Betriebliche Altersversorgung

Nichts verschenken. Alles mitnehmen!​​​

Heute sichern Sie sich Ihren Lebensstandard mit Ihrem Einkommen. Im Alter wird sich das ändern. Wenn irgendwann die gesetzliche Rente fließt, wird sie Ihnen voraussichtlich kaum mehr als die Grundversorgung bieten. Die sogenannte „Rentenlücke“ tut sich auf.

Zum Glück gibt es eine Lösung, die sich für fast jeden lohnt: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Beide Seiten – Unternehmen und Mitarbeitende – sparen mit ihr in der Regel Sozialabgaben. Sie ist also für alle Beteiligten lukrativ. Und das Gute daran: Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmende in Deutschland hat ein Recht auf eine bAV.

Betriebliche Altersversorgung – die Vorteile für Arbeitnehmende:​​

  • Die Einzahlungen erfolgen direkt aus dem Bruttoeinkommen und sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen somit steuer- und oft auch sozialversicherungsfrei.
  • Die Förderung ist direkt spürbar, da der Nettoaufwand wesentlich geringer ist als die Brutto-Beitragszahlung.
  • Unter Umständen werden seitens des Unternehmens weitere Zuzahlungen/Vergünstigungen angeboten.
  • Die bAV ist in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzsicher.
  • Später ist die Option auf eine Kapitalauszahlung möglich.
  • Die Beiträge bleiben in der Ansparphase lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerfrei.
  • Seit 2002 haben alle Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
  • Im Rentenalter werden die Leistungen mit meist deutlich niedrigeren Steuersätzen versteuert und mit Beiträgen zur Krankenversicherung belegt.

Betriebliche Altersversorgung – die Vorteile für Arbeitgebende:​

  • Steigerung der Attraktivität als arbeitgebendes Unternehmen: Lukrative Vergütungsmodelle spielen neben attraktive Karrierechancen und einem guten Betriebsklima bei der Mitarbeitenden-Gewinnung eine große Rolle.
  • Die bAV kann sich demnach positiv auf die Personalpolitik eines Unternehmens auswirken, nicht nur im Rahmen der Mitarbeitenden-Bbindung, sondern auch im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Erhebliches Gewicht kann auch eine zusätzliche betriebliche Versorgung haben – nicht nur für das Alter, sondern auch zur Einkommenssicherung, Deshalb ist es sinnvoll, sich als arbeitgebendes Unternehmen mit ganzheitlichen Firmenkonzepten zu beschäftigen.

Seit 2018 gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz​

Komplizierter Name, tolle Effekte: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sorgt seit Anfang 2018 dafür, dass sich für Arbeitnehmende die bAV noch mehr lohnt als jemals zuvor. Wichtige Neuerungen sind der verpflichtende Arbeitgebenden-Anteil von zusätzlichen 15 Prozent sowie die deutliche Erhöhung des staatlichen Förderrahmens. Außerdem lohnt sich die bAV dank BRSG jetzt auch in kleinen und mittelgroßen Unternehmen und für Beschäftigte mit sehr geringem Einkommen. Warum das so ist, erläutere ich Ihnen gerne persönlich. Neugierig geworden? Dann schauen Sie gerne das Video an. Hier wird „Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt“!