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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie groß das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) ist, zeigt ein Blick in die Statistik: Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland scheidet laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus – manche kurzfristig, andere langfristig.

Für Berufsunfähigkeit gibt es verschiedene Auslöser, besonders häufig sind psychische Ursachen, Rückenleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ohne eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung fällt fast das gesamte Einkommen weg. Auf einen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz können nur all diejenigen bauen, die vor 1961 geboren wurden. Denn seit 2001 hat der Gesetzgeber allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist seither eine dreistufige Erwerbsminderungsrente, die je nach Ausmaß der Berufsunfähigkeit nur anteilig zahlt. Es gilt:

  • wer noch mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keinerlei Leistungen
  • wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente
  • und wer weniger als drei Stunden bzw. gar nicht mehr arbeiten kann, bezieht die gesamte Erwerbsminderungsrente

Das Prekäre: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben kann, dem darf der Gesetzgeber eine anderweitige Tätigkeit zuweisen, die sich mit dem Krankheitsbild vereinbaren lässt.

Um das Risiko einer Berufsunfähigkeit vollständig abzusichern, kommt keine Generation Berufstätiger mehr an einer privaten Vorsorge vorbei. Die Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert dem Versicherten nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ein konstantes monatliches Einkommen: die Berufsunfähigkeits-Rente. Um seinen Lebensstandard halten zu können, sollten etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens abgesichert sein. Das ist nur ein Richtwert. Eine klare Empfehlung gibt es nicht, denn die Höhe der Rente hängt auch vom sonstigen Vermögen und der Lebenssituation des Versicherten ab.

In der Regel zahlt eine Versicherung eine BU-Rente ab einer Berufsunfähigkeit von sechs Monaten,  die ärztlich attestiert ist und den Versicherten über mehrere Monate außer Stande setzt seinen Beruf auszuüben. Bessert sich der Gesundheitszustand des Versicherten wieder, erhält er keine Leistungen mehr. Kann er jedoch dauerhaft nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten, bekommt er die Berufsunfähigkeitsleistungen bis zum vereinbarten Vertragsende – zum Beispiel bis zum 60. Lebensjahr oder bis zum geplanten Beginn der Altersrente.