Auch in diesem Jahr erwarten Verbraucher wieder zahlreiche Änderungen im Bereich Finanzen, Versicherungen, Arbeit, Familie und Alltag. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Das ändert sich 2020
Wie heißt es so schön: Nichts ist beständiger als der Wandel. Daher erwarten Verbraucher auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Bereich Finanzen, Versicherungen, Arbeit, Familie und Alltag. Wir geben Ihnen einen Überblick, damit Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten.
Versicherungen
Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Laut Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in diesem Jahr für rund neun Millionen Autofahrer neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung. Dabei werden 5,1 Millionen Autofahrer in eine günstigere Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft. 4,2 Millionen Autofahrer müssen hingegen mehr zahlen. In der Kaskoversicherung wird es für 2,8 Millionen Versicherte günstiger und 3,3 Millionen Versicherte werden in eine teurere Regionalklasse eingestuft.
Gesetzliche Rente wird angehoben
Ab 1. Juli 2020 werden alle gesetzlichen Renten voraussichtlich kräftig angehoben. Im Westen Deutschlands könnten sie um 3,15 Prozent und im Osten sogar um 3,92 Prozent steigen. Final steht diese Erhöhung jedoch noch nicht fest. Voraussichtlich im Frühjahr, wenn die Zahlen zur Lohnentwicklung vorliegen, soll sich entscheiden, ob die Erhöhung tatsächlich in dieser Form erfolgt. Aber Vorsicht: Durch die Anhebung würden tausende Rentner erstmalig den steuerfreien Grundfreibetrag überschreiten, wären steuerpflichtig und müssten somit eine Steuererklärung abgeben.
Änderungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung
Gute Nachrichten für die Kinder von Pflegebedürftigen: Sie werden ab sofort erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an Kosten für ein Pflegeheim beteiligt. Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 21.600 Euro netto pro Jahr. Gleiches gilt für Eltern volljähriger Personen mit Behinderungen, wenn diese Maßnahmen der Eingliederungshilfe, wie etwa Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher, in Anspruch nehmen.
Entlastung der Betriebsrentner
Ab sofort müssen gesetzlich Versicherte nur noch ab einer Betriebsrentenhöhe von 159,25 Euro im Monat (Freibetrag in 2020) Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Anders als bei der bisherigen Regelung wird jetzt nur noch jeder Euro oberhalb des Freibetrages für die Veranlagung mit Krankenversicherungsbeiträgen berücksichtigt. Dies gilt für alle Rentner die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Die Regelung gilt ab dem 01.01.2020 für künftige Betriebsrentner und diejenigen, die ihre Betriebsrente bereits ausgezahlt bekommen. Eine rückwirkende Korrektur für die Zeit vor 2020 gibt es jedoch nicht. Wichtig: Da die Abläufe bei den Krankenkassen und den Versicherern erst noch umgestellt werden müssen, ist es möglich, dass die Entlastung nicht sofort bei der Krankenversicherung berücksichtigt wird. Aber keine Angst: natürlich gilt die Regelung rückwirkend ab dem 01.01.2020. Außerdem gelten in 2020 neue Obergrenzen. So können Arbeitnehmer, die ihr Gehalt in Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfonds umwandeln wollen, jetzt bis zu 276 Euro (vorher 268 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei monatlich investieren. Weitere 276 Euro pro Monat können darüber hinaus noch steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig in die oben genannten Betriebsrentenwege eingezahlt werden.
Basisrente bekommt höheren Steuerabzug
2020 ist der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente („Rürup-Rente“) auf 25.046 Euro gestiegen. Außerdem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an – 2019 waren es 88 Prozent. Das bedeutet, dass in diesem Jahr maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.
Finanzen
Abschaffung des Soli
Zwar soll der Soli erst im nächsten Jahr (2021) abgeschafftwerden, dann entfällt er für etwa 90 Prozent der Bürger. 6,5 Prozent werden einen reduzierten Satz zahlen und nur die Bestverdiener (3,5 Prozent) sollen weiterhin voll besteuert werden.
