Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Definition von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) die - wenn sie eintreten - wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben oder haben können.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken

  • Umwelt: Hitzewellen, Trockenperioden oder Überflutungen sind Umweltrisiken, die durch den Klimawandel hervorgerufen werden und wesentliche negative Auswirkungen haben können. Darüber hinaus können auch politische Maßnahmen oder neue Technologien, z.B. im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft ein zusätzliches Risiko für die Investition bedeuten.
  • Soziales: Menschenrechtsverletzungen und Ungleichberechtigung können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist.
  • Governance: Nicht gewährleistete Arbeitnehmerrechte oder fehlende Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption sind Unternehmensführungsrisiken die negativen Auswirkungen für das Unternehmen bedeuten können.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Zuge unseres Produktprüfprozesses berücksichtigen wir, dass die von uns zu vermittelnden Versicherungsanlageprodukte Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken enthalten. Ggf. werden bei einer nicht ausreichenden Strategie die Produkte des Produktpartners nicht (mehr) angeboten.

Des Weiteren kontrollieren wir die produktspezifischen Zielmärkte, welche nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zu einem Versicherungsanlageprodukt formuliert werden müssen. Hierbei prüfen wir, dass etwaige Nachhaltigkeitsaussagen zu den Zielmärkten produktseitig erfüllbar sind.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten

Die Berücksichtigung von Chancen und Risiken bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Dienstleistung.
Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, um daraufhin passende Versicherungsanlageprodukte u.a. zu der persönlichen Chancen-Risiko-Neigung der Mandantinnen und Mandanten anzubieten.

Die Renditeerwartung einer Investition hängt von verschiedenen Parametern und Gegebenheiten ab. Hierzu zählen neben der Chancen-Risiko-Klasse, der individuellen Fondsauswahl, dem ggf. vereinbarten Garantieniveau, dem Algorithmus zur Darstellung der ggf. vereinbarten Garantie und etwaigen automatisierten und manuellen Sicherungsmechanismen des Versicherungsanlageproduktes auch Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltigkeitsrisiken bilden nach unserer Ansicht jedoch keine separate Risikokategorie, sondern können sich im Wesentlichen im Rahmen der allgemeinen Kapitalmarktrisiken realisieren.

Gerade bei einer höheren Risiko-Neigung der Kundschaft können sich durch kapitalmarktbedingte Kursschwankungen negative Auswirkung auf den Wert der Investition ergeben. Über die mit den vermittelten Versicherungsanlageprodukten verbundenen Risiken klären wir unsere Mandantinnen und Mandanten im Rahmen der Beratung auf.

Demgegenüber sind direkte darüberhinausgehende Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite eines Produktes Stand heute für uns nicht erkennbar.

Über mit einem Versicherungsanlageprodukt verbundene Nachhaltigkeitsrisiken informiert der jeweilige Produktpartner im Rahmen seiner vorvertraglichen Informationen, die den Mandantinnen und Mandanten ausgehändigt werden. Hierbei werden auch sich ggf. erkennbar auf die Investitionsentscheidung auswirkende Vor- oder Nachteile dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich – ebenso wie die weiteren Risiken einer Investitionsentscheidung - grundsätzlich durch eine ausgewogene Streuung in verschiedene Versicherungsanlageprodukte sowie der darin enthaltenen Anlageauswahl, z.B. spezielle ESG-Fonds, reduzieren (Risikodiversifikation).

Einbindung von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten

Wir berücksichtigen in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten auf Wunsch Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundschaft. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte.

Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Versicherungsanlageprodukte, die von Mandantinnen und Mandanten benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Zuge unseres Produktprüfprozesses berücksichtigen wir, dass die von uns zu vermittelnden Investmentprodukte Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken enthalten. Ggf. werden bei einer nicht ausreichenden Strategie die Produkte des Produktpartners nicht (mehr) angeboten.

Des Weiteren kontrollieren wir die produktspezifischen Zielmarktangaben, welche nach der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) zu einem Investmentprodukt formuliert werden müssen. Hierbei prüfen wir, dass etwaige Nachhaltigkeitsaussagen zu den Zielmärkten produktseitig erfüllbar sind. 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung zu Investmentprodukten

Die Berücksichtigung von Chancen und Risiken bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Dienstleistung. 

