Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot in Kürze
- Ab Januar 2027 plant der Staat eine Neuausrichtung der Förderung für die private Altersvorsorge. Dabei soll die bisherige Riester-Rente durch ein neues Modell ersetzt werden.
- Bei monatlichen Einzahlungen bis zu 30 Euro beteiligt sich der Staat mit 50 % der Sparleistung. Darüber hinausgehende Beiträge werden mit 25 % gefördert, isngesamt jedoch höchstes bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, steuerliche Vorteile und Kinderzulagen in Anspruch zu nehmen.
- Der Begriff Altersvorsorgedepot kann missverständlich sein. Darunter werden sowohl Investmentlösungen als auch Versicherungsprodukte verstanden.
- Neben dem aus der Riester-Rente bekannten Garantieprodukt mit 100-%-Garantie auf Beiträge und Zulagen sind nun auch Varianten mit einer 80-%-Garantie möglich. Ergänzend gibt es das neue Altersvorsorgedepot auch ohne Garantie in einer flexiblen oder stark vordefinierten Variante als Standardprodukt.
- Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel in die neue Förderwelt ist
möglich – sollte aber sorgfältig abgewogen werden, da er nicht rückgängiggemacht werden kann. - Eine weitere Maßnahme ist die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises, etwa auf Selbstständige sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.
Was sieht die Reform der privaten Altersvorsorge vor?
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird ab 2027 eine neue Förderwelt eingeführt, die die bisherige Riester-Rente für Neuverträge ablöst. In diesem Zuge entstehen verschiedene Produktarten – darunter auch das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dadurch sollen mehr Flexibilität sowie bessere Renditechancen ermöglicht werden.
Ein zentrales Element der Reform ist die Abkehr vom starren Riester-Konstrukt hin zu einer neuen „Drei-Produktarten-Welt“, die unterschiedliche Bedürfnisse und Risikoneigungen berücksichtigt:
a) Standardprodukt mit zwei Fonds, ohne Garantie und mit gesetzlich vorgegebenem Kostendeckel
b) Altersvorsorgedepot mit großer Fondsauswahl, ebenfalls ohne Garantie
c) Produkte mit 80-%- oder 100-%-Garantie für mehr Sicherheit
„Garantie“ bedeutet dabei, dass mindestens ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende der Laufzeit vorhanden ist. Beim Standardprodukt sowie beim Altersvorsorgedepot werden keine endfälligen Garantien gewährt. Dadurch kann das Vertragsguthaben stärker am Kapitalmarkt investiert werden und somit langfristig stärker von dessen positiver Entwicklung profitieren.
Bestehende Riester-Verträge können beibehalten oder in die neue Förderwelt überführt werden. Da ein Wechsel jedoch nicht rückgängig gemacht werden kann, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung. Eine individuelle Beratung kann dabei helfen, die passende Entscheidung zu treffen.
Die Förderung erfolgt auch künftig über staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile: Während der Ansparphase wird das eigene Investment durch Zulagen vom Staat unterstützt, und die Erträge können steuerlich begünstigt wachsen. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Alter. Zudem besteht mehr Flexibilität bei der Auszahlung, etwa zwischen einer lebenslangen Rente oder einer zeitlich befristeten Auszahlungsphase bis mindestens zum Alter von 85 Jahren.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der förderfähige Personenkreis wird erweitert. Künftig können auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der geförderten Altersvorsorge profitieren. *
* Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html,
abgerufen am 29.04.2026
Die wesentlichsten Änderungen auf einen Blick
Die Reform bringt einige grundlegende Änderungen in der geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Viele bekannte Elemente bleiben bestehen, werden aber vereinfacht oder neu gedacht.
Beitragsproportionale Zulagenförderung und Erhöhung des Sonderausgabenabzugs
Lebenslange Altersrente ab einem Alter von 65 Jahren oder zeitlich befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum Alter von 85 Jahren
Neben der Partizipation am Kapitalmarkt über eine breit gefächerte Fondsauswahl, einschließlich ETFs, sind künftig auch Investitionen in ELTIFs möglich. Mit dem Wegfall der bisher verpflichtenden 100-%-Garantie können künftig Garantieniveaus von 0 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen gewählt werden.