Grundfreibetrag steigt
Singles können nun 9.408 Euro pro Jahr verdienen, ohne Steuern zu bezahlen. Bisher lag die Grenze des Grundfreibetrags bei 9.168 Euro. Bei Ehepaaren sind es 18.816 Euro (bisher 18.336 Euro). Zudem wird das sächliche Existenzminimum für Kinder erhöht und liegt nun bei 5.004 Euro.
Änderungen an der Mehrwertsteuer
Für Frauen ist schon längst klar, dass Damenhygieneartikel kein Luxusgut, sondern Produkte des täglichen Bedarfs sind. Das hat nun auch die Bundesregierung eingesehen und die Steuer auf diese Produkte von neunzehn auf sieben Prozent gesenkt. Auch für Leseratten gibt es gute Nachrichten, denn die Mehrwertsteuer auf Bücher und E-Books wurde ebenfalls gesenkt.
Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar können sich Arbeitnehmer über einen höheren gesetzlichen Mindestlohn freuen. Lag dieser 2019 noch bei 9,19 Euro wurde er auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Die bisherigen Ausnahmen zum gesetzliche Mindestlohn gelten weiterhin. Dies betrifft Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach
Beendigung der Arbeitslosigkeit. Mitte 2020 wird die Mindestlohn-Kommission eine Empfehlung für die weitere Erhöhung ab 1. Januar 2021 aussprechen. Auszubildende bekommen erstmals einen eigenen Mindestlohn. Betriebe müssen ihnen künftig mindestens 515 Euro pro Monat zahlen.
Mehr Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung liegen 2020 um 1,9 Prozent höher als im vergangenen Jahr. So erhalten alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene 432 Euro statt 424 Euro im Monat. Verheiratete erhalten mit 389 Euro sieben Euro mehr als im Vorjahr. Bei unter 25-jährigen nicht erwerbstätigen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern beträgt die Erhöhung zwischen fünf und sechs Euro.
Erhöhung der Grundsteuer
Egal ob Mieter oder Eigentümer: Die Erhöhung der Grundsteuer betrifft jeden. Auch 2020 werden viele Bewohner von Immobilien mehr bezahlen müssen – je nach Kommune zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr. Eigentümer dürfen
diese Kosten auf die Mieter umlegen. Ab 2025 gilt in allen Kommunen eine neu berechnete Grundsteuer. Die künftige Höhe dieser individuellen Grundsteuer muss erst noch festgelegt werden. Dafür müssen jedoch zunächst die
Werte der Grundstücke und der statistischen Miethöhen festgestellt werden.
Umzugspauschale erhöht
Ab März steigen die Umzugspauschalen für Singles auf 820 Euro (bisher 811 Euro). Verheiratete erhalten 1.639 Euro (bisher 1.622 Euro) und für jede weitere Person 361 Euro (bisher 357 Euro). War der Umzug teurer, können Sie beim Fiskus auch eine Einzelabrechnung einreichen. Wichtig: Für den Erhalt der Pauschale zählt der exakte Tag, an dem der Umzug beendet wurde. Laden Sie Ihre Möbel Ende Februar auf und erst am 1. März oder später wieder aus, haben Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag.
Arbeit
Jobticket wird attraktiver
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt kostenlose oder ermäßigte Tickets für Bus und Bahn, kann er das jetzt mit 25 Prozent pauschal versteuern. Das Jobticket wird demnach für Firmen günstiger, aber auch für Mitarbeiter. Diese müssen die Zuschüsse nun nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Hinzu kommt, dass Jobtickets nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet werden und somit auch nicht mehr die Werbungskosten mindern. Wird ein Jobticket vom Gehalt finanziert, müssen Mitarbeiter es mit maximal 25 Prozent versteuern und darauf keine Sozialabgaben zahlen. Bei 25 Prozent Pauschalsteuer können sie die 30-Cent-Entfernungspauschale für den
Arbeitsweg absetzen. Erhalten sie das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es nach wie vor steuerfrei. So kann ein Jobticket manchmal mehr bringen als eine Gehaltserhöhung. Im Gegenzug entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale beziehungsweise die Werbungskosten.
