Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie sich medizinisch bestmöglich absichern und müssen sich im Krankheitsfall keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen. Als Privatpatient oder Privatpatientin sind viele Kosten, die durch Krankheit, Unfall oder durch vorbeugende und diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen können, abgedeckt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbeamtete, Selbstständige, Studierende/Beihilfeberechtigte und Angestellte ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen* dürfen sich privat krankenversichern.
  • Die Beitragshöhe ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand sowie dem gewählten Leistungsumfang. Das Einkommen hat keinen Einfluss.

Ihre Vorteile mit einer privaten Krankenversicherung

✔ Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz erhalten – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihr Berufsbild.

✔ Ihnen wird in der Regel eine Versorgung mit modernster Medizin und kurzfristig verfügbaren Terminen geboten.

Leistungen sind vertraglich garantiert und grundsätzlich nicht änderbar – nur die versicherungsnehmende Person kann Veränderungen vornehmen.

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Häufige Fragen zur privaten Krankversicherung

Wenn die Voraussetzungen für einen Eintritt in die PKV erfüllt sind, bietet sie einen hochwertigen Versicherungsschutz und lohnt sich daher in jedem Fall.

Ja – in Höhe des Arbeitgeberzuschusses, der sich an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze orientiert (Rechtsgrundlage: §257 SGB V).

Als privat versicherte Person rechnen Sie direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab. Sie treten zunächst als Selbstzahlender auf. Gemäß dem Kostenerstattungsprinzip werden die Arztrechnungen im Nachgang anteilig und entsprechend der gewählten Absicherung von der PKV erstattet.

Arbeitnehmende: Wenn Ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
Selbstständige/Verbeamtete: Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Ja, wenn das Einkommen wieder unter die JAEG fällt und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Drei starke Gründe
Darum sollten Sie gemeinsam mit Swiss Life Select vorsorgen 

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*Angestellte dürfen sich im Jahr 2021 ab Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro privat versichern. Geringer Verdienende haben die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz mit verschiedenen Krankenzusatzversicherungen aufzustocken.