Hinterbliebenenschutz in der Auszahlungsphase: 10 oder 20 Jahre Rentengarantiezeit
Die wohnwirtschaftliche Verwendung zur Finanzierung oder Sanierung einer selbst bewohnten Immobilie wird angepasst und umfasst nun eine vereinfachte Besteuerung des Wohnförderkontos.
Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises um Selbstständige und Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
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Wie sich die staatliche Förderung durch die Altersvorsorgereform 2027 ändert
Die Reform der privaten Altersvorsorge modernisiert die staatliche Förderung, macht sie transparenter sowie flexibler und orientiert sich stärker an der Höhe des eigenen Sparbeitrags.
Nach den aktuellen Reformplänen sieht die Förderung der privaten Altersvorsorge wie folgt aus:
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine staatliche Zulage von 50 %, also maximal 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.800 Euro jährlich beträgt die Förderung 25 %, was zusätzlich bis zu 360 Euro ergibt. Insgesamt kann die staatliche Unterstützung damit maximal 540 Euro pro Jahr betragen.
Zusätzlich können, je nach persönlicher Situation und geltenden Regelungen, weitere Vorteile hinzukommen, wie etwa Kinderzulagen, ein einmaliger Berufseinsteigerbonus oder steuerliche Effekte.
| Zuschuss je gespartem Euro | gilt für die Sparsumme | Zuschuss absolut |
| 50 Cent | bis 360 €/Jahr | 0 bis 180 € |
| 25 Cent | von 360,01 € bis 1.800 €/Jahr | 180 € bis 360 € |
| 0 Cent | ab 1.800 €/Jahr | 540 € |
| Maximale Zulage 540 € | ||
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Warum kommt eine Reform der Riester-Rente?
Die Riester-Rente wurde eingeführt, um eine zum 1. Januar 2002 durchgeführte Kürzung des gesetzlichen Rentenniveaus um 4 % auszugleichen. Dafür erhalten Sparerinnen und Sparer staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, wenn sie regelmäßig ineinen zertifizierten Vorsorgevertrag einzahlen.
In der Praxis hat dieses Modell jedoch nicht die erwartete Wirkung entfaltet. Ein zentrales Problem war die gesetzlich vorgeschriebene 100-%-Beitragsgarantie. Diese sorgt zwar für Sicherheit, schränkt aber gleichzeitig die Kapitalanlage stark ein, da überwiegend nur sehr vorsichtige Investitionen möglich sind. Dadurch bleiben die Renditen vieler Verträge hinter den Erwartungen zurück.
Die Folge: Viele Verträge werden nicht mehr aktiv bespart oder wurden sogar gekündigt. 2025 berichtete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass noch rund 15 Millionen Riester-Verträge existieren. Ein
erheblicher Teil davon wird jedoch nicht mehr regelmäßig bespart.**
Vor diesem Hintergrund soll die Reform der privaten Altersvorsorge ein moderneres, flexibleres System schaffen, das stärker auf Renditechancen ausgerichtet ist und gleichzeitig verständlicher wird.
**Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Statistiken-Open-Data/Statistik-zu-Riester-Vertraegen/statistik-zusaetzliche-altersvorsorge.html, abgerufen am 27.04.2026
Was bedeutet das konkret für Ihre eigene Altersvorsorge?
Die Reform der Altersvorsorge ist inzwischen verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Sie bringt neue Rahmenbedingungen sowie erweiterte Fördermöglichkeiten mit sich, daher lohnt es sich, die individuellen Auswirkungen jetzt im Detail zu betrachten. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Chancen sich aus den neuen Regelungen für Ihre persönliche Vorsorge ergeben. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie haben bisher noch keine private Altersvorsorge aufgebaut? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das zu ändern. Gemeinsam entwickeln wir einen passenden Ansatz, der zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Zielen passt. So schaffen Sie Schritt für Schritt eine solide Grundlage für ein finanziell selbstbestimmtes Leben.
Ein bestehender Riester-Vertrag sollte im Zuge der Reform der Altersvorsorge daraufhin überprüft werden, ob er weiterhin zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und den neuen Rahmenbedingungen passt – gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorsorge gezielt weiterzuentwickeln und optimal auszurichten. Jetzt beraten lassen.