Höhere Verpflegungspauschale
Auch die Verpflegungspauschale wird angehoben. So bekommen Arbeitnehmer, die beruflich mehr als acht Stunden auswärts unterwegs sind, ab sofort 14 Euro Verpflegungspauschale (bisher 12 Euro) ebenso wie für den Tag der An- und Abreise. Ab 24 Stunden Dienstreise sind es 28 Euro pro Tag.
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
Sie sind Kleinunternehmer und machen nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz? Dann brauchen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer zu erheben und müssen keine Steuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung abgeben. Die neue Regelung entlastet somit fast 70.000 neue Kleinunternehmer. Wichtig: Ihr Umsatz darf 2019 nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben und 2020 voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten.
Familie
Kindergeld und Kinderfreibetrag wird erhöht
Im Zuge der Anpassung des Existenzminimums erhöht sich nun auch der Unterhaltsvorschuss. Je nach Alter beträgt dieser 165 Euro, 220 Euro oder 293 Euro. Außerdem wurde auch der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung angehoben. Dieser steigt um 192 Euro pro Kind auf dann 5.172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten auf 2.486 Euro je Elternteil. Zusätzlich dazu gibt es einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser liegt bei 2.640 Euro. Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden die beiden Freibeträge zusammengerechnet.
Kinderzuschlag steigt
Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern, können sie mit dem Kinderzuschlag zusätzliche Unterstützung bekommen. Hier entfallen ab diesem Jahr die oberen Einkommensgrenzen, wodurch der Kreis der Familien mit Anspruch auf die Förderung erweitert werden soll. Der Kinderzuschlag beträgt nun bis zu 185 Euro, statt wie bisher 170 Euro. Die Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Eltern inklusive Kinderzuschlag so hoch ist, dass sie keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Allerdings darf es die individuellen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Außerdem muss das Kind im Haushalt leben, unter 25 sein und nicht verheiratet.
Neue Unterhaltssätze
Minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern erhalten in diesem Jahr mehr Unterhalt. Dies sind die neuen Sätze:
- Kinder unter sechs Jahren: mindestens 369 Euro, ab 2021 mindestens 378 Euro im Monat
- Kinder zwischen sechs und elf Jahren: 424 Euro, ab 2021 sind es 434 Euro
- Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: 497 Euro, ab 2021 werden es 508 Euro
Wichtig: Das Kindergeld zählt zum Einkommen der Kinder, daher dürfen unterhaltspflichtige Eltern die Hälfte des Kindergeldes vom zu zahlenden Unterhalt abziehen.
Alltag
Alle reden darüber: Die Kassenbonpflicht
Ihr Bäcker tut es und auch Ihr Friseur sowie jeder Händler: Sie alle stellen Ihnen seit diesem Jahr einen Kassenbon aus – ob Sie wollen oder nicht. Denn seit dem 1. Januar 2020 gilt die Kassenbonpflicht des Kassengesetzes von 2020. Was damit bezweckt werden soll? Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme den Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern. Die Übergangsfrist läuft Ende September aus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.
Bye, bye Plastiktüte
Sie sind bereits auf einem absteigenden Ast, aber nun soll es den Plastiktüten wirklich an den Kragen gehen. Gab es bisher nur eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Verband des Einzelhandels (HDE), Plastiktüten nicht mehr zur Verfügung zu stellen, soll das Gesetz nun an Stelle der Vereinbarung treten. Die Übergangsfrist beträgt sechs Monate. Die Tüten müssen also nicht schon Anfang des Jahres verschwinden. Verstößt ein Händler allerdings danach gegen das neue Gesetz, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Ausgenommen sind dünne Tüten für Obst und Gemüse und stabile Kunststofftragetaschen, die dauerhaft genutzt werden können.
