2019 bringt neue Regeln und Änderungen in Sachen Versicherung und Finanzen mit sich. Aber auch solche, die sonst für unseren Alltag wichtig sind. Ein Überblick.

Versicherung

#Betriebsrente: Neue Zuschüsse

Bislang stand es jedem Arbeitgeber frei, sich an der betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu beteiligen. Ab diesem Jahr hat sich dies geändert – mit einem verpflichtendem Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelt, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Weitere Voraussetzung: eine neu abgeschlossene Umwandlung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ab 1. Januar 2019. Mitarbeiter mit Altverträgen müssen sich bis 2022 gedulden. Arbeitgeber können aber freiwillig auch für diese Mitarbeiter sofort Zuschüsse zahlen.

#Basisrente: Steuererstattung steigt

Versicherungsnehmer einer Basisrente können ab diesem Jahr wieder einen größeren Anteil ihrer Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Die bisher geförderte Einzahlung für Singles von maximal 23.712 Euro erhöht sich auf 24.305 Euro. Davon können 88 Prozent (Vergleich 2018: 86 Prozent) als Sonderausgabe verbucht werden. Perspektivisch sollen die gezahlten Beiträge ab 2025 in voller Höhe abzugsfähig sein.

#Naturkatastrophen: Eigenverantwortung in Bayern

Starkregen, Hitzewellen und Orkane – die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wetterextreme wie diese werden immer häufiger. Für die Bürger Bayerns wird es bei derartigen Naturkatastrophen ab 1. Juli 2019 keine staatliche Unterstützung mehr geben. "Es ist nicht Aufgabe des Stattes, als Ersatzversicherer zu fungieren" so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Umso wichtiger ist es nun für Haus- und Wohnungseigentümer des Freistaats sich vollumfänglich gegen sämtliche Naturgefahren versichern zu lassen.

#Entlastung bei Krankenkassenzusatzbeiträgen

Gute Nachrichten für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Ab diesem Jahr übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher tragen Arbeitnehmer diese Kosten komplett selbst. Die Gesetzesänderung gilt nicht nur für den allgemeinen Beitragssatz, sondern auch für individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen sowie Beziehende von Kranken- und Mutterschaftsgeld dürften künftig mit geringeren Beiträgen rechnen.

# Arbeitslosenversicherung: Beitragssenkung

Der Gesetzgeber hat einen niedrigeren Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum Jahreswechsel verabschiedet. Damit zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig nur mehr 1,25 Prozent des Bruttoeinkommens (Vergleich 2018: 1,5 Prozent). Die Beitragsänderung ist vorerst bis 2022 befristet. Dauerhaft soll der Beitrag bei 2,6 Prozent liegen.

#Pflege: Beitragssteigerung

Der Satz zur Pflegeversicherung steigt im neuen Jahr von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag weiterhin zu gleichen Teilen. Kinderlose werden wie bisher mit 0,25 Prozentpunkten mehr belastet. 

Finanzen

#Bezahlung: Neue Geldscheine               

Die 100- und 200-Euro Scheine bekommen einen neuen Anstrich. Ab 28. Mai 2019 werden die neuen Banknoten die mit aufwändigen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet und etwas kleiner als ihre Vorgänger sind, in Umlauf gebracht. Sie sollen Geldfälschern das Leben schwerer machen. Aber keine Angst, die alten Scheine verlieren nicht ihre Gültigkeit.

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#iTan-Verfahren eingestellt

Andere Verfahren für das Online-Banking haben die iTAN-Listen abgelöst. Ab 14. September 2019 ist Schluss mit den Papierlisten für das Online-Banking. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU, die vorsieht, dass Kunden bei der Online-Überweisung ihre Transaktion mit einer dynamisch generierten TAN bestätigen müssen. ­­ SMS-TAN, Photo-TAN und Chip-TAN sind bleibende Alternativen.

#Kindergeld steigt

Ab Juli 2019 können sich kindergeldberechtigte Familien in Deutschland über zehn Euro mehr pro Kind im Monat freuen. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von 7428 Euro auf 7620 Euro im Jahr 2019 angepasst. Und die Aussichten sind gut: 2020 findet eine weitere Erhöhung auf 7812 Euro statt.