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Häufig gestellte Fragen zur Reform der privaten Altersvorsorge
Die Reform der privaten Altersvorsorge wirft bei vielen zunächst Fragen auf. Wichtig ist: Sie müssen nicht sofort handeln, sondern sollten zunächst Ihre persönliche Situation prüfen und auf dieser Basis eine passende Entscheidung treffen. Gemeinsam lässt sich klären, ob Ihr bestehender Vertrag weiterhin sinnvoll ist oder Anpassungen empfehlenswert sind. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Bei Fragen zur privaten Altersvorsorge stehen Ihnen unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, Ihren bestehenden Vertrag zu analysieren, Alternativen zu prüfen und eine individuelle Strategie zu entwickeln – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihre aktuelle Lebenssituation und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Nein, in den meisten Fällen ist eine Kündigung nicht die beste Lösung. Grundsätzlich kann die Kündigung eines Riester-Vertrags mit Nachteilen verbunden sein, da staatliche Zulagen und steuerliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen sollten die bestehenden Möglichkeiten sorgfältig geprüft werden, etwa Anpassung, Beitragsänderung, Beitragsfreistellung oder Weiternutzung. Daher empfiehlt es sich, mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu besprechen, welche Optionen aktuell bestehen und sich durch die Reform ergeben.
Eine Auszahlung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Je nach Vertragsart und Laufzeit können bei einer vorzeitigen Auflösung finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch die Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen und Steuervorteile sowie durch mögliche Steuernachzahlungen oder entgangene Renditechancen. Deshalb empfiehlt sich eine individuelle Prüfung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich unverändert bestehen und genießen Bestandsschutz. Alle bereits vereinbarten Garantien sowie die bisherigen Vertragsbedingungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit, ebenso wie die staatliche Förderung nach den aktuell geltenden Regeln.
Beiträge, die während des Berufslebens in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden, sind in der Ansparphase in der Regel steuerlich begünstigt. Im Gegenzug wird die daraus resultierende Rente im Ruhestand nachgelagert versteuert.
Die sogenannten Effektivkosten (Auswirkung aller Kosten des Vertrags auf die
Renditeerwartung des Vertrags) sind gesetzlich gedeckelt und dürfen beim
Standardprodukt maximal rund 1,0 % pro Jahr betragen. Zudem können lediglich
zwei vom Anbieter festgelegte Investmentfonds (ein defensiverer und ein offensiverer) bespart werden.
Ja, die neue private Altersvorsorge ab 2027 gilt ausdrücklich auch für Selbstständige (laut Gesetzestext „Gewerbetreibende“). Sie gehören damit erstmals zur regulär förderberechtigten Zielgruppe des neuen Systems. Neben Selbstständigen können künftig auch Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte etc.) und weitere nicht angestellte Berufsgruppen von den staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren.
Die Reform der privaten Altersvorsorge wird zum 1. Januar 2027 wirksam. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen die neuen geförderten Vorsorgeprodukte, darunter auch das Altersvorsorgedepot und das neue Standardprodukt, angeboten werden.
Verstirbt die depotführende Person vor Beginn der Auszahlungsphase, kann das angesparte Vermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden, ohne dass erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Eine Übertragung auf andere Personen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Befindet sich das Depot bereits in der Auszahlungsphase, fällt das verbleibende Restguthaben an die Erben. Erfolgt eine Übertragung auf Personen außerhalb der Partnerkonstellation, wird dies steuerlich wie eine Kündigung behandelt.
Ein Wechsel des Anbieters ist gesetzlich möglich und soll den Wettbewerb fördern. Hat der Vertrag bereits mindestens fünf Jahre bestanden, muss der bisherige Anbieter das Altersvorsorgedepot kostenfrei übertragen. Der neue Anbieter darf für die Übernahme maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Bereits erhaltene Förderungen und die bisherige Förderhistorie bleiben dabei vollständig erhalten. Bei mehreren Anbieterwechseln empfiehlt es sich jedoch, die entstehenden Gebühren im Auge zu behalten.