In unserer Fragensammlung zum Thema „Rechnungszinssenkung“ erfahren Sie, welche Auswirkungen die Senkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022 auf Ihre private Vorsorge haben kann. Wir geben Ihnen Antworten auf die Frage: Was passiert, wenn der Rechnungszins sinkt?

In den Nachrichten haben Sie es vielleicht schon mitbekommen: An vielen Stellen wird von der Senkung des Garantiezinses oder des Höchstrechnungszinses gesprochen. Im Bundesgesetzblatt wurde nun diese Senkung von 0,9 auf 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022 verankert. Diese Senkung könnte insbesondere für junge Sparer drastische Auswirkungen haben. Sind Sie etwa gerade noch in der Ausbildung oder frisch in Ihren Beruf gestartet? Womöglich können Sie sich derzeit nur einen kleinen Betrag für die eigene Altersvorsorge oder Arbeitskraftabsicherung leisten? Umso wichtiger also, sich die Rechnungszinssenkung einmal genauer anzuschauen, um das meiste für Ihre private Vorsorge rauszuholen.

Was versteht man unter dem Rechnungszins?

Unter dem sogenannten Höchstrechnungszins versteht man den Zinssatz, der maximal zur Kalkulation bei Vorsorgelösungen mit fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen mit Garantien (z. B. 80 Prozent Bruttobeitragsgarantie zum Rentenbeginn) angesetzt werden darf. Aktuell liegt er noch bei 0,9 Prozent. Je höher der Zins, desto mehr Ihrer Beiträge können in chancenorientierten Anlagen investiert werden. Der vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Höchstzinssatz von aktuell 0,9 Prozent darf dabei von den Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden; darunter haben die Versicherungsunternehmen ihren Spielraum. Der Zinssatz wird zum Vertragsbeginn vereinbart und gilt bei vielen unserer Vorsorgepartner für die gesamte Laufzeit, sodass Sie auch bei zukünftigen Erhöhungen davon profitieren können. Dies bedeutet für Sie nicht „save the date“, sondern „save the zins“.

Warum wird der Rechnungszins sinken?

Ins Rollen gebracht hat die Diskussion um den Rechnungszins die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Bereits im Dezember 2019 schrieb die DAV, dass man an einer Senkung des Höchstrechnungszinses zu Januar 2021 nicht vorbeikommen werde. Damalige Empfehlung: 0,5 Prozent. Ein Jahr später und die Folgen der Pandemie einpreisend ist es nun Gewissheit, dass das Bundesministerium für Finanzen den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent senken will. Darüber hinaus empfahl die Deutsche Aktuarvereinigung noch die Abkehr der hundertprozentigen Beitragsgarantie. In Summe eine Empfehlung, die dem Marktgeschehen Rechnung trägt, allerdings massiven Einfluss auf die Versicherungsbranche und damit auch auf Ihre Vorsorgemöglichkeiten hat.

Was ist der Unterschied zwischen dem Garantiezins oder Höchstrechnungszins?

Oftmals wird der Garantiezins mit dem Höchstrechnungszins im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet. Dies ist aber nur bedingt richtig. Bei intensiver Betrachtung lässt sich feststellen, dass es sich um verschiedene Werte handelt. Unter dem Begriff Garantiezins versteht man den Wert, den Versicherungen ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern. Dieser Zins kann aber auch unterhalb des Höchstrechnungszinses liegen. Da allerdings oftmals beide Werte identisch sind, kommt es zu diesem gleichen Zungenschlag.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den Höchstrechnungszins?

In der Deckungsrückstellungsverordnung (§2 DeckRV) findet man die Begrifflichkeit des Höchstzinssatzes wieder. Im Absatz 1 wird hierbei der aktuelle Wert von 0,9 Prozent festgelegt, mit dem Versicherer die sogenannten Deckungsrückstellungen kalkulieren dürfen.

Wie wirkt sich der Höchstrechnungszins und dessen Absenkung aus?

