Seit dem Start des Baukindergeldes im September 2018 erhielten laut Handelsblatt* bis einschließlich November 2020 rund 300.000 Familien in Deutschland eine Zusage für den staatlichen Zuschuss. Das Baukindergeld kann letztmalig beantragt werden, wenn am 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.

*Quelle Handelsblatt

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine neue staatliche Förderung, die Familien und Alleinerziehenden die Finanzierung eines Hausbaus oder Immobilienkaufs erleichtern soll – ähnlich der Eigenheim-Zulage, die es bis 2005 gab. Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Sie die Förderung bei der KfW-Bankengruppe beantragen und bis zu 1.200 Euro jährlich pro Kind über eine Dauer von zehn Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass bis zum Stichtag, dem 31. März 2021 (vorher 31. Dezember 2020; Fristverlängerung um drei Monate erfolgte durch den Bund), eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie das Baukindergeld beantragen können, wie Sie den KfW-Antrag (KfW424) stellen und welche Fristen eingehalten werden müssen.

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Wie wurde das Baukindergeld bis jetzt angenommen?

Bisher haben die Verbraucher das Baukindergeld sehr gut angenommen. Die Gesamtgröße des Förderprogramms für das Baukindergeld liegt bei 9,9 Milliarden Euro, wobei bis Ende 2019 bereits Zuschüsse von ca. 3,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen wurden. Das entspricht mehr als einem Drittel des Topfes. Die Zuschüsse erreichten vor allem junge Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. 86 Prozent der Familien haben ein bis zwei Kinder. Bei einem Drittel waren die Kinder zwischen null und zwei Jahre alt, bei zwei Dritteln waren die Kinder erst maximal sechs Jahre alt. Über 60 Prozent der Antragsteller haben dabei ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Baukindergeld beantragen? Wer ist berechtigt?

Das Baukindergeld 2018 können Familien mit Kindern beantragen. Wichtige Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, das noch minderjährig ist. Darüber hinaus erwerben Sie zum ersten Mal Wohneigentum und besitzen keine weiteren Immobilien. Das Haus oder die Wohnung muss von Ihnen selbst genutzt werden und sich in Deutschland befinden.

Welche Kinder werden berücksichtigt?

Sie erhalten die Förderung für minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind, sowie für die Kinder Ihres kindergeldberechtigten Lebenspartners – sofern Sie gemeinsam in einem Haushalt leben. Sind Sie oder Ihr Lebenspartner zum Zeitpunkt der Antragstellung schwanger, erhalten Sie für Ihr ungeborenes Kind keinen Zuschuss.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?


Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro zuzüglich eines Freibetrages von 15.000 Euro je Kind. Somit darf eine Familie mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro (75.000 Euro Haushaltseinkommen + 15.000 Euro für Kind 1 + 15.000 Euro für Kind 2) zu versteuerndes Einkommen pro Jahr beziehen, um Anspruch auf die Förderung zu haben. Diesen Nachweis erbringen Sie mithilfe der Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang.

Beispiel: Wenn Sie 2021 den Antrag stellen, müssen Sie Ihre Steuerbescheide von 2019 und 2018 einreichen. Sollte Ihr Haushaltseinkommen über der genannten Grenze liegen, erhalten Sie kein Baukindergeld.

Was genau ist das Haushaltseinkommen?


Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem zu versteuernden Einkommen des Antragstellers und seines Lebenspartners zusammen. Ihr zu versteuerndes Einkommen wird von Ihrem zuständigen Finanzamt errechnet und Ihnen per Steuerbescheid mitgeteilt. In der Regel ist das zu versteuernde Einkommen geringer als das Bruttoeinkommen, da hiervon noch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie hier. Für das Baukindergeld entscheidend ist Ihr durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres.

Für welchen Zeitraum gilt das Baukindergeld?