#Rentenerhöhung

Allerdings mit deutlichen Unterschieden im Osten und Westen Deutschlands. Ab Juli 2019 sollen die Renten im Westen voraussichtlich um 3,18 Prozent (von 32,03 Euro auf 33,04 Euro pro Entgeltpunkt) und im Osten um 3,91 Prozent (von 30,69 Euro auf 31,89 Euro pro Entgeltpunkt) steigen. Damit erhält der Durchschnittsrentner rund 45 Euro mehr im Monat. Bereits ab Jahresbeginn greift die neue „Mütterrente II“ und bringt Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, insgesamt 2,5 Rentenpunkte (Vergleich 2018: 2,0 Entgeltpunkte = Rentenpunkte).

#Mindestlohn steigt

Die Mindestlohnkommission sieht einen „Zwei-Schritte-Plan“ für gesetzlichen Mindestlohn vor: 2019 erhalten Arbeitnehmer statt 8,84 Euro bereits 9,19 Euro brutto pro Stunde. 2020 soll es 9,35 Euro pro Stunde geben. Dank der guten Wirtschaftslage erhöhen sich auch branchenspezifische Mindestlöhne beispielsweise für Pflegekräfte, Gebäudereiniger oder Zeitarbeiter.

#Steuererklärung: Neue Fristen

Bisher war der Abgabetermin der Steuererklärung der 31. Mai im Folgejahr. Ab 2019 haben Sie künftig zwei Monate länger Zeit, ihre Einkommenssteuererklärung abzugeben. Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, haben bis Ende Februar 2020 Zeit, ihre Unterlagen einzureichen.

#Jobtickets und -fahrräder: Steuerfreiheit

Hierbei handelt es sich um ein Comeback, denn die Steuerfreiheit für Jobtickets gab es bis 2004 schon einmal. Künftig sind Jobtickets wieder steuerfrei und fallen nicht mehr unter die 44-Euro-Sachbezugsgrenze, die Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern steuerfrei gewährt werden können. Das macht die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur attraktiver, sondern soll auch die Umwelt- und Verkehrsbelastung in Ballungsräumen senken. Zusätzlich müssen Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit kommen, den geldwerten Vorteil ab 2019 nicht mehr versteuern.


Alles, was sich sonst noch ändert

#Diversity: das dritte Geschlecht

Eine Veränderung, die schon in vielen Stellenausschreibungen zu finden ist, aber noch nicht bei allen angekommen ist. Das kleine „d“ neben Mitarbeiter (m/w/d) bezeichnet mit „divers“ das sogenannte „dritte Geschlecht“. Ab Januar 2019 ist es offiziell: Intergeschlechtliche Menschen, d.h. Menschen, die trotz biologischer Geschlechtsmerkmale nach der herrschenden Norm weder als männlich oder weiblich gelten, können sich im Personenstandregister nach neuem Arbeitsrecht ganz normal mit „divers“ eintragen lassen.

#Pflege: Entlastung für Angestellte

Im Zuge des „Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes“ sollen in diesem Jahr 13.000 neue Stellen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Einerseits zur Entlastung der Pflegekräfte. Andererseits zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Die Kosten für das neue Pflegepersonal liegen zukünftig nicht mehr bei den Krankenhäusern, sondern bei den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.

#Diesel-Fahrverbote

In einigen Städten sind Diesel-Fahrverbote schon verhangen, in diesem Jahr werden weitere Städte folgen: Zum Beispiel auf bestimmten Strecken in Stuttgart (ab 1. Januar), Frankfurt (1. Februar), Bonn (1. April), Köln (1. April, Verschärfung ab 1. September), Hamburg (1. Juni), Essen (1. Juli) und Gelsenkirchen (1. Juli). Ebenfalls drohen Berlin (spätestens Juni 2019), Darmstadt (Mitte 2019) und Mainz (eventuell 1. September) noch in diesem Jahr mit Fahrverboten.

#Umweltschutz durch mehr Recycling

Ernüchternde Tatsache: In Europa werden jährlich rund 25 Millionen Tonnen Kunststoff in Form von PET-Flaschen, Plastiktüten oder Einweggeschirr hergestellt. Davon werden 95 Prozent einmalig verwendet und danach entsorgt. Dem wirkt ab 2019 ein neues Verpackungsgesetz mit einer höheren Recycling-Quote entgegen. Supermärkte und Getränkeläden sind künftig dazu verpflichtet gut sichtbar zu kennzeichnen, ob es sich um ein Einweg- oder Mehrwegprodukt handelt. Zusätzlich wird auch auf Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und Energydrinks Pfand erhoben

#WhatsApp mit Werbung

Der beliebte Messanger-Dienst kam bisher ohne Werbung aus – 2019 soll sich das ändern. Die Werbeanzeigen werden Nutzer zukünftig im Status Bereich sehen, nicht aber in ihren Chatverläufen. 

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