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, um daraufhin passende Investmentprodukte u.a. zu der persönlichen Chancen-Risiko-Neigung der Mandantinnen und Mandanten anzubieten. 

Die Renditeerwartung einer Investition hängt von verschiedenen Parametern und Gegebenheiten ab. Hierzu zählen neben der Chancen-Risiko-Klasse, der Haltedauer und der individuellen Fondsauswahl auch Nachhaltigkeitsrisiken. 

Nachhaltigkeitsrisiken bilden nach unserer Ansicht jedoch keine separate Risikokategorie, sondern können sich im Wesentlichen im Rahmen der allgemeinen Kapitalmarktrisiken realisieren. 

Gerade bei einer höheren Risiko-Neigung der Kundschaft können sich durch kapitalmarktbedingte Kursschwankungen negative Auswirkung auf den Wert der Investition ergeben. Über die mit den vermittelten Investmentprodukten verbundenen Risiken klären wir unsere Mandantinnen und Mandanten im Rahmen der Beratung auf. 

Demgegenüber sind direkte darüberhinausgehende Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite eines Produktes Stand heute für uns nicht erkennbar. 

Über mögliche mit einem Investmentprodukt verbundene Nachhaltigkeitsrisiken informiert der jeweilige Produktpartner im Rahmen seiner vorvertraglichen Informationen, die den Mandantinnen und Mandanten ausgehändigt werden. Hierbei werden auch sich ggf. erkennbar auf die Investitionsentscheidung auswirkende Vor- oder Nachteile dargestellt. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich – ebenso wie die weiteren Risiken einer Investitionsentscheidung - grundsätzlich durch eine ausgewogene Streuung in verschiedene Investmentprodukte reduzieren (Risikodiversifikation).

Einbindung von Nachhaltigkeitseigenschaften in der Anlageberatung zu Investmentprodukten

Wir berücksichtigen in der Anlageberatung zu Investmentprodukten auf Wunsch Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundschaft. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte. Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Investmentprodukte, die von Mandantinnen und Mandanten benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Art. 2 Abs. 24 der Offenlegungsverordnung). Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden mittels Nachhaltigkeitsindikatoren bewertet und überwacht.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden priorisiert in sogenannte „wesentliche nachteilige (Nachhaltigkeits-) Auswirkungen“ („Principal Adverse (Sustainability) Impacts / PAIs“). Negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind somit Investitionen, die die Schlüsselindikatoren der PAI negativ beeinflussen, z.B. Investitionen in Unternehmen, die hohe Treibhausgasemissionen aufweisen.

Eine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat zum Ziel „Schäden zu vermeiden“. Wir sind uns bewusst, dass sich Investitionen möglicherweise nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken können.

Die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren werden in fünf übergeordnete Kategorien eingeteilt:

  • Treibhausgasemissionen
  • Artenvielfalt
  • Wasser
  • Abfall
  • Soziales und Arbeitnehmerbelange

Produktpartner, die sich bei ihrem Versicherungsanlageprodukt zur Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitsfaktoren verpflichten, tragen zu einer Reduzierung oder Milderung der negativen Auswirkungen auf eben diese bei.

Bei unserer Versicherungsvermittlung legen wir Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Wir fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitspräferenzbefragung der Mandantinnen und Mandanten daher diese konkret, ob negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Die Berücksichtigung kann dabei vom Grundsatz her erfolgen oder durch die konkrete Einzel- oder Mehrfachanwahl von Schlüsselindikatoren (PAI). Es werden dann der Kundschaft ausschließlich Versicherungsanlageprodukte (und darin enthaltene individuell wählbare Anlagen) angeboten, die den persönlichen Präferenzen der Kundschaft entsprechen.