Kampf den Masern
Bis zum 1. März 2020 soll die Impfpflicht für Masern in Kraft treten. So sollen Kinder in Kitas und Schulen stärker vor der hoch ansteckenden Krankheit geschützt werden. Für Eltern bedeutet dies, dass sie vor der Aufnahme in einer Einrichtung nachweisen müssen, dass ihre Kinder geimpft sind. Besucht der Nachwuchs bereits eine Kita oder eine Schule, gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2021. Verstoßen Eltern gegen das Gesetz, können sie mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Höhere Strompreise
Vielleicht haben Sie es auch schon zu spüren bekommen: Viele Stromanbieter haben zum 1. Januar 2020 ihre Preise erhöht. Als Grund für den Preisanstieg nennen die meisten Anbieter den Anstieg der EEG-Umlage. Diese macht zurzeit rund 22 Prozent des gesamten Strompreises aus und steigt in diesem Jahr um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde. Zudem werden auch die Gebühren für die Stromnetze erhöht. Dies geschieht auf regionaler Ebene und entspricht etwa einem weiteren knappen Viertel des Gesamtpreises.
Fliegen wird teurer, Bahnfahren günstiger
Sie fliegen gern und viel? Dann zahlen Sie 2020 voraussichtlich mehr. Um den Klimaschutz voranzutreiben, sollen ab dem 1. April 2020 Inlandsflüge und Flüge in EU-Staaten um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket teurer werden. Flüge bis 6.000 Kilometer werden um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro erhöht. Bei Fernflügen von über 6.000 Kilometern müssen Sie mit einem Plus von 18 Euro rechnen, was eine Luftverkehrsabgabe von 59,43 Euro bedeutet.
Tipp: Buchen Sie Ihren Flug noch vor April, wird die höhere Abgabe laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) noch nicht fällig.
Als Alternative bietet es sich also an, zumindest innerhalb Deutschlands auf die Bahn umzusteigen. Zumal hier die Preise günstiger werden, denn die Mehrwertsteuer auf Bahntickets sinkt von neunzehn auf sieben Prozent. Das bedeutet, dass die Sparpreise und Flexpreise für Bahnkunden günstiger werden. Auch die Preise für Bahncards, Streckenzeitkarten und für die Mitnahme von Fahrrädern sowie Sitzplatzreservierungen werden um zehn Prozent gesenkt.
Wohngeld steigt
Seit dem 1. Januar heißt es: mehr Wohngeld für rund 660.000 Haushalte! Haushalte mit geringem Einkommen werden im Zuge der Wohngeldreform noch stärker bei den Wohnkosten entlastet. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet
sich u.a. nach Haushaltsgröße, Einkommen und der Miete beziehungsweise der Belastung.
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Das Bundesteilhabegesetz gilt in Deutschland seit 2017. Das Sozialamt unterstützt seit dem 1. Januar 2020 Menschen mit Behinderung zusätzlich. Zum Beispiel steigt der Vermögensfreibetrag auf 50.000 Euro – hierbei wird das Einkommen der Lebenspartner ab sofort nicht mehr berücksichtigt. Das neue Gesetz schafft zudem mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. So haben sie künftig auch Anspruch auf zusätzliche
Assistenzleistungen, wie die Elternassistenz, bei der Eltern mit Behinderung Hilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder bekommen. Außerdem hängt die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderung nun nicht mehr von einer bestimmten Wohnform ab – sie sollen selbst entscheiden können, mit wem sie wohnen möchten. Behinderte in Werkstätten erhalten zudem 26 Euro mehr im Monat und das Arbeitsförderungsentgelt steigt auf 52 Euro.
