Betriebliche Krankenversicherung
Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Sie – ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung – die gesundheitliche Versorgung Ihrer Mitarbeiter verbessern. Dadurch steigern Sie nicht nur die Motivation Ihrer Mitarbeiter, sondern verbessern auch die Verhandlungsposition bei der Gewinnung von neuen Fachkräften.
Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung kann bei einzelnen Versicherern bereits für Unternehmen ab einer Arbeitnehmerzahl von drei Mitarbeitern vereinbart werden.
Nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters kann die betriebliche Krankenversicherung in der Regel weitergeführt werden. In diesem Fall übernimmt der ehemalige Arbeitnehmer selbst die Beiträge.
Die betriebliche Krankenversicherung kann nur von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden. Für Mitarbeiter mit einer privaten Krankenversicherung bestehen allerdings andere Möglichkeiten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, z. B. durch Abschluss eines Krankentagegelds.
Größtenteils sind Auszubildende, Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis, Werkstudenten und Praktikanten von der betrieblichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Der Aufwand ist gering: Es werden bei Vertragsbeginn nur einmal formlos die Mitarbeiter angemeldet, die eine betriebliche Krankenversicherung erhalten sollen. Kommen Mitarbeiter hinzu oder scheiden aus, reicht ebenfalls eine formlose Mitteilung an die Versicherung.