Hierbei stellen wir sicher, dass ausgewählte Anlagen innerhalb der Versicherungsanlageprodukte die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen grundsätzlich oder auf der Ebene der individuellen Schlüsselindikatoren in ihren Investitionen verankert haben. Die Informationen dazu entnehmen wir dem Europäischen ESG-Template (kurz EET), welches in komprimierter Form, die von unseren Produktpartnern nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichenden Daten zu jeder einzelnen Kapitalanlage beinhaltet und uns von diesen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Einstufung und Auswahl der von uns vermittelten Versicherungsanlageprodukte auf Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 mit technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung erfolgt jedoch vorerst nicht. 

Insofern werden nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung zu Versicherungsanlageprodukten derzeit nicht berücksichtigt.

Der Hintergrund ist, dass die wesentlichen Informationen, die an dieser Stelle von Produktgebern ermittelt und hinterlegt werden müssen, noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sobald die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber zur Verfügung stehen und von uns geprüft worden sind, beabsichtigen wir, diese in den Produktauswahlprozess und unsere Versicherungsberatung zu integrieren.

Wir berücksichtigen in unserem Vermittlungsprozess auf Wunsch Nachhaltigkeitspräferenzen der Mandantinnen und Mandanten. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte.

Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Versicherungsanlageprodukte, die von Mandantinnen und Mandanten benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Art. 2 Abs. 24 der Offenlegungsverordnung). Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden mittels Nachhaltigkeitsindikatoren bewertet und überwacht.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen werden priorisiert in sogenannte „wesentliche nachteilige (Nachhaltigkeits-) Auswirkungen“ („Principal Adverse (Sustainability) Impacts / PAIs“). Negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind somit Investitionen, die die Schlüsselindikatoren der PAI negativ beeinflussen, z.B. Investitionen in Unternehmen, die hohe Treibhausgasemissionen aufweisen.

Eine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat zum Ziel „Schäden zu vermeiden“. Wir sind uns bewusst, dass sich Investitionen möglicherweise nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken können.

Die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren werden in fünf übergeordnete Kategorien eingeteilt:

  • Treibhausgasemissionen
  • Artenvielfalt
  • Wasser
  • Abfall
  • Soziales und Arbeitnehmerbelange

Produktpartner, die sich bei ihrem Investmentprodukt zur Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitsfaktoren verpflichten, tragen zu einer Reduzierung oder Milderung der negativen Auswirkungen auf eben diese bei.

Bei unserer Anlageberatung legen wir Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Wir fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitspräferenzbefragung der Mandantinnen und Mandanten, ob negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Es werden dann der Kundschaft ausschließlich Investmentprodukte angeboten, die den persönlichen Präferenzen der Kundschaft entsprechen.

Hierbei stellen wir sicher, dass ausgewählte Anlagen innerhalb der Investmentprodukte den Grundsatz der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen in ihren Investitionen verankert haben. Die Informationen dazu entnehmen wir dem Europäischen ESG-Template (kurz EET), welches in komprimierter Form, die von unseren Produktpartnern nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichenden Daten zu jeder einzelnen Kapitalanlage beinhaltet und uns von diesen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Einstufung und Auswahl der von uns vermittelten Finanzprodukte auf Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 mit technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung erfolgt jedoch vorerst nicht. 

Insofern werden nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung zu Investmentprodukten derzeit nicht berücksichtigt.

Der Hintergrund ist, dass die wesentlichen Informationen, die an dieser Stelle von Produktgebern ermittelt und hinterlegt werden müssen, noch nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sobald die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber zur Verfügung stehen und von uns geprüft worden sind, beabsichtigen wir, diese in den Produktauswahlprozess und unsere Investmentberatung zu integrieren.

Auf Wunsch berücksichtigen wir in unserem Vermittlungsprozess Nachhaltigkeitspräferenzen. Hierbei erfüllen wir die Anforderungen der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) sowie der Verordnung über die Finanzanlagevermittlung (FinVermV) und leisten damit einen relevanten Beitrag zur Transformation der Finanz- und Kapitalmärkte. 

Wir stellen dabei sicher, dass die angebotenen Investmentprodukte, die von Mandantinnen und Mandanten benannten Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen.

Vergütungspolitik

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird. Die Vergütungspolitik setzt keinerlei Anreize, übermäßige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.