliche Vorteile und einen besonderen Schutz, z. B. bei Insolvenzen, aus. Die Produkte sind in der Ansparphase flexibel gestaltbar: So können Sparende zwischen fondsgebundenen und klassischen Anlagemodellen entscheiden. Wichtig ist, dass die Besteuerung – wie bei der gesetzlichen Rente – nachgelagert erfolgt und damit ein steuerlicher Vorteil entstehen kann, falls der Steuersatz im Alter geringer ist als während der Ansparphase. 

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Menschen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das sind in erster Linie Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. Auch Gutverdienende und Angestellte mit hohem Einkommen sowie hoher Steuerlast, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können von den steuerlichen Vorteilen profitieren und die Basisrente als sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge nutzen.

Ein typisches Beispiel:
Wer selbstständig ist und jährlich ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 70.000 Euro erzielt, kann mit der Rürup-Rente nicht nur fürs Alter vorsorgen, sondern auch seine Steuerlast deutlich reduzieren. Auch für Beamtinnen und Beamte, Ärztinnen und Ärzte oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kann die Rürup-Rente interessant sein – etwa dann, wenn sie bereits andere Möglichkeiten der Altersvorsorge ausgeschöpft haben oder sich zusätzliche steuerliche Vorteile sichern möchten. Viele Selbstständige nutzen die Rürup-Rente, um einen insolvenzsichere Anlageform und Altersabsicherung zu besparen.

Checkliste: Lohnt sich Rürup für mich?

alt="Grafik zeigt Checkliste für wen sich die Rürup-Rente lohnt"
alt="Checkliste für wen sich die Rürup-Rente lohnt"

Sie interessieren sich für eine Rürup-Rente?

Besonders wenn Sie maximale Flexibilität bei der Anlagestrategie, Kapitalentnahme oder umfassenden Hinterbliebenenschutz wünschen, sollten Sie die individuellen Alternativen prüfen und sich beraten lassen.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Funktionsweise der Rürup-Rente ist einfach, aber wirkungsvoll: Sie zahlen regelmäßig – monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung – Beiträge in einen zertifizierten Basisrentenvertrag ein. Diese Beiträge können Sie auch dynamisch wählen und bis zum jeweils geltenden steuerlich geförderten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen. Das Guthaben ist während der Ansparphase vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt und wird im Falle von Bürgergeldbezug nicht angerechnet.

Ab dem individuell vereinbarten Rentenbeginn (frühestens ab dem 62. Lebensjahr) erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente. Der Rentenbeginn kann in der Regel flexibel gewählt und auch über das 67. Lebensjahr hinaus verschoben werden, was Ihnen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Eine Kapitalauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Für die Anlagestrategie stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Verfügung:

  • Klassische Basisrente: garantierte Verzinsung, hohe Sicherheit, aber niedrige Rendite
  • Fondsgebundene Basisrente: Investition in Fonds (z. B. ETFs) mit höheren Renditechancen, aber erhöhtem Risiko
  • Hybride Modelle: Kombination aus sicheren Anlageformen und Fondsbeteiligungen, die sowohl Sicherheit als auch Wachstum ermöglichen

Praxis-Tipp:
Moderne fondsgebundene Tarife bieten mehr Flexibilität bei der Auswahl der Anlagestrategie und oft auch niedrigere laufende Kosten als klassische Modelle. Ein Vergleich lohnt sich – gerade für jüngere Sparerinnen und Sparer, die besonders vom Zinseszinseffekt profitieren können.

Rürup-Rente: Auszahlung, Flexibilität und Sonderfälle

Rentenbeginn, Auszahlung & Kapitaloptionen
Die Auszahlung der Rürup-Rente ist einfach und sicher geregelt – allerdings weniger flexibel als bei anderen Formen der Altersvorsorge. Ab dem individuell festgelegten Rentenbeginn wird das angesparte Guthaben in eine lebenslange, monatliche Altersrente umgewandelt. Ihren geplanten Rentenbeginn legen Sie beim Abschluss des Vertrags fest, er kann aber später oft noch angepasst werden. In diesem Fall haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Ihren Rentenbeginn über das reguläre Eintrittsalter hinaus auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dadurch profitieren Sie von einer höheren monatlichen Rente oder nutzen steuerliche Vorteile.

Eine Auszahlung des gesamten Kapitals zu Rentenbeginn, wie sie etwa bei der Riester-Rente zumindest anteilig möglich ist, gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Die gesetzliche Regelung sieht grundsätzlich keine Kapitalauszahlung vor, sondern nur die Verrentung des angesparten Kapitals. Nur wenn das angesparte Kapital ab Rentenbeginn nicht ausreicht, um eine sinnvolle monatliche Rente zu ergeben, erfolgt die Auszahlung als Einmalzahlung (die sogenannte „Kleinbetragsrente“). Dieser Fall tritt aber nur bei sehr kleinen Verträgen und niedrigen Einzahlungen auf.

  • lebenslange, monatliche Rente
  • geplanter Rentenbeginn anpassbar
  • keine Kapitalauszahlung

Kündigung, Beitragsfreistellung & Übertragung
Eine klassische Kündigung der Rürup-Rente, bei der das bisher angesparte Kapital ausgezahlt wird, ist gesetzlich ausgeschlossen. Das ist Teil des grundlegenden Konzepts der lebenslangen, staatlich geförderten Altersvorsorge. Wenn Sie dennoch Ihre Beitragszahlungen aussetzen oder anpassen möchten, können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen. Das bedeutet: Sie tätigen keine weiteren Einzahlungen mehr. Das bisher angesparte Kapital verbleibt jedoch im Vertrag und verzinst sich weiterhin bzw. „arbeitet“ am Kapitalmarkt – bis zur Auszahlung als Rente.

Ein Anbieterwechsel, also die Übertragung des angesparten Guthabens auf ein anderes Versicherungsunternehmen, ist grundsätzlich möglich. Diese Situation ist aber nicht gesetzlich geregelt und hängt von den Vertragsbedingungen sowie der Bereitschaft aller Parteien ab. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Anbieterwechsel, aber Sie können sich vor Vertragsabschluss zu Tarifen mit Wechseloption beraten lassen. Denn ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn die Konditionen oder die Anlagestrategie des neuen Anbieters deutlich besser sind.

  • Vertragskündigung ausgeschlossen
  • Beitragsfreistellung aber möglich
  • Anbieterwechsel ebenfalls möglich (ohne gesetzlichen Anspruch)

Sonderfälle wie Scheidung, Umzug oder Tod
Auch bei besonderen Lebensereignissen gelten bei der Rürup-Rente spezielle Regeln.

  • Bei einer Scheidung kann ein Vertrag in zwei Verträge aufgeteilt werden und ein Versorgungsausgleich erfolgen.
  • Wer dauerhaft ins Ausland zieht, kann sich die Rentenzahlungen auch dorthin überweisen lassen. Einschränkungen können sich aber durch die steuerlichen Regelungen des Ziellandes ergeben. Hier ist eine individuelle Steuerberatung wichtig.
  • Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, verfällt das angesparte Kapital nicht automatisch. Mit einem optionalen Hinterbliebenenschutz können Ehepartnerinnen und
    -partner, eingetragene Lebensgefährtinnen und -gefährten oder Kinder bis 25 Jahre bei Tod der versicherten Person abgesichert werden. Ohne einen solchen Schutz fällt das Kapital allerdings an die Versichertengemeinschaft zurück.
     

Schutz im Fall von Insolvenz oder Bürgergeldbezug

Ein großer Vorteil der Rürup-Rente ist der besondere Schutz in prekären Lebenssituationen. Das in der Basisrente angesparte Kapital ist während der Ansparphase vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und bleibt auch beim Bezug von Bürgergeld unangetastet. Erst in der Auszahlungsphase – also, wenn die monatliche Rente gezahlt wird, – gilt diese Rente als Bruttoeinkommen und wird gegebenenfalls auf staatliche Leistungen angerechnet.

Zusatzoption: Berufsunfähigkeit, Pflege und Hinterbliebenenschutz

Rürup-Verträge lassen sich in vielen Fällen um wichtige Zusatzbausteine erweitern, etwa um eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Pflegerente. Die Beiträge für diese Zusatzversicherungen können häufig ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie in den Rürup-Vertrag integriert sind. Allerdings gilt: Wird die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall ausgezahlt, muss auch sie voll versteuert werden. Das sollte bei der Absicherungshöhe der BU-Rente berücksichtigt werden und die BU-Rente entsprechend angepasst werden.

Für den Hinterbliebenenschutz nach Rentenbeginn stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, wie die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente für Ehepartnerinnen, Ehepartner oder Kinder. Diese Optionen müssen meist beim Vertragsabschluss gewählt werden, eine spätere Ergänzung ist in der Regel nicht möglich.

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Steuerliche Vorteile und Besteuerung

Einer der größten Vorteile der Rürup-Rente liegt in ihrer großzügigen steuerlichen Förderung in der Ansparzeit. Beiträge, die Sie in einen zertifizierten Rürup-Vertrag einzahlen, können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen – und zwar bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dabei vorrangig angerechnet, der verbleibende Spielraum steht für die Rürup-Rente zur Verfügung.

Im Jahr 2026 beträgt der maximal absetzbare Beitrag etwa 30.826 Euro für Alleinstehende bzw. 61.652 Euro für Verheiratete.

Steuervorteile bei der Einzahlung

Bei der Rürup-Rente funktioniert die steuerliche Förderung nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während des aktiven Erwerbslebens mindern Ihre Einzahlungen in die Basisrente Ihr zu versteuerndes Einkommen – und damit direkt Ihre Steuerlast. Besonders attraktiv ist das für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gutverdienende mit hohem Steuersatz, da jeder eingezahlte Euro Steuern spart. Auch wer gegen Jahresende eine größere Einmalzahlung in den Vertrag einzahlt, kann gezielt Steuervorteile nutzen und den Förderrahmen voll ausschöpfen.

Besteuerung der Auszahlung

In der Auszahlungsphase, also ab dem vereinbarten Rentenbeginn, werden die monatlichen Rentenzahlungen als Einkommen versteuert – und zwar mit dem dann geltenden, individuellen Steuersatz. (Bis zum Rentenbeginn im Jahr 2058 wird der zu versteuernde Anteil jährlich um 0,5 % angehoben, bis er schließlich 100 % erreicht.) Für viele Sparerinnen und Sparer ist das ein entscheidender Vorteil: Im Ruhestand liegt der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben, sodass die Steuerbelastung für die Rentenzahlung meist überschaubar bleibt.

Beispielrechnung:
Angenommen, Sie zahlen während Ihrer aktiven Zeit jährlich 10.000 Euro in die Rürup-Rente ein und profitieren durch Ihren Steuersatz von 40 % von einer jährlichen Steuerersparnis von 4.000 Euro. Im Ruhestand beziehen Sie dann eine monatliche Rente, die Sie mit einem niedrigeren Steuersatz (z. B. 25 %) versteuern – das erhöht die Netto-Rendite Ihrer Altersvorsorge erheblich.

Steuerliche Fallstricke und Praxistipps

Ein häufiger Fehler besteht darin, die steuerlichen Rahmenbedingungen der Rürup-Rente nicht vollständig zu verstehen. Entscheidend ist, dass nur die gezahlten Beiträge bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro (Stand 2026) für Ledige bzw. 61 .652 Euro abgezogen werden können und bereits bestehende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung diesen Rahmen schmälern. Auch Kombinationen mit weiteren Altersvorsorgeverträgen (beispielsweise mehrere Rürup-Verträge, die sich den Gesamthöchstbetrag teilen) sollten Sie gezielt planen, um die Förderung optimal zu nutzen.

Anders als bei einer betrieblichen Altersvorsorge beeinflusst die Rürup-Rente nicht Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Sie kann unbeschränkt parallel zu anderen Vorsorgeformen wie der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden – das erhöht die individuelle Gestaltungsfreiheit.

Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Optimierungsmöglichkeit bietet die Kombination der Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Der Vorteil: Die Beiträge für beide Komponenten lassen sich komplett steuerlich absetzen, sofern sie über einen gemeinsamen Vertrag laufen. So sichern Sie sowohl Ihre Arbeitskraft als auch Ihre Altersvorsorge ab – steuerlich gefördert. Für den Fall einer Berufsunfähigkeit können Tarifbausteine gewählt werden, die ein Weiterzahlen der Rürup-Beiträge gewährleisten.

Bei Kombi-Verträgen aus Alters- und Berufsunfähigkeitsrente ist eine individuelle Beratung besonders wichtig, um die optimale Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

Was macht einen guten Rürup-Vertrag aus?

Die Qualität eines Rürup-Vertrags entscheidet maßgeblich über Sicherheit, Flexibilität in der Ansparphase und Renditechancen im Alter. Die enorme Vielfalt am Markt – von klassischen bis zu fondsgebundenen Produkten – macht einen Vergleich und eine kompetente Beratung unerlässlich. Ein guter Rürup-Vertrag zeichnet sich durch transparente Kosten, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und eine hohe Anpassungsfähigkeit an Ihre Lebenssituation aus.

Wichtige Auswahlkriterien

Kosten-Leistungs-Vergleich

Ein zentrales Kriterium ist es, die laufenden Kosten mit den Tarifleistungen zu vergleichen: Hohe Abschluss-, Verwaltungs- oder Fondskosten können die Rendite deutlich schmälern. Tarifbausteine, wie Todesfallabsicherungen, können günstig sein und einen deutlichen Mehrwert bieten. Moderne Tarife setzen auf mehr Kostentransparenz und beinhalten viele Bausteine sowie Anlagelösungen mit günstigen ETFs, die langfristig oft bessere Chancen auf Wertzuwachs bieten als herkömmliche festverzinsliche Modelle. Achten Sie darauf, dass die Kostenstruktur klar nachvollziehbar ist und keine versteckten Gebühren enthält.

Flexibilität des Vertrags

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität des Vertrags. Gute Produkte erlauben individuelle Zuzahlungen, Beitragsanpassungen oder auch eine zeitweise Beitragsfreistellung, ohne dass hohe Kosten oder andere Nachteile entstehen. Der Rentenbeginn wird zwar beim Vertragsabschluss festgelegt, sollte aber möglichst flexibel wählbar sein. Auch eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkte sollte unkompliziert möglich sein – das kann sich steuerlich lohnen und positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirken.

Fondsauswahl

Für fondsgebundene Rürup-Renten lohnt sich ein Blick auf die zur Verfügung stehende Fondsauswahl. Je breiter und internationaler das Spektrum (z. B. ETFs auf Weltindizes), desto besser können Sie Ihre Anlagestrategie auf individuelle Wünsche und Ihr Risikoprofil abstimmen. Qualität und Bonität der Versicherungsgesellschaft sind ebenfalls entscheidend. Immerhin soll Sie der Vertrag bis ins hohe Alter begleiten.

Kleingedrucktes und Zusatzbausteine beachten

Ein vertrauenswürdiger Vertrag informiert klar über wichtige Vertragsdetails. Dazu gehören Rentengarantiezeiten, Möglichkeiten zur Integration von Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsleistungen sowie über alle Wechsel- und Anpassungsklauseln. Moderne Rürup-Tarife bieten innovative Funktionen wie einen flexiblen Rentenbeginn, die Sicherstellung der Beitragszahlung auch bei Berufsunfähigkeit und die Möglichkeit, Zusatzbausteine wie die Pflegeabsicherung einzuschließen. Am besten besprechen Sie diese Optionen bereits bei Vertragsabschluss und lassen sie auf Ihre persönliche Situation abstimmen.

Unsere Tipps zur Rürup-Rente:

  • Setzen Sie auf eine fachkundige, unabhängige Beratung und vergleichen Sie Angebote mehrerer Gesellschaften.
  • Prüfen Sie nicht nur die Höhe der zu erwartenden Rente, sondern auch die Flexibilität, die Kosten und die Anlagestrategie. 
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Rürup-Vertrag langfristig zu Ihren individuellen Zielen passt und Sie bestmöglich für die Zukunft vorsorgen.

Zusammenfassung: Ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Ob die Rürup-Rente sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren Zielen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Sie ermöglicht es insbesondere Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Gutverdienenden, steuerlich gefördert und insolvenzgeschützt für das Alter vorzusorgen – und das unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorteile auf einen Blick:

  • Hohe steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug
  • Lebenslange, garantierte Rentenzahlung, also keine Kapitalmarktrisiken im Alter
  • Schutz vor Pfändung und Anrechnung beim Bürgergeldbezug
  • Flexible Einzahlungs- und Anlagemöglichkeiten, besonders bei fondsgebundenen Tarifen
  • Möglichkeit zur Integration wichtiger Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz

Nachteile und Risiken:

  • Eingeschränkte Flexibilität bei der Auszahlung: keine Möglichkeit, das Kapital einmalig auszahlen zu lassen
  • Eingeschränkter Hinterbliebenenschutz: dieser muss meist separat vereinbart werden

Die Rürup-Rente lohnt sich besonders, wenn Sie ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben, Ihren steuerlichen Spielraum effektiv ausschöpfen und Ihre Altersvorsorge auf ein sicheres Fundament stellen möchten. Sie ist ein zentrales Instrument für alle, die keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten und eigenständig vorsorgen wollen. Für junge Menschen lohnt sich der frühe Einstieg, um vom Zinseszinseffekt und von langfristigen Steuervorteilen zu profitieren.

Die Rürup-Rente ist ein Produkt für langfristige, planbare Sicherheit und maximale Steuervorteile. Wer Wert auf Kapitaloptionen legt, sollte Alternativen prüfen. Wer jedoch gezielt steuerlich gefördert vorsorgen will, findet in der Basisrente einen starken Partner für den Ruhestand. 

Jetzt mit der Rürup-Rente eine gute Basis fürs Alter schaffen

Die Rürup-Rente ist ein zentraler Baustein für steueroptimierte Altersvorsorge – aber nicht für jede Person. Lassen Sie sich unbedingt individuell beraten, prüfen Sie alle Optionen und vergleichen Sie Tarife für eine wirklich passende Lösung.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Gutverdienende gedacht. Sie bietet steuerliche Förderung, aber keine staatlichen Zulagen. Die Riester-Rente richtet sich an Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und fördert die Altersvorsorge über Zulagen und Steuervorteile.

Bei der Beitragshöhe sind Sie grundsätzlich flexibel. Wählen Sie regelmäßige monatliche Beträge oder leisten Sie Einmalzahlungen – ganz nach Ihrer Lebenssituation. Es gibt keine gesetzliche Mindestbeitragspflicht. Sie können bis zum steuerlich geförderten Höchstbetrag (2026: 30.826 Euro pro Jahr für Alleinstehende bzw. 61.652 Euro für Verheiratete) einzahlen. Beträge darüber hinaus sind möglich, werden aber nicht steuerlich gefördert.

Eine klassische Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder – sofern Ihr Anbieter es zulässt – das Guthaben zu einem neuen Anbieter übertragen. Das Kapital bleibt in jedem Fall bis zum Rentenbeginn gebunden.

Ihr individueller Steuervorteil hängt von Ihrem Grenzsteuersatz, der Höhe Ihrer Einzahlungen und Ihren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab. Je höher Ihr Einkommen und der Grenzsteuersatz sind, desto größer fällt die sofortige Steuerersparnis in der Einzahlungsphase aus. Mit einem Rürup-Rechner oder einer Beratung können Sie Ihren persönlichen Steuervorteil sowie Ihre tatsächliche Rürup-Rente exakt berechnen.

Das angesparte Kapital in Ihrer Rürup-Rente bleibt in der Ansparphase bei Insolvenz und beim Bezug von Sozialleistungen geschützt – es wird nicht gepfändet oder angerechnet. Bei Auswanderung bleibt der Vertrag bestehen. Die spätere Rente kann in der Regel auch ins Ausland ausgezahlt werden. Sie müssen allerdings möglicherweise steuerliche Besonderheiten im Wohnsitzland beachten. Daher empfiehlt sich auch hier eine Beratung.

Die Rürup-Rente lohnt sich besonders für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie gutverdienende Angestellte, die Steuervorteile optimal nutzen möchten und eine sichere, lebenslange Altersvorsorge suchen. Für junge Menschen kann sie zum langfristigen Vermögensaufbau beitragen. Entscheidend sind die individuelle Lebenssituation und eine kompetente Beratung.