Es gilt rückwirkend ab dem 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 für alle in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge und erteilten Baugenehmigungen. Stichtag für den Immobilienkauf ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Stichtag für den Hausbau ist das Datum der Baugenehmigung.

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Das Baukindergeld im Überblick

Für wen ist das Baukindergeld gedacht? Familien mit mindestens einem Kind unter 18 J.
 Wofür kann das Baukindergeld verwendet werden? Gefördert werden erstmalige Neubauten und Käufe von Immobilien zur Selbstnutzung in Deutschland
Wie hoch ist der Zuschuss? Pro Kind gibt es max. 10 Jahre lang 1.200 Euro, insgesamt max. 12.000 Euro pro Kind
Welche Kinder werden berücksichtigt? Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt sind und für die im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt – entweder des Antragstellers oder seines Lebenspartners
In welchem Turnus wird der Zuschuss ausgezahlt? Jährlich
Wie lange wird das Baukindergeld ausgezahlt? Über 10 Jahre bzw. bis das Kind volljährig ist
Gibt es Einkommensgrenzen? Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen
Gibt es eine maximale Kinderanzahl? Nein
Welche Dokumente werden zur Antragstellung benötigt? Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres (Beispiel für 2021: 2019 und 2018), Meldebestätigungen und Grundbuchauszug
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung? Nein. Das Baukindergeld wird nur genehmigt, so lange die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind

Den Traum vom Eigenheim wahr werden lassen

Das Baukindergeld gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Sie möchten davon rechtzeitig profitieren, fragen sich aber noch, wie Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim bis Ende März 2021 erfüllen können? Unsere Finanzierungsspezialisten erstellen Ihnen gern ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Familien erhalten jährlich pro Kind eine staatliche Förderung in Höhe von 1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren – insgesamt also maximal 12.000 Euro je Kind.Mithilfe dieser Tabelle können Sie Ihren Anspruch auf Baukindergeld berechnen:

Anzahl der Kinder max. Haushaltseinkommen
75.000 € + 15.000 € pro Kind
max. Höhe Baukindergeld
12.000 € pro Kind
1 90.000 € 12.000 €
2 105.000 € 24.000 €
3 120.000 € 36.000 €
> 3 ... ...
In Bayern wird ein erhöhter Zuschuss, das sogenannte Baukindergeld Plus gewährt.

Möchten Sie Ihr individuelles Baukindergeld und weitere, teils regional unterschiedliche Fördermöglichkeiten berechnen lassen?

Wir sind gerne für Sie da.

Baukindergeld beantragen:
So geht‘s

Innerhalb von sechs Monaten nachdem Sie Ihre eigenen vier Wände bezogen haben, können Sie im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) für das Baukindergeld einen Antrag stellen. Dabei gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Sofern Sie im Jahr 2018 bereits vor dem 18. September – also vor dem Start des Baukindergeld-Programms – in Ihr Eigenheim eingezogen sind, verlängert sich die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Kaufen Sie das Haus oder die Wohnung, in der Sie bereits selbst wohnen, müssen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Monate, nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der KfW. 

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Die KfW-Bank sendet Ihnen eine Bestätigung  über den Eingang Ihres Antrags. Nun müssen Sie innerhalb von drei Monaten die Einhaltung der Förderbedingungen mit den erforderlichen Dokumenten nachweisen. Dafür benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und gegebenenfalls seines im Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners 
  • Meldebestätigungen des Hauptwohnsitzes als Nachweis der Selbstnutzung
  • Grundbuchauszug als Nachweis des Eigentumserwerbs

Wie erfolgt die Auszahlung?