Der Höchstrechnungszins kann entscheidende Auswirkungen auf Ihre Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der Altersvorsorge und der Einkommenssicherung haben. Hierbei wird sowohl in der Kalkulation der notwendigen Garantien, in der Rentenphase zur Ermittlung der Rentenhöhe und bei der Ermittlung des Risikobeitrages (Einkommenssicherung) auf diesen Zins zurückgegriffen.

In Hinblick auf die Altersvorsorge kann man zuerst einmal festhalten, dass Garantien teurer werden. Doch auch Produkte ohne Garantie sind betroffen. Denn auch hier ist durch die Kalkulation der Rentenfaktoren anhand der Rechnungsgrundlagen Risiko (Sterblichkeit), Kosten und hinterlegter Zins eine Absenkung von großer Bedeutung. Selbiges gilt bei der Kalkulation von Mindestrenten. Somit sind alle Tarife der Altersvorsorge betroffen, wenn der Rechnungszins zum 01.01.2022 sinkt.

Aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Alternativen zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft (Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung) sind von der Absenkung betroffen.  

Mehr Extrageld im Alter – bei gleichem Monatsbetrag!

Warum Sie jetzt mit der Altersvorsorge starten sollten, bevor der Rechnungszins zum 01.01.2022 sinkt? Wir machen es Ihnen am Beispiel von Patrick️ (27) deutlich:

  • Wenn er frühzeitig handelt, sichert er sich einen Rechnungszins von aktuell 0,9 Prozent für seine fondsgebundene Rentenversicherung.
  • Würde er seine Entscheidung auf das nächste Jahr verschieben und der Rechnungszins sinkt auf 0,25 Prozent,  müsste er mit deutlich weniger Extrageld rechnen – bei gleichem Monatsbeitrag.


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Beispiel Altersvorsorge
Beispiel Altersvorsorge

Warum ist der Bereich Arbeitskraftabsicherung von der Rechnungszinssenkung betroffen?

Bekannterweise setzen Versicherer auf eine durchschnittliche Beitragskalkulation. Das bedeutet, dass zu Vertragsbeginn mehr für das abzusichernde Risiko gezahlt werden muss. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird jedoch der erzielte „Überhang“ genutzt, sodass keine immens große Steigerung der Beiträge hingenommen werden muss. Wie sich damit Ihr BU-Risiko und Ihr BU-Beitrag im zeitlichen Verlauf verhalten, können Sie in der folgenden Grafik nachvollziehen:

Berufsunfähigkeitsversicherung Verlauf Beitrag
Berufsunfähigkeitsversicherung Verlauf Beitrag

Aktuell wird genau dieses gebildete Guthaben mit einem Höchstzins von 0,9 Prozent vermehrt. Sinkt nun dieser Zins, so muss der Aufwand erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass die Beiträge für Neuabschlüsse mit einem abgesenkten Zins steigen. Die Steigerungsrate ist hierbei von vielen Komponenten abhängig und hat unterschiedliche Einflüsse auf die Höhe (bspw. je nach Gesellschaft, Berufsgruppe etc.).

Mehr Kosten für Ihre Absicherung - bei gleicher Leistung!

Warum Sie jetzt mit der Arbeitskraftabsicherung starten sollten, bevor der Rechnungszins am 01.01.2022 sinkt? Wir machen es Ihnen am Beispiel von Tina (25) deutlich:

  • Sie möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Absicherung von 1.000 Euro pro Monat und einer Beitragsdynamik von 3 Prozent abschließen.
  • Wenn sie frühzeitig handelt, sichert sie sich einen Rechnungszins von aktuell 0,9 Prozent für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Würde sie ihre Entscheidung auf das nächste Jahr schieben und der Rechnungszins sinkt auf 0,25 Prozent, muss sie für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich mehr ausgeben – bei gleicher Leistung.

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Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung
Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum sollten Sie sich genau diesen Zins sichern?

