Bei einer Hochzeit gibt es jede Menge zu entscheiden, zu planen und zu berücksichtigen. Gespräche über Finanzen sind dann meist eher leidig. Doch sie können dabei helfen, am Ende nicht vor unangenehmen finanziellen Herausforderungen zu stehen und für die gemeinsame Zukunft selbstbestimmt aufgestellt zu sein. Wir geben Tipps, worauf Sie vor und nach Ihrer Hochzeit in Sachen Finanzen und Versicherungen achten können.

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Jede Lebensphase ist individuell. Daher sollte sich Ihre Finanzplanung flexibel an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Über unseren Lebensphasen-Check können Sie herausfinden, welche Absicherungsmöglichkeiten aktuell sinnvoll und relevant für Ihre finanziell selbstbestimmte Zukunft sind.

Finanztipps zur Hochzeit

Nachdem die Coronapandemie große Feiern – darunter auch Hochzeiten – erschwert und zu einem Tiefstand von Eheschließungen im Jahr 2021 geführt hat, ging es 2022 wieder bergauf: Fast 391.000 Paare (vorläufige Daten) gaben sich das Jawort und somit 9,2 Prozent mehr als 2021.
Bevor eine Ehe geschlossen wird, stehen die Paare jedoch vor jeder Menge Fragen:

  • Wo soll die Hochzeit stattfinden?
  • Wie groß soll die Torte werden?
  • Wer wird alles eingeladen?
  • Welcher Fotograf soll den Tag in Bildern festhalten?
  • Wer wird Trauzeuge oder Trauzeugin? 

Bei der Planung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, doch der Blick auf das Budget kann dann schnell ernüchternd sein und aus den rosaroten Wolken, auf denen Sie als Paar schweben, werden graue Regenwolken. Daher gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und trotz des emotionalen Themas den Verstand nicht auszuschalten. Denn eine gemeinsame Zukunft bringt auch gemeinsame Finanzentscheidungen mit sich. Mit ein paar Tipps können Sie den Weg in Ihre gemeinsame Zukunft vor und nach der Hochzeit entspannter und selbstbestimmt angehen.

1. Kosten für Ihre Hochzeit kalkulieren

Zur Hochzeitsplanung gehört neben dem Tag der Feier auch bereits der Junggesellenabschied bzw. Junggesellinnenabschied (JGA). Meist werden die Kosten der Braut oder des Bräutigams von den anderen Teilnehmenden übernommen, doch auch hier gilt es, den finanziellen Aspekt nicht zu vernachlässigen. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Trauzeugin oder Ihrem Trauzeugen über Ihre Vorstellungen und überlegen Sie genau, was Sie Ihren Freundinnen und Freunden zumuten können.

Die Kosten für einen Junggesellenabschied bzw. Junggesellinnenabschied können stark variieren:

  • ein Filmabend zu Hause: ca. 30 Euro p. P.
  • ein Tag mit Cocktail-Workshop, Abendessen und Clubbesuch: ca. 200 Euro p. P.
  • ein Reisewochenende: ab ca. 400 Euro p. P.

Geht es um die eigentliche Hochzeit, geben laut einer Studie von WeddyPlace mehr als die Hälfte der befragten Brautpaare an, bis zu 15.000 Euro für ihre Feier auszugeben, rund 30 Prozent bezahlten sogar zwischen 15.001 und 25.000 Euro. Auch hier gibt es verschiedene Variablen, von denen die Kosten abhängen. Stellen Sie sich daher im Vorfeld unter anderem folgende Fragen:

  • Wie umfangreich soll die Hochzeit werden? Reicht Ihnen eine große Hochzeit, feiern Sievielleicht standesamtlich im kleinen Rahmen und kirchlich im großen Rahmen an zwei verschiedenen Tagen, planen Sieeinen Polterabend oder soll es ausschließlich eine freie Trauung im kleinen Rahmen werden?
  • Wie viele Gäste sollen eingeladen werden? Sollen die gesamte Familie, der Freundeskreis, Kolleginnen und Kollegen sowie Bekannte inklusive Anhang eingeladen werden oder beschränken Sie die Hochzeitsgesellschaft auf die engsten Familienmitglieder und ein paar Freundinnen und Freunde?
  • Wo soll die Hochzeitsfeier stattfinden? Soll es eine Gartenparty mit freier Trauung werden oder doch eher eine pompöse Feier in einem Schloss? Wird das Catering in der Location übernommen oder muss hierfür ein externes Dienstleistungsunternehmen eingeplant werden?
  • Welche Mahlzeiten sollen angeboten werden? Gibt es Kaffee und Kuchen sowie ein ausgiebiges Abendessen und einen Mitternachtssnack oder beschränkt sich die Feier auf das Abendessen? Wird es ein Büfett oder ein Menü am Platz geben?
  • Welche zusätzlichen Überraschungen sollen den Gästen geboten werden, während Sie beispielsweise unterwegs sind und Fotos machen? Können sich die Gäste untereinander beschäftigen oder soll es etwas zur Unterhaltung wie eine Führung, Verkostung, einen Eiswagen oder eine kleine Show geben?
  • Wie viel darf die Hochzeitskleidung kosten? Werden das Brautkleid oder der Anzug gekauft oder können Sie sich auch vorstellen, diese nur zu leihen?
  • Können Verwandte oder Freundinnen bzw. Freunde bei gewissen Posten helfen? Gibt es eine Person, die vielleicht günstige Konditionen bei einer Fotografin oder einem Fotografen bekommt? Hat jemand ein besonderes Backtalent und kann eine Torte beisteuern?

Dies ist nur eine Auswahl, aber die Fragen können Ihnen zumindest als Orientierung hinsichtlich der Kosten dienen. Oft läuft es auch andersherum, dass es ein festes Budget gibt und von diesem dann abhängt, wie Sie die Fragen beantworten oder was Sie sich leisten können und wollen. Pro Gast können Sie mit ca. 100 bis 150 Euro rechnen, wobei sicherlich der eine oder andere Euro über Geschenke wieder den Weg zu Ihnen zurückfindet. Damit rechnen sollten Sie jedoch nicht und wie Sie das Geld aus den Geschenken sinnvoll einsetzen können, erklären wir Ihnen weiter unten im Text.

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung von den Kosten erhalten, haben wir hier eine kleine Checkliste für Sie zusammengestellt:

Kosten Hochzeit 1
Kosten Hochzeit 1
Kosten Hochzeit 2
Kosten Hochzeit 2

2. Hochzeitsreise absichern

Ist die Feier „überstanden“, geht es für viele Paare in die Flitterwochen oder zumindest in einen kleinen Urlaub. Die Gründe dafür können vielfältig sein:

  • um die Zweisamkeit weiter zu genießen
  • weil man es halt so macht
  • weil man ja nur einmal im Leben heiratet und sich dann auch etwas gönnen sollte
  • um sich von den Hochzeitsvorbereitungen und dem Stress am Hochzeitstag zu erholen.

Oft wird als Hochzeitsreise auch eine Fernreise gebucht an Traumstrände oder abenteuerliche Ziele. Je nach Umfang der Reise (Pauschal- oder Individualreise, Halbpension oder all-inclusive etc.) kann auch hier ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.

So können zwei Wochen zwischen 2.000 und 4.000 Euro kosten. Doch was passiert, wenn Sie die Reise bereits bezahlt oder zumindest eine Anzahlung geleistet haben und dann den Urlaub aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht antreten können? Oder wenn etwas im Urlaub passiert, das dazu führt, dass Sie den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen? Dann können eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Beides sollten Sie rechtzeitig im Vorfeld abschließen. So gilt für die Reiserücktrittsversicherung in der Regel eine Frist von 30 Tagen vor Antritt der Reise, wobei bei Last-Minute-Reisen diese Versicherung auch noch am Buchungstag oder einen Tag später abgeschlossen werden kann. Außerdem können Sie bei der Reiserücktrittsversicherung entscheiden, ob Sie diese für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr abschließen möchten, wobei dann mehrere Reisen abgedeckt sind. Bei Abschluss gilt es dann, den Zeitpunkt der Reise, die Anzahl der Personen sowie den Reisepreis und das Reiseland bzw. die Reiseregion anzugeben. Diese Parameter bestimmen unter anderem das Leistungspaket.

Die private Auslandsreisekrankenversicherung muss in der Regel ebenfalls vor Reiseantritt abgeschlossen werden und kann Sie sowie je nach Tarif auch Ihre gesamte Familie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten während Ihrer Reise schützen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten, die im Ausland entstehen, meist nur anteilig oder gar nicht. So wird beispielsweise ein Rücktransport nicht übernommen. Beim Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt es sich daher, darauf zu achten, dass er eingeschlossen ist und bereits übernommen wird, wenn der Rücktransport medizinisch „sinnvoll“ und nicht unbedingt „notwendig“ ist. Hier kann sich ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnen.