Haben Sie alle Förder-Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Fristen eingehalten, wird das Baukindergeld als jährlicher Zuschuss auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

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Die wichtigsten Fristen im Überblick

Seit wann kann ich Baukindergeld beantragen?
Seit dem 18. September 2018
Für welchen Zeitraum kann ich Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld gibt es für Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterzeichnet/erteilt wurden
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Innerhalb von drei Monaten nach Einzug, spätestens zum 31.12.2023 für alle Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterzeichnet/erteilt wurden
Bis wann muss ich die nötigen Nachweise für die Förderung erbringen?
Innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung Ihres Antrages müssen Sie die Einhaltung der Förderbedingungen mit den erforderlichen Dokumenten (Einkommenssteuerbescheide, Meldebestätigungen, Grundbuchauszug) nachweisen

Haben Sie weitere Fragen zu den Fristen oder zur Antragstellung?

Unsere Finanzierungsspezialisten unterstützen Sie gerne.

Deutschlandvergleich: Für wen lohnt sich das Baukindergeld?

Das Baukindergeld kann sich für alle Familien und Alleinerziehende lohnen, die noch bis Ende März 2021 einen Hausbau oder Immobilienkauf planen oder 2020 bereits ihren Traum vom Eigenheim verwirklicht haben. Da das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, können Sie es nicht zu Beginn als Eigenkapital in Ihrer Finanzierung berücksichtigen, den Zuschuss jedoch zum Beispiel als jährliche Sondertilgung nutzen.

Grundsätzlich ist das Baukindergeld pro Kind in allen Bundesländern gleich hoch. Eine Ausnahme ist das Bundesland Bayern. Hier wird das Baukindergeld Plus gewährt. Weitere Informationen zum Baukindergeld Plus finden Sie hier. Wie sehr das Baukindergeld Ihr Neubauvorhaben oder Ihren Hauskauf finanziell unterstützt, hängt von den Immobilienpreisen Ihrer Region ab. Die Deutschlandkarte zeigt beispielhaft für eine Familie mit zwei Kindern, wie viel Prozent Ihres Neubaus Sie mit dem Baukindergeld je Bundesland bezahlen können.

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Quelle: Erhebung von ImmobilienScout24 (Errechnung des Prozentwertes anhand der Durchschnittspreise für Neubau-Häuser im ersten Halbjahr 2018 und dem angekündigten Baukindergeld nach 10 Jahren bei 2 Kindern (40.000 Euro in Bayern inklusive Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage Bayern, 24.000 Euro in allen anderen Bundesländern.) Referenzobjekt ist ein Haus Baujahr 2016 bis Mitte 2018 mit 5 Zimmern, 140 m² Wohnfläche und 600 m² Grundstücksfläche inklusive Keller in mittlerem Objektzustand und mit mittlerer Ausstattungsqualität.)

Förderung des Hausbaus: Beratung zur Finanzierung und mehr

Baukindergeld ist ein attraktiver Zuschuss, doch es gibt noch weitere öffentliche Fördermöglichkeiten, wie Kredite, Zulagen, Zuschüsse sowie Wohnbau-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, die für Sie ebenfalls interessant sein könnten. Grundsätzlich sind diese mit dem Baukindergeld kombinierbar. Die Summe der Förderung darf allerdings nicht höher liegen als die Kosten für Ihren Neubau oder Immobilienkauf.Beispiele weiterer KfW-Fördermöglichkeiten:

  • Energieeffizient Bauen
  • Energieeffizient Sanieren
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung
  • Altersgerecht Umbauen

Wenn Sie weitere Informationen zum Baukindergeld wünschen und zusätzliche Fördermöglichkeiten prüfen lassen möchten, sind unsere Finanzierungsspezialisten gerne für Sie da.

Unser Tipp:

Ihren Traum vom Eigenheim können Sie wahr werden lassen, wenn Sie Ihre wahrscheinlich größte Investition im Leben solide, klug und vorausschauend planen. Sie möchten erfahren, wie viel Eigenheim Sie sich überhaupt leisten können? Wir bei Swiss Life Select begleiten Sie auf Ihrem Weg in die eigenen vier Wände kompetent, ganzheitlich und immer individuell.

Quelle: www.kfw.de/baukindergeld

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