Je höher der Rechnungszins, desto weniger Geld ist für die Bildung der Garantie notwendig. Das bedeutet auch, dass mehr Geld für die freie Anlage zur Verfügung steht. Und genau dort sollte der Großteil des Vertragsvermögens angesammelt sein, damit der Vertrag an den Chancen des Kapitalmarktes partizipieren kann. Sinkt nun der Höchstrechnungszins, so müssen Sie mehr für die Garantiebildung investieren und die eigentliche Investitionsquote in die chancenorientierten Anlagen sinkt ab. Das heißt für Sie: Sie müssten wiederum mehr Geld für den Sparprozess aufbringen, um voraussichtlich dasselbe Ergebnis zu erreichen. Geld, was dann für Themen fehlt, die Sie ebenso beschäftigen – wie Ihre Familie, Ihr Haus und Ihr Hobby.

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Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Experten im individuellen Beratungsgespräch – per Video-Chat, am Telefon oder persönlich vor Ort.

Wer wäre nicht von der Rechnungszinssenkung betroffen?

Besitzen Sie bereits eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung mit Garantien und/oder eine Absicherung gegen den Verlust des Einkommens, können Sie unter Umständen nicht von der Senkung betroffen sein. Grundsätzlich sollten Sie für konkrete Informationen Ihre individuellen Vertragskonditionen prüfen. Denn es kann durchaus sein, dass Sie für zukünftige Erhöhungen (Beitragsanpassungen, Zuzahlungen und Dynamiken) den aktuellen Rechnungszins angerechnet bekommen. Vor allem, wenn Sie Ihre Vorsorgelösungen in Zukunft erhöhen wollen, sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Berater Klarheit verschaffen. Sollten Sie noch keinen Vertrag haben, aber mit dem Gedanken spielen, einen Vertrag abzuschließen, sollten Sie dies noch vor der Rechnungszinssenkung tun. Ein Aufschub Ihrer Entscheidung wird nun voraussichtlich teurer. Tritt die gesetzliche Änderung am 1. Januar 2022 in Kraft, dürfen Lebensversicherer ihren neuen Kunden maximal einen Rechnungszins von 0,25 Prozent bieten.

Wer bestimmt den Höchstrechnungszins?

Die abschließende Entscheidung über eine Veränderung des Höchstrechnungszinses obliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), wobei diese auch die Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin berücksichtigt. In der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde diese Entscheidung über die Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung nun verankert.

Wann wurde der Höchstrechnungszins zuletzt abgesenkt?

Bei dem Höchstrechnungszins lässt sich in der Vergangenheit ein Abwärtstrend verzeichnen. Zuletzt wurde der Höchstrechnungszins gesetzlich 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt.  

Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Wann wird der Höchstrechnungszins erneut sinken?

Laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wird die Senkung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Daher sollten Sie bereits jetzt handeln und nicht warten, bis die Welle losgetreten wird. Wieso? Das laut Einstein geltende Achte Weltwunder: der Zinses-Zins-Effekt. Würden Sie jetzt handeln und noch 40 Jahre 100 Euro monatlich sparen und eine Wertentwicklung von sechs Prozent erzielen, so kämen Sie auf rund 192.000 Euro. Fangen Sie nur ein Jahr später an (und das selbst bei unverändertem Rechnungszins), kämen Sie nur noch auf 180.000 Euro. Dieser Zinses-Zins-Effekt hat vor allem für Sparer, die nur einen geringen Beitrag für ihre Altersvorsorge erbringen können, erhebliche Auswirkungen.

Wichtig für Sie ist außerdem zu wissen, dass nicht nur das BMF den Höchstrechnungszins anpassen kann, sondern auch Versicherer die Möglichkeit haben, ihre Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation von neuen Verträgen an die aktuelle Situation anzupassen.  

Weitere Informationen gefällig?

Ein Erklärvideo, einfache Rechenbeispiele und alles zum Rechnungszins in der Kurzfassung haben wir für Sie auf einer Seite zusammengefasst. Jetzt reinschauen:

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