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Egal, ob Auslandsreisekrankenversicherung, Altersvorsorge oder Arbeitskraftabsicherung: Mit unserem Best-Select-Prinzip finden wir die Lösungen, die individuell zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

3. Lohnsteuerklasse nach Heirat wechseln oder nicht?

Sind Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner angestellt, stellt sich mit der Hochzeit auch die Frage nach der Lohnsteuerklasse. Da Sie als Eheleute oder in einer Lebenspartnerschaft in der Regel nicht in der Steuerklasse I bleiben können, werden Sie automatisch vom zuständigen Finanzamt jeweils der Steuerklasse IV zugeordnet. Je nachdem wie unterschiedlich Ihre Gehälter sind, kann das mehr oder weniger von Vorteil sein.

Von vielen Ehepaaren wird das Ehegattensplitting genutzt: Die Ehepartnerin oder der Ehepartner mit dem höheren Einkommen hat die Steuerklasse III, die Person mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V. Dadurch zahlt die Person in Steuerklasse III weniger Steuern, doch im Gegenzug werden bei der Person mit der Steuerklasse V mehr Steuern fällig.

Nun plant die Bundesregierung jedoch, die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen und dieses auch auf Ehen und Lebenspartnerschaften mit nur einem Einkommen sowie auf Alleinerziehende auszuweiten. Durch Digitalisierung und Automatisierung soll das Verfahren zudem erleichtert werden. Der Vorteil an der Kombination der Steuerklassen IV/IV mit Faktor ist, dass Sie dann nur den Lohnsteueranteil zahlen, den Sie am gemeinsamen Jahreseinkommen haben. Das Faktorverfahren ist dabei oft schon so genau, dass Vorauszahlungen oder hohe Nachzahlungen in der Regel vermieden werden können. Damit sollen Steuern zudem gerechter verteilt werden. Ziel der Bundesregierung ist, bis Jahresende das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.

So könnten sich die verschiedenen Steuerklassen beispielsweise auf Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner auswirken:

Alex – Verdienst: 36.000 Euro brutto
Kim – Verdienst: 20.400 Euro brutto
Steuerlast 2022: 6.532 Euro
Summe der Lohnsteuer bei Steuerklasse IV/IV (ohne Faktor): 6.725 €
Faktor: 0,971

Lohnsteuer bei Kombination verschiedener Klassen:

Steuerklassenkombination III/V

Ehepartner/in 1: 2.304 Euro
Ehepartner/in 2: 3.916 Euro
Summe: 6.220 Euro
Differenz: -312 Euro

Steuerklassenkombination IV/IV (ohne Faktor)

Ehepartner/in 1: 5.202 Euro
Ehepartner/in 2: 1.523 Euro
Summe: 6.725 Euro
Differenz: 193 Euro

Steuerklassenkombination IV/IV (mit Faktor)


Ehepartner/in 1: 5.051 Euro
Ehepartner/in 2: 1.478 Euro
Summe: 6.529 Euro
Differenz: -3 Euro

Steuerklassen Beispiele
Steuerklassen Beispiele
Steuerklassen Beispiele Rechnung
Steuerklassen Beispiele Rechnung

4. Geldgeschenke anlegen

Geldgeschenke gehören zu Hochzeiten wie das Amen in der Kirche. So gaben in einer Umfrage 93 Prozent der Männer und Frauen an, zur Hochzeit Geld erhalten zu haben. Die meisten Paare verwenden dieses Geld vermutlich zum einen als Ausgleich für die Ausgaben der Hochzeit, wobei es in der Regel nicht die gesamten Kosten abdeckt, und zum anderen als Möglichkeit, sich etwas zu leisten wie beispielsweise Haushaltsartikel oder die Finanzierung der Hochzeitsreise. Dennoch kann es nicht schaden, genau zu überlegen, wofür das Geld wirklich gebraucht wird. Sind Sie zumindest nicht akut darauf angewiesen oder nur auf einen Teil des Gelds und haben Sie finanzielle Rücklagen, auf die Sie für Notfälle zugreifen können, kann es sich lohnen, das Geld auf längere Sicht anzulegen. Damit können Sie zum einen der Inflation entgegenwirken und zum anderen Ihre Lebensträume verwirklichen. Denn vielleicht wünschen Sie sich ein Eigenheim oder planen eine Weltreise, für die Sie sparen möchten.

Sollten Sie sich Kinder wünschen, können Sie das Geld auch für deren selbstbestimmte Zukunft anlegen. Ansonsten freut sich auch Ihre Altersvorsorge über einen Zuschuss – auch wenn der Ruhestand noch in weiter Ferne scheint.

In jeder Lebensphase selbstbestimmt

Je nach Sparziel und zeitlichem Horizont können sich verschiedene Anlagemöglichkeiten anbieten. Zudem sollten diese auch zu Ihren persönlichen Risikoneigungen, Ihren Bedürfnissen sowie Ihrer jeweiligen Lebensphase passen. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Investments sich für Sie persönlich am besten eignen, damit Sie Ihre Sparziele erreichen können.

5. Versicherungen checken und sparen

Um als Paar zu sparen, müssen Sie nicht verheiratet sein, doch ein Check Ihrer Finanzen und Versicherungen kann sich dennoch lohnen, damit Sie optimal versichert sind. Wichtige Sach- bzw. Vermögensabsicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz können Sie sich sowohl als verheiratetes als auch als unverheiratetes Paar teilen. Sollten Sie dies also nicht schon vorher erledigt haben, ist es oft ratsam, doppelte Verträge spätestens mit der Heirat zu kündigen. Eine Finanzberaterin oder ein Finanzberater kann Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Verträge helfen und sie gemäß Ihrer individuellen Situation zusammenlegen. Dadurch können Sie bares Geld sparen. Viele Versicherungsunternehmen bieten zudem Rabatte für Paare oder Familien an.

Zudem kann eine Hochzeit auch dazu führen, dass sich Ihre Wohnsituation verändert oder der Wert Ihres Hausrats steigt. Damit Sie am Ende nicht unterversichert sind und Sie im Schadensfall nur eine anteilige Entschädigung erhalten, gilt es, die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung rechtzeitig aufzustocken.

Tipp

Über eine sogenannte Nachversicherungsgarantie können Sie aufgrund verschiedener Ereignisse (bspw. Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung) den Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen. Hier empfiehlt sich jedoch ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen, ob diese Option besteht und unter welchen Bedingungen eine Erhöhung vorgenommen werden kann bzw. auch in welcher Höhe.

Fazit

Mit einer Hochzeit gehen einige Veränderungen und To-dos einher. Dinge wie die Suche nach dem Traumbrautkleid, der passenden Location oder der individuellen Dekoration machen den meisten Ehepaaren wahrscheinlich mehr Spaß als die Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen und Versicherungen. Wissen Sie jedoch erst einmal, worauf Sie bei Ihren Finanzen achten können, fällt Ihnen dies direkt leichter. Hier daher noch einmal eine kurze Zusammenfassung:

  1. Überlegen Sie sich genau, wie viel Budget Sie für Ihre Hochzeit ausgeben können. Vergessen Sie dabei auch die kleinen Posten nicht, die sich schnell addieren können. Um einen ungefähren Richtwert zu erhalten können Sie mit 100 bis 150 Euro pro Gast kalkulieren.
  2. Sichern Sie Ihre Hochzeitsreise mit einer Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandsreisekrankenversicherung ab. So sind Sie für alle Eventualitäten vorbereitet und brauchen keine Angst zu haben, dass Sie auf den Kosten Ihrer Reise sitzen bleiben, sollten Sie diese nicht antreten können oder abbrechen müssen.
  3. Informieren Sie sich, welche Steuerklassenaufteilung für Sie sinnvoll ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wie groß die Schere zwischen Ihrem Gehalt und dem Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ist.
  4. Nutzen Sie Geldgeschenke für Ihren Vermögensaufbau. Haben Sie finanzielle Rücklagen und sind nicht auf das Geld angewiesen, können Sie auf lange Sicht mehr davon haben, wenn Sie dieses anlegen.
  5. Prüfen Sie Ihre Versicherungen und Finanzen und entdecken Sie Sparpotenziale. Als Paar können Sie sich gewisse Versicherungen teilen, erhalten gegebenenfalls Rabatte oder können anderweitig sparen beziehungsweise mehr Leistung erhalten. Eine individuelle Beratung kann sich hier lohnen.

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