Verkehrsverstöße werden teurer
Einige Verstöße im Straßenverkehr werden ab sofort teurer. Autofahrer, die sich weigern, auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, müssen jetzt bis zu 320 Euro bezahlen (bisher 200 Euro) und dürfen einen Monat lang nicht Auto fahren. Falschparker auf Geh- oder Radwegen werden mit bis zu 100 Euro statt wie bisher mit 15 bis 35 Euro zur Kasse gebeten. Bei Verkehrssündern, die in zweiter Reihe halten oder parken werden jetzt 55 statt 15 Euro fällig. Auch Smartphone-Apps, Radarwarner und Navigationsgeräte, die auf Blitzer hinweisen sind künftig strikt verboten. Hier kostet der Verstoß 75 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es zusätzlich dazu.
Stärkere Förderung der Elektromobilität
Bei Kauf oder Leasing eines E-Autos mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro spendiert der Staat in der Regel ab sofort einen Zuschuss von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro), für Plug-in-Hybride der gleichen Preisklasse 4.500 Euro (bisher 3.000 Euro). Ist der Listenpreis höher, erhalten Käufer nur 4.000 Euro. Noch bis 2025 sollen diese Prämien ausgezahlt werden.
Ausblick
Mögliche Änderungen, die Sie betreffen könnten!
Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten die Nachrichten verfolgt, die über ständig neue Themen und Diskussionen der Politik berichten. Wichtig bei all diesen Diskussionen ist eines: Noch ist vieles nicht spruchreif oder beschlossen. Somit befinden wir uns im Bereich der Spekulationen. Folgende Punkte stehen hierbei zur Debatte:
Die Grundrente: Es besteht ein Entwurf, welcher aktuell vorsieht, die Rente von Personen aufzustocken, die in der Rente ein bestimmtes Einkommen unterschreiten und eine bestimmte Dauer (aktuell 35 Jahre – ggfs. aber auch eher) gearbeitet haben. Aktuell besteht aber eine heftige Diskussion über die Einführung und Durchführung. (Stand: 23.01.2020)
Die Finanztransaktionssteuer (FTT): Ganz eng verbandelt mit der Grundrente ist auch dieses Thema, welches zum Teil für die Finanzierung der Grundrente angedacht ist. Bisher steht aber in den Sternen, ob es eine europäische Lösung der FTT geben soll oder eine nationale. Noch unklarer ist, in welcher Ausprägung diese eingeführt werden könnte und welche Transaktionen hierfür herangezogen werden sollen.
Die Rente für Selbstständige: Horcht man in den Markt hinein, so gehen hier die Meinungen stark auseinander. Eine Umsetzung ist jedoch zu erwarten, da dies der Koalitionsvertrag festlegt. Details sind jedoch noch ungewiss.
Die Rechnungszinssenkung: Im Markt rumort es schon lange und so kam die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung Mitte Dezember wenig überraschend. Diese empfiehlt, den Höchstrechnungszins zum 1.1.2021 auf 0,5 % zu senken. Auch wenn dies keine Entscheidung darstellt, so folgte das Bundesfinanzministerium den Empfehlungen der DAV in der Regel.
Update Riester-Rente: Riester ist mit dem Rechnungszins eng verknüpft. Riesterverträge enthalten gesetzesseitig eine Beitragserhaltungsgarantie und diese wird durch den Rechnungszins entscheidend mitbestimmt. Daher erwägt die Branche ein zeitgemäßes Update genau dieser Garantie. Somit wäre der Riesterneuabschluss in 2021 weiterhin noch attraktiv.
Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, dass all diese Punkte noch mit viel Spekulationen versehen und daher noch nicht in Form gegossen sind. Nach erfolgter Umsetzung kommen wir aber auch auf diese Themen zurück.
Sie möchten sich beraten lassen?
Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, was die Änderungen 2020 für Sie bedeuten können.