Nachdem uns das Jahr 2020 einiges abverlangt hat, haben wir im neuen Jahr die Hoffnung, dass sich unser Alltag wieder ein Stück weit normalisiert. Und auch wenn noch vieles unsicher bleibt, bietet das neue Jahr wieder jede Menge Chancen, die es zu nutzen gilt. Wir geben einen Überblick.

Versicherungen

 

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Der Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen von deinem Lohn erfolgt nur bis zu einer Höchstgrenze. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Wie in jedem Jahr wird diese auch 2021 erhöht. In der allgemeinen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung bedeutet dies, dass die BBG im Westen auf 85.200 Euro und im Osten auf 80.400 Euro steigt. Im Jahr 2020 lag sie noch bei 82.800/77.400 Euro (West/Ost).

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie in der Pflegeversicherung steigt die BBG von 4.687,50 Euro im Monat (56.250 Euro jährlich) auf 4.837,50 Euro monatlich (58.050 Euro jährlich).

Betriebliche Altersversorgung – Anstieg von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich direkt auf die betriebliche Altersversorgung aus, da Arbeitnehmer bis zu acht Prozent der jeweils geltenden BBG steuerfrei und vier Prozent zudem sozialabgabenfrei nutzen können. Das Geld kann dann beispielweise zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds genutzt werden. Der steuerfreie Anteil erhöht sich demnach von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro. Bietet Ihr Arbeitgeber ergänzend eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage an, können Sie diesen steuer- und sozialabgabenfreien Förderbetrag sogar noch erweitern – steuerfrei ist es auch unbegrenzt möglich.

Tipp: Vereinbaren Sie eine BBG-Dynamik, wird dein Beitrag jährlich automatisch entsprechend der BBG-Entwicklung angepasst.

Rentenerhöhung nur im Osten

Nachdem die gesetzlichen Renten im letzten Jahr kräftig angehoben wurden, sieht es dieses Jahr eher so aus, als könnte die Rentenerhöhung zumindest im Westen ausfallen. So soll nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht bei der Rentenanpassung zum 1. Juli die sogenannte Rentengarantie greifen. Dies würde bedeuten, dass der aktuelle Rentenwert unverändert bei 34,19 Euro bleibt und somit nicht angehoben wird. Im Osten ergibt sich aufgrund der schrittweisen Angleichung voraussichtlich eine Anpassung von rund 0,7 Prozent. Dies wird allerdings erst im März final feststehen.

Basisrente mit höherem Beitrag ansetzbar

Auch in diesem Jahr wurde der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente („Rürup-Rente“) erhöht. So sind nun Einzahlungen von bis zu 25.787 Euro förderfähig. Das Finanzamt erkennt nun 92 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an – 2020 waren es 90 Prozent. Somit erkennt das Finanzamt 23.724 Euro steuerlich an. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner verdoppeln sich die Beträge.

Weitere Entlastung für Betriebsrentner

Ab sofort liegt der Freibetrag für Betriebsrentner bei 164,50 Euro im Monat. 2020 lag dieser noch bei 159,25 Euro. Krankenversicherungsbeiträge müssen erst oberhalb dieses Betrages bezahlt werden. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, gilt die Gesamtsumme und nicht jede Betriebsrente einzeln für sich.

Finanzen

 

Tschüss Soli, hallo Altersvorsorge

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Grundfreibetrag erhöht

Im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes hat der Finanzausschuss der Bundesregierung beschlossen, den Grundfreibetrag für 2021 erneut zu erhöhen. Singles können nun 9.744 Euro jährlich verdienen, ohne Steuern zu bezahlen. Dies ist eine Erhöhung zum Vorjahr um 336 Euro und eine Erhöhung um 48 Euro im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf.

Die Grundrente ist da

Mit der neu eingeführten Grundrente soll die Altersrente von Geringverdienern aufgewertet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Neu- oder Bestandsrentner sind. Voraussetzung dafür ist, dass Rentner mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Zudem muss der Verdienst im gesamten Berufsleben durchschnittlich zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben. Eine Einkommensprüfung findet ebenfalls statt. Erfüllt ein Rentner alle Voraussetzungen, wird der Zuschlag individuell berechnet. Im Schnitt beträgt dieser 75 Euro brutto im Monat, wobei maximal 418 Euro möglich sind. Eine Beantragung ist nicht notwendig, da sie als Bestandteil der gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt wird.

Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns

Betrug der Mindestlohn 2020 noch 9,35 Euro pro Stunde, wurde dieser nun auf 9,50 Euro erhöht. Ab dem 1. Juli wird es eine weitere Erhöhung um 10 Cent auf 9,60 Euro geben. Bis zum 1. Juli 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn durch die weitere stufenweise Erhöhung letztendlich bei 10,45 Euro liegen.

Für Minijobber ist dabei Vorsicht geboten: Um weiterhin die 450-Euro-Grenze nicht zu überschreiten, müssen hier evtl. die Stunden angepasst werden.

Auch Azubis dürfen sich über mehr Geld freuen. Sie erhalten im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 550 Euro (2020 waren es 515 Euro). Bei tarifgebundenen Arbeitgebern gilt natürlich die laut Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt der Azubi-Mindestlohn um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent jeweils bezogen auf den Einstiegsbetrag.

Erhöhung der Sozialleistungen

Die Regelsätze der staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, oder Grundsicherung wurden auch in diesem Jahr erhöht. So erhalten Alleinstehende ab sofort 446 Euro im Monat – das sind 14 Euro mehr im Vergleich zu 2020. Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten 12 Euro mehr, also 401 Euro monatlich pro Person. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren gibt es eine Erhöhung um 33 Euro auf 283 Euro. Kinder von 14 bis 17 Jahren erhalten 45 Euro mehr und somit 372 Euro. Die Erhöhung für Kinder von 6 bis 13 Jahren fällt mit einem Euro auf 309 Euro sehr gering aus, liegt aber daran, dass diese Altersgruppe bei der letzten Neuberechnung überproportional profitiert hatte.

Mehr Nachhaltigkeit in Investmentfonds

Während das Thema Nachhaltigkeit in unserem Alltag bereits einen festen Platz hat, will die EU auch die Finanzwirtschaft dazu verpflichten, stärker zur Nachhaltigkeit beizutragen. Dies ginge beispielsweise, indem sie Gelder in Nachhaltigkeitsprojekte fließen lässt oder Kredite bereitstellt, die Unternehmen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften.

Zudem sollen Informationen zur Nachhaltigkeit in Broschüren von Investmentfonds verpflichtend werden. Geregelt wird dies durch die EU-Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft tritt. Voraussichtlich ab Januar 2022 sollen außerdem Anlageberater ihre Kunden fragen müssen, ob sie Interesse daran haben, Geld nachhaltig zu investieren. Dabei sollen die sogenannten ESG-Kriterien bei der Einordnung helfen.

Arbeit

 

Neue Pendlerpauschale

Egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß: Pendler erhalten ab sofort beim Vorliegen aller Voraussetzungen eine höhere Pendlerpauschale. So können ab sofort 35 statt 30 Cent ab dem 21. Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit in der Steuererklärung absetzen werden. Für die ersten 20 Kilometer werden die 30 Cent beibehalten.

Mit der erhöhten Pendlerpauschale soll die höhere CO₂ -Bepreisung für Benzin und Diesel ausgeglichen werden.

AU-Bescheinigung wird digital

Der sogenannte „gelbe Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2021 überflüssig sein, denn Ärzte übermitteln diese dann automatisch an die Krankenkasse. Eigentlich sollte diese Änderung bereits ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten, doch die dafür notwendige Technik ist noch nicht in allen Praxen und bei jeder Krankenkasse verfügbar.

Zudem kann auf Wunsch auch die Patientenakte elektronisch angelegt werden. Dabei entscheidet jeder Patient selbst, ob er das Angebot einer sogenannten ePA in Anspruch nimmt, und welche Daten darin gespeichert werden. Hinterlegt werden können Informationen über die Einnahme von Medikamenten, behandelnde Ärzte, Vorerkrankungen und Impfungen.

Beschäftigungssicherungsgesetz in Kraft getreten

Mit dem Inkrafttreten des Beschäftigungssicherungsgesetzes, welches infolge der Corona-Pandemie verabschiedet wurde, ist nun auch die Verlängerung der Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 gesichert. Dieses beträgt 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) ab dem vierten Monat und 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) ab dem siebten Monat. Es gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Ebenfalls verlängert wurden die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen. Diese legen fest, dass das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Rahmen der Kurzarbeit anrechnungsfrei bleibt.

Familie

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag gestiegen

Im Zuge des „Zweiten Familienentlastungsgesetzes“ wurde sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag angehoben. So gibt es ab sofort 15 Euro mehr je Kind. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 288 Euro pro Kind auf 5.460 Euro. Zusätzlich wird der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ebenfalls um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Höherer Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wurde auch in diesem Jahr erhöht. Er soll Eltern mit niedrigem Einkommen unterstützen, die zwar ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den Unterhalt ihrer Kinder sichern können. Der Zuschlag betrug 2020 noch bis zu 185 Euro und wurde nun um 20 Euro auf 205 Euro pro Monat und Kind hochgesetzt.

Erhöhte Unterhaltssätze für Kinder

Als Folge des erhöhten Mindestunterhaltes sind auch in diesem Jahr die Regelsätze für den Kindesunterhalt gestiegen. Die neuen Sätze sind wie folgt:

  •  Kinder bis zum sechsten Lebensjahr: 393 Euro monatlich (bisher 369 Euro)
  • Kinder zwischen dem sechsten und bis zum Ende des elften Lebensjahres: 451 Euro monatlich (bisher 424 Euro)
  • Kinder ab dem zwölften bis zum Ende des siebzehnten Lebensjahres: 528 Euro monatlich (bisher 497 Euro)

Immobilien

 

Höhere Wohnungsbauprämie

Lag die Wohnungsbauprämie bisher bei 8,8 Prozent, beträgt sie nun zehn Prozent. Diese bezieht sich auf eine maximal geförderte Sparleistung von bis zu 700 Euro (für Ledige) und 1.400 Euro (für Verheiratete), statt bisher 512 Euro und 1.024 Euro. Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat unterschiedliche Sparverträge. So können Sie diese beantragen, wenn Sie einen Bausparvertrag haben, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften kaufen oder sich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligen.

Zudem dürfen Singles nun 35.000 Euro verdienen, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. Vorher waren es 25.600 Euro. Bei Paaren wurde die Einkommensgrenze von 51.200 Euro auf 70.000 Euro erhöht.

Geteilte Maklerprovision

Bereits seit dem 23. Dezember muss die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden, sofern beide einvernehmlich einen Makler beauftragen. In der Theorie sollen somit beide Parteien jeweils die Hälfte zahlen, jedoch wird befürchtet, dass Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen.

Verlängerung des Baukindergeldes

Wer von einer eigenen Immobilie für seine Familie träumt, dem kann bei der Finanzierung das sogenannte Baukindergeld helfen. Dieses soll voraussichtlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden und kann beantragt werden, wenn spätestens bis zu diesem Stichtag eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Durch das Baukindergeld können Eltern über eine Dauer von zehn Jahren bis zu 1.200 Euro jährlich pro Kind erhalten.

Neues Wohnungseigentumsgesetz

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1. Dezember 2020 sind deutliche Veränderungen für Wohnungseigentumsverwalter und Wohnungseigentümer in Kraft getreten. Beispielweise wurden Sanierungen und Modernisierungen an Wohneigentum vereinfacht. Künftig reicht dafür eine einfache Mehrheit. Die Zustimmung aller von einer Maßnahme betroffenen Eigentümer ist dabei nicht notwendig. Die Kosten müssen von den Eigentümern getragen werden, welche der Maßnahme zugestimmt haben. So können Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschlüsse eingerichtet werden.

Zudem sind durch die Reform Eigentümerversammlungen flexibler und Eigentümer können auch online daran teilnehmen. Auch sind sie nun unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig.

Alltag

 

Es gilt wieder die reguläre Mehrwertsteuer

Die Corona-Pandemie hat der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr einen ziemlichen Dämpfer verpasst. Um die Konjunktur zu stützen, beschloss die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte eine Senkung der Mehrwertsteuer um zwei bzw. drei Prozent. Seit Januar gilt nun wieder der gewohnte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter, statt 16 Prozent. Waren des täglichen Bedarfs werden wieder mit sieben statt nur fünf Prozent besteuert.

Plastikverbot ab Juli

Zum Schutz der Umwelt gilt ab 3. Juli 2021 ein EU-weites Verbot von Einweg-Plastik-Artikeln bzw. sollen diese Gebrauchsgegenstände stark reduziert werden.

Die deutsche Verordnung dazu umfasst:

  • Besteck
  • Teller
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • To-Go-Becher
  • Behälter aus Styropor (z. B. Fast-Food-Verpackungen)
  • Wattestäbchen
  • Luftballonstäbe aus Kunststoff

Zudem sollen auch Hersteller von Einwegplastikartikeln oder Zigaretten künftig für Reinigungskosten aufkommen. Diese sollen sich auf 700 Millionen Euro bei den Kommunen belaufen. Details dazu sind noch zu klären, doch auch der Staat verpflichtet sich, selbst umweltfreundlich zu kaufen sowie recycelbare Produkte vorzuziehen.

Erhöhte Kfz-Steuer für fast alle

Ab sofort orientiert sich die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen für Verbrenner stärker am Schadstoff-Ausstoß sowie am Spritverbrauch. Dementsprechend bedeuten höhere Emissionen und/oder ein höherer Spritverbrauch auch einen höheren Preis. Bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen. Spritsparende Pkw erhalten dagegen ab sofort einen neuen Steuerfreibetrag von 30 Euro.

Auf Kraftstoffe wird die sogenannte „CO₂-Steuer“ eingeführt. Das bedeutet einen Preisanstieg bei einem Liter Benzin um ca. sieben Cent, bei einem Liter Diesel um ca. acht Cent. In den folgenden Jahren wird dieser weiter angehoben.

Personalausweis teurer

Zahlte man 2020 noch 28,80 Euro für einen Personalausweis, sind es nun 37 Euro. Die Erhöhung betrifft Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Für jüngere Antragsteller werden 22,80 Euro fällig, da ihr Ausweis nur sechs Jahre gültig ist. Ab dem 2. August 2021 muss der Personalausweis zudem einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten.

Bereits seit 11. Dezember 2020 können sich zudem Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, im Reisepass ein „X“ statt einem „F“ für Frau oder „M“ für Mann eintragen lassen. Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf „divers“ geändert haben, können zudem auf Wunsch einen Pass mit der Angabe „weiblich“ oder „männlich“ beantragen, um sich vor einer möglichen Diskriminierung bei einem Grenzübertritt zu schützen.

Stärkere Förderung von Elektroautos

Wer sich für den Umstieg auf ein Elektroauto entscheidet, kann weiterhin Fördermittel nutzen. Zum einen über die Innovationsprämie, die im Juni 2020 im Zuge der Corona-Krise beschlossen wurde. Diese hat die Bundesregierung bis Ende 2025 verlängert. Somit können die aktuellen Förderprämien für Elektrofahrzeuge über 2021 hinaus beantragt werden. Bei Plug-in-Hybriden gilt die Bezuschussung jedoch ab 2022 nur noch für Fahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 60 Kilometern, ab 2025 von mindestens 80 Kilometern.

Zudem sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis 2025 zugelassen werden. Die Befreiung gilt längstens bis 2030, jedoch maximal zehn Jahre.

Auch der sogenannte Umweltbonus wurde im Juli 2020 erhöht. Bei E-Autos mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro beträgt dieser nun 9.000 Euro (bisher 6.000 Euro), für Plug-in-Hybride der gleichen Preisklasse 6.750 Euro (bisher 4.500 Euro). Liegt der Listenpreis über 40.000 Euro, erhalten Käufer von E-Autos 7.500 Euro statt wie bisher 5.000 Euro und Käufer von Plug-in-Hybriden 5.625 Euro statt 3.750 Euro.

Faire Verbraucherverträge

Mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge werden vor allem die Rechte von Telefon- und Internetkunden gestärkt. Verträge mit Laufzeiten von zwei Jahren sind danach zwar weiterhin möglich, doch müssen Anbieter auch ein Angebot für einen 1-Jahres-Vertrag bereitstellen. Der Preis dafür darf dabei den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit um maximal 25 Prozent im Monatsdurchschnitt überschreiten. Außerdem sollen Verträge von über einem Jahr nur wirksam sein, wenn der Kunde einen rechtzeitigen Hinweis auf seine Kündigungsmöglichkeit erhält. Eine automatische Verlängerung ist nur noch um drei Monate bis zu maximal einem Jahr möglich. Die Kündigungsfrist wurde für Verbraucher zudem auf einen Monat verkürzt.

Ausblick

 

Kommt die Reform der Riesterrente? Die Große Koalition hatte sich darauf bereits 2018 geeinigt, doch die Verhandlungen stagnierten lange Zeit. Nun liegen verschiedene Änderungsvorschläge vor. Eine Möglichkeit wäre, die Riesterrente für Selbstständige zu öffnen. Alternativ könnte auch die Kapitalgarantie gelockert werden. Die Entscheidung, wie es mit der Riesterrente weitergeht, ist allerdings noch offen.

Wir sind für Sie da!

Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, was die Änderungen 2021 für Sie